Ehrenamtliche Richter Oberverwaltungsgericht: Wahl zum Schöffenausschuss in Leipzig rechtens

03. Oktober 2023, 11:15 Uhr

Die Wahl des Ausschusses für die Schöffenwahl in Leipzig ist rechtens. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden und damit eine Beschwerde der AfD-Stadtratsfraktion zurückgewiesen. Hintergrund des Streits war, dass laut Stadtratsbeschluss jede Fraktion einen Kandidaten für den Wahlausschuss benennen konnte. Der Bewerber der AfD erhielt jedoch in mehreren Wahlgängen nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit des Stadtrates.

Formular für Jugendschöffen-Vorschlagsliste.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Besetzung des Ausschusses für die Schöffenwahl in Leipzig für korrekt erklärt. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / Steinach

Juristen: Stadtrat muss keine Personen gegen seine Überzeugung wählen

Der letzte noch zu besetzende Platz wurde schließlich an einen parteilosen Kandidaten vom Bürgerkomitee Leipzig vergeben. Die AfD ging juristisch dagegen vor.

Das Oberverwaltungsgericht erklärte nun, die Stadträte seien nicht verpflichtet, bestimmte Personen gegen ihre Überzeugung zu wählen - auch dann nicht, wenn sich der Stadtrat zuvor auf ein bestimmtes Procedere festgelegt habe.

MDR (lam/Studio Leipzig)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Leipzig | 02. Oktober 2023 | 18:30 Uhr

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