Corona-Schutzverordnung
AfD scheitert mit Eilantrag vor Verfassungsgerichtshof in Leipzig
Der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig hat den Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne Vorschriften der aktuellen Corona-Schutzverordnung abgelehnt. Nach vorläufiger Prüfung habe keine offensichtliche Verfassungswidrigkeit festgestellt werden können, teilte das Gericht am Freitag mit.
Schutz von Leib und Leben
In der Begründung hieß es, die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschränkten zwar die Grundrechte der Menschen gravierend, ihnen habe jedoch eine besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens mit erheblicher Gefahr für Leib und Leben vieler Menschen und drohende Überforderung des Gesundheitssystems zugrunde gelegen.
AfD bleibt optimistisch
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Jan Zwerg, bleibt trotz der Ablehnung optimistisch.
Das Gericht sah [...] leider keine Eilbedürftigkeit. Das bedauern wir, bleiben aber optimistisch im Hinblick auf das Hauptsacheverfahren, denn der Verfassungsgerichtshof kann unserer Argumentation durchaus folgen.
Jan Zwerg | Parlamentarische Geschäftsführer AfD
Zudem äußerte er erneut Zweifel an der Wirksamkeit der 15-Kilometer-Regelung, der Ausgangssperre und des Alkoholverbots als Mittel zu Reduzierung von Kontakten.
Normenkontrollverfahren der AfD-Fraktion
Die AfD-Fraktion hatte sich am 4. Februar im Zuge eines abstrakten Normenkontrollverfahrens gegen einzelne Vorschriften der Corona-Schutzverordnung vom 26. Januar an das Verfassungsgericht gewandt. Die Abgeordneten halten unter anderem Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, das Alkoholverbot sowie Schließungen von Sporteinrichtungen, Gastronomie und im Bereich körpernaher Dienstleistungen für verfassungswidrig.
Hauptverfahren steht noch aus
Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Die Richter sehen laut Mitteilung zu ihrem Beschluss vom Freitag "gewichtige Einwendungen" zumindest gegen einzelne Maßnahmen, vor allem gegen die 15 Kilometer-Regelung, die nächtliche Ausgangssperre und das Alkoholverbot im öffentlichen Raum.
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Quelle: MDR/bj/dpa/afp
Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSENMDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 12.02.2021 | 12:00 Uhr in den Nachrichten