Verwaltungsgericht OB-Wahlen in Dresden und Zittau müssen nicht wiederholt werden

23. März 2023, 22:00 Uhr

Die Oberbürgermeisterwahlen in Dresden und Zittau müssen nicht wiederholt werden. Das teilte das Verwaltungsgericht Dresden mit. Es wies damit drei Klagen gegen die Wahl in Dresden und eine gegen die Wahl in Zittau ab.

In Dresden hatten Bürger zum einen gegen die Zulassung von Amtsinhaber Dirk Hilbert (FDP) zur Oberbürgermeister-Wahl sowie gegen die verspätete Zusendung von Briefwahlunterlagen zum zweiten Wahlgang geklagt. Das Gericht stellte bei der Nominierung von Hilbert durchaus Fehler fest, allerdings hätten diese "nicht das hinreichende Gewicht" gehabt, um die Wahl für ungültig zu erklären.

Ähnlich argumentierte das Verwaltungsgericht im Fall eines Klägers, der seine Wahlunterlagen zum zweiten Wahlgang in Dresden erst nach der Wahl erhalten hatte. Auch in diesem Fall sah es einen Verstoß, der sich jedoch nicht auf das Wahlergebnis ausgewirkt habe, hieß es. Eine Vielzahl an Fällen, bei denen die Wahlunterlagen zu spät versendet wurden, konnten die Richterinnen und Richter nicht erkennen.

In Zittau hatte wiederum der unterlegene Kandidat Jörg Domsgen (AfD) dem Wahlsieger Thomas Zenker (Zittau kann mehr) Wahlmanipulation vorgeworfen. Konkret ging es dabei um die Abwahl von Domsgen als zweiter stellvertretender Bürgermeister sechs Wochen vor der Wahl. Das Gericht sah aber keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Wahlmanipulation und wies auch diese Klage ab.

Gegen die Urteile können die Beteiligten Rechtsmittel beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.

MDR (sth)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 23. März 2023 | 08:30 Uhr

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