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Am Oberlandesgericht Dresden wird im Fall illegaler Waffenexporte nach Russland Mitte Juli das Urteil erwartet. Bildrechte: IMAGO / xcitepress

GerichtIllegale russische Waffenexporte: Angeklagter legt Geständnis ab

20. Juni 2022, 19:30 Uhr

Mutmaßliche Tarnfirmen, als Händler getarnte russische Geheimagenten, Geräte, die für Waffen verwendet werden können: Die Vorwürfe gegen einen Leipziger Geschäftsmann wiegen schwer. Seit Mai muss er sich vor dem Oberlandesgericht wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz verantworten. Bei der Fortsetzung des Prozesses hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt.

Im Verfahren wegen illegaler Ausfuhren nach Russland hat ein Leipziger Händler gestanden, gegen das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben. Am Montag hat der Angeklagte mit dem Gericht und der Bundesanwaltschaft einen Deal geschlossen. Im Gegenzug sind einige andere Anklagepunkte fallen gelassen worden.

Waren für Russlands Rüstungsindustrie

Der 57-Jährige hat gestanden zwischen 2017 und 2020 in sieben Fällen trotz vorherigen Hinweisen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sogenannte "Dual Use"-Geräte ohne Genehmigung nach Russland verkauft und exportiert zu haben - Güter im Wert von rund einer Million Euro. "Dual Use"-Gegenstände können sowohl für zivile als auch militärische Zwecke genutzt werden und unterliegen daher strengen Ausfuhrvorschriften.

Der Mann hat ebenfalls gestanden, gewusst zu haben, welche Institutionen im russischen Jekaterinburg jeweils als Endabnehmer für die Geräte bestimmt waren. Diese Firmen und Institute sollen unter anderem an der Entwicklung atomarer, biologischer und chemischer Waffen beteiligt sein, heißt es aus Geheimdienstkreisen.

Gericht hofft auf schnelles Verfahren

"Die Einstellung einiger Anklagepunkte wurde nach Paragraph 154 Absatz 2 der Strafprozessordnung und mit Zustimmung der Parteien vorgenommen", sagte eine Gerichtssprecherin MDR SACHSEN. Damit sei die Hoffnung auf ein rascheres Urteil verbunden.

Wackelige Beweise um Handschuhbox

Zu den gestrichenen Anklagepunkten gehöre beispielsweise der Export einer Handschuharbeitsbox für gefährliche Stoffe. Das Gericht habe sie nicht eindeutig der Produktion von sogenannten ABC-Waffen oder militärischer Raketen zuordnen können. Ein anderer Punkt betreffe einen nie ausgelieferten Export, zu dem ein Kaufvertrag vorlag.

Angeklagter räumt Hinweis von Ausfuhramt ein

Der Angeklagte gab am Montag in einer ersten Aussage zu, dass er einen Hinweis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bekommen habe, dass der Handel mit einer russichen Firma strafbar sei. Dennoch sei danach der Handel weitergeführt worden, teilweise mit den gleichen Personen auf anderen Wegen. Die Tarnfirmen sollen laut Anklage teilweise vom russischen Geheimdienst gelenkt worden sein.

Obwohl der 57-Jährige die Taten einräumte, dürfte sich das Gericht mehr von seiner Einlassung versprochen haben. Voraussetzung war zwar, dass das Geständnis "glaubhaft" sein soll. Dies sei aber schon damit getan, dass er zugab, die Ausfuhren trotz BAFA-Einwand durchgeführt zu haben. Weitere Nachfragen zur Motivation des Angeklagten, etwaigen Mitwissern und Hintermännern wich er aus.

Wie das Oberlandesgericht Dresden MDR SACHSEN sagte, sei mit einem Urteil Mitte Juli zu rechnen.

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MDR(wm)

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | SACHSENSPIEGEL | 20. Juni 2022 | 19:00 Uhr