Ehrenamtliche Richter Oberverwaltungsgericht: Wahl zum Schöffenausschuss in Leipzig rechtens
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03. Oktober 2023, 11:15 Uhr
Die Wahl des Ausschusses für die Schöffenwahl in Leipzig ist rechtens. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden und damit eine Beschwerde der AfD-Stadtratsfraktion zurückgewiesen. Hintergrund des Streits war, dass laut Stadtratsbeschluss jede Fraktion einen Kandidaten für den Wahlausschuss benennen konnte. Der Bewerber der AfD erhielt jedoch in mehreren Wahlgängen nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit des Stadtrates.
Juristen: Stadtrat muss keine Personen gegen seine Überzeugung wählen
Der letzte noch zu besetzende Platz wurde schließlich an einen parteilosen Kandidaten vom Bürgerkomitee Leipzig vergeben. Die AfD ging juristisch dagegen vor.
Das Oberverwaltungsgericht erklärte nun, die Stadträte seien nicht verpflichtet, bestimmte Personen gegen ihre Überzeugung zu wählen - auch dann nicht, wenn sich der Stadtrat zuvor auf ein bestimmtes Procedere festgelegt habe.
MDR (lam/Studio Leipzig)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Leipzig | 02. Oktober 2023 | 18:30 Uhr