Bilanz Weniger Zwangsräumungen in Pandemie-Zeiten
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Die Corona-Pandemie hat bisher weniger Auswirkungen auf Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter als befürchtet. Hauseigentümer und Mieterbund ziehen eine erste Bilanz.

Gerichtsvollzieher oder Sozialämter bestätigen derzeit: In den Corona-Jahren hat es weniger Zwangsräumungen gegeben als vorher. Beispiel Leipzig: Pro Jahr gibt es hier etwa 950 Räumungstermine. 2021 waren es im Vergleichszeitraum knapp 20 Prozent weniger. Auch bundesweit sank die Zahl der Zwangsräumungen 2020 um etwa acht Prozent.
Das deckt sich mit dem Eindruck von Erik Lindner, Geschäftsführer beim Haus. und Grundeigentümer-Verein Leipzig: "Im Bereich der Wohnraummiete haben wir von unseren Mitgliedern kaum Fälle gehört, in denen es verstärkt zu Kündigungen wegen rückständiger Miete kam. Wir haben von Anfang an unseren Mitgliedern geraten: 'Geht auf die Mieter zu, findet das Gespräch, sucht nach Lösungen'", sagt Lindner.
Weniger Beratungsbedarf in der Corona-Zeit
Wenig Beratungsbedarf wegen durch Corona verursachten Mietschulden bestätigt auch Anke Matejka vom Mieterbund Sachsen. Allerdings sei es bei den normalen Gründen geblieben, die sonst auch zur Zwangsräumung führen. Sie sagt: "Vermieter nutzen ganz gerne die Gelegenheit von Mietrückständen, wie auch immer die das definieren, um ein Mietverhältnis zu beenden - gerade wenn es unbequem ist. Nun wird bei angeblichen Mietschulden auch mal mit ins Boot genommen, dass der die Miete gemindert hat oder bei den Betriebskostenabrechnung Nachzahlungen nicht geleistet hat oder weil man Mieterhöhungen nicht zugestimmt hat, zum Beispiel nach Modernisierung."
Mietschulden ernst nehmen
Ist man mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand, also eine Miete plus einen Cent, kann der Vermieter bereits mit ordentlicher Kündigungsfrist je nach Dauer des Mietverhältnisses kündigen. Bei zwei Monatsmieten Rückstand ist er zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Das sollte man nicht zulassen, rät Anke Matejka: "Was man auf keinen Fall machen sollte, den Kopf in den Sand stecken, nichts tun, nach dem Motto: Es wird schon nichts passieren. Es passiert irgendwann etwas. Deshalb, immer frühzeitig auf den Vermieter zugehen, auch mal eine Ratenzahlung vereinbaren. Beziehungsweise sollte man dann auch schauen, welche Möglichkeiten man hat, Hilfen zu bekommen, beim Sozialamt oder beim Jobcenter nachfragen, ob man dort ein Darlehen bekommt, um die Miete ausgleichen zu können."
Durch die Vorlage einer Kostenübernahme vom Sozialamt und natürlich generell durch rechtzeitiges Begleichen der Mietschulden kann eine drohende Zwangsräumung abgewandt werden.
Quelle: MDR (Sylvia Stadler)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | Nachrichten | 17. Januar 2022 | 10:20 Uhr