Justiz Deutlich weniger Waffen bei Kontrollen in Gerichten beschlagnahmt

07. Juli 2022, 09:27 Uhr

Nicht nur in Flugzeugen ist das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen verboten. Auch in Gebäuden der Justiz gibt es diesbezüglich strenge Regeln. Diese werden anscheinend zunehmend befolgt.

Bei den Sicherheitskontrollen am Einlass der rund 50 sächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften sind im Jahr 2021 weitaus weniger gefährliche und als Waffe nutzbare Alltagsgegenstände sichergestellt worden als im Jahr zuvor. Genau erklären ließe sich der Sachverhalt nicht, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums. Man gehe davon aus, dass der eingeschränkte Besucherverkehr und Corona-Schutzregeln dafür verantwortlich sind. Vorstellbar sei aber auch, dass das Bewusstsein der Menschen gewachsen ist, keine gefährlichen Gegenstände beim Gang in Justizgebäude dabei zu haben.

88 Messer, vier Elektroschocker konfisziert

Wie die Statistik zeigt, haben sich die Funde gefährlicher Gegenstände 2021 gegenüber dem Vor-Pandemie-Jahr 2019 mehr als halbiert - von 16.847 auf 6.688. 2020 waren es knapp 9.300 Fälle. Im vergangenen Jahr kamen nach Ministeriumsangaben vor allem spitze Gegenstände und Reizstoffspray aus Kleidung oder Taschen zum Vorschein. Die Kontrolleure konfiszierten zudem 88 Messer, die unter das Waffengesetz fallen, und vier Elektroschocker.

Ein Elektroschocker zur Selbstverteiligung
Vier Elektroschocker und 88 Messer sind im vergangenen Jahr bei Einlasskontrollen konfisziert worden. Bildrechte: picture alliance/dpa | Roland Weihrauch

Zwei Besucher verweigerten die Personenkontrolle, zudem gab es Beleidigungen, Beschimpfungen und Sachbeschädigungen, aber auch eine Bombendrohung, drei verdächtige Briefsendungen, vier Fälle versuchter Nötigung und je zehn versuchte tätliche Übergriffe und Bedrohungen. Sicherheitsrelevante Ereignisse, die Menschen gefährden oder Dienststellen und Arbeitsabläufe beeinträchtigen, werden seit 2019 erfasst - sie sind ebenfalls rückläufig, von 66 im Jahr vor der Pandemie auf 46 im ersten und 43 im zweiten Corona-Jahr. Dafür häuften sich Vorfälle mit Maskenverweigerern.

Strengere Kontrollen nach Tod einer Zeugin 2009

Der Freistaat hatte nach dem gewaltsamen Tod einer Zeugin 2009 im Dresdner Landgericht mehrere Millionen Euro in die Sicherheit an Gerichten investiert. Auch die Zugangskontrollen wurden verstärkt - inklusive mobiler Handsonden, Schleusen und mehr Personal. Die Ägypterin Marwa El-Sherbini war bei einer Berufungsverhandlung vom Angeklagten aus Fremdenhass erstochen worden. Die Bluttat hatte bundesweit Entsetzen, Proteste in der islamischen Welt und eine Debatte über Sicherheit an Gerichten ausgelöst.

An Landgerichten und Justizzentren wird seitdem ständig kontrolliert, an kleineren Amtsgerichten sporadisch, auch mit Metalldetektoren. Die Sicherheitskonzeption für Gerichte und Staatsanwaltschaften sei vollständig überarbeitet und erweitert, der Justizwachtmeisterdienst personell verstärkt und besser ausgestattet worden, sagte Justizstaatssekretär Mathias Weilandt. Konzepte und Handlungsleitfäden "werden regelmäßig evaluiert und bedarfsgerecht angepasst".

Obstmesser, Cutter und Hammer kurzzeitig verwahrt

Sonstige gefährliche Gegenstände werden für die Dauer des Aufenthalts ihrer Besitzer bei Gericht in Verwahrung genommen, 2021 auch kleine Taschen-, Obst- oder Cutter-Messer - oder ein Hammer mit zwei 15 Zentimeter langen Nägeln am Sozialgericht Dresden.

MDR (ma)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 07. Juli 2022 | 13:00 Uhr

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