Normenkontrollklage eingereicht AfD will staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen abschaffen

05. August 2020, 22:32 Uhr

Die AfD im Sächsischen Landtag will die staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen juristisch überprüfen lassen - und letztlich für ihre Abschaffung sorgen. Am Mittwoch kündigte die AfD-Fraktion eine entsprechende Normenkontrollklage am Verfassungsgericht des Freistaates an.

1,7 Millionen Euro für sächsische Stiftungen

Es müsse Schluss sein mit der "wilden Politikfinanzierung" zu Lasten der AfD, erklärte deren Parlamentarischer Geschäftsführer, Jan Zwerg, in Dresden. Willkürlich würden für diesen Zweck rund 1,7 Millionen Euro aus dem sächsischen Haushalt abgezweigt und dem Steuerzahler entzogen. "Das wollen wir beenden." Die AfD sei bislang ohne dieses Geld ausgekommen, die anderen sollten das auch lernen.

AfD: Stiftungen sollen sich durch Spenden finanzieren

Nach der aktuellen Regelung steht parteinahen Stiftungen und Vereinen Geld erst bei einer zweiten Legislatur im Landtag und im Bundestag zu. Die AfD in Sachsen hätte also erst nach einem Wiedereinzug in den Bundestag im kommenden Jahr Anspruch darauf. "Aber genau das wollen wir nicht", stellte Zwerg klar. Der AfD gehe es nicht darum, die politische Arbeit einer Stiftung zu unterbinden. "Stiftungen, die politische Arbeit leisten wollen, sollen sich bitte durch Spenden finanzieren."

Rechtswissenschaftler Michael Elicker mit Klage betraut

Die AfD-Fraktion hatte den Rechtswissenschaftler Michael Elicker mit der Abfassung der Klage betraut. Nach seinen Angaben wurde sie am Dienstag in Leipzig eingereicht. Mit einer Entscheidung rechnet Elicker in einem halben bis dreiviertel Jahr, auf jeden Fall aber noch vor der Bundestagswahl. "Wilde Politikfinanzierung gehört nicht in einen demokratischen Verfassungsstaat", sagte der Professor. Er habe "kein Verständnis für Schmarotzertum auf Kosten des Steuerzahlers". Man dürfe Propaganda gegen den politischen Gegner nicht aus Staatsmitteln finanzieren. Das verbiete nicht nur der politische Anstand, sondern auch die Verfassung. Elicker kündigte unter dem Motto "Zurück zur Verfassung" weitere Normenkontrollklagen an.

Die AfD-nahe Desiderius von Erasmus Stiftung, unter der Leitung von Ex-CDU Parteimitglied, Erika Steinbach, hatte bereits erfolglos vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen geklagt, um öffentlichen Gelder zu erhalten. Konträr dazu zieht die sächsische Fraktion nun mit einer Normenkontrollklage ins Feld.

Sollte die Partei vor dem Verfassungsgericht in Leipzig Recht bekommen, hätte das bundesweite Relevanz. Laut AfD erhalten parteinahe Stiftungen und Vereine auf Bundesebene rund 580 Millionen Euro pro Jahr.

Stiftungen in Sachsen In Sachsen gibt es aktuell insgesamt knapp 600 Stiftungen - das ist im bundesweiten Vergleich der zehnte Platz. Mit Blick auf die Stiftungsdichte - dem Verhältnis von Stiftungen zu Einwohnerinnen und Einwohnern - liegt Sachsen mit 14,6 Stiftungen pro 100.000 Menschen unter dem bundesdeutschen Durchschnitt von 28.

Die ältesten Stiftungen in Sachsen sind:

* Kurfürst Moritz fromme Stiftung zu Glashütte (Errichtungsjahr 1543)
* die Hospitalstiftung zu Leuben (Errichtungsjahr 1594)
* die Johann Christoph Weniger´s milde Stiftung zu Glashütte (Errichtungsjahr 1680)
* die Stadtwaisenhausstiftung Dresden (Errichtungsjahr 1685)

Jährlich fließen laut AfD 1,7 Millionen Euro aus dem sächsischen Haushalt in Stiftungen.

Parteinahe Stiftungen sind:

Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU): 633.000 Euro
Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke): 310.800 Euro
Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne): 210.000 Euro
Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD): 180.600 Euro
Herbert Wehner Bildungswerk (SPD): 180.600 Euro
Wilhelm-Külz-Stiftung (FDP): 175.600 Euro Quelle: Landesdirektion Sachsen; AfD-Fraktion

Quelle: MDR/dk/dpa

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSENSPIEGEL | 05.08.2020 | 19:00 Uhr

144 Kommentare

Sunshine_Girl am 07.08.2020

"da höre ich jetzt schon "... Politisches Urteil... Alle gegen AfD.." und anderes Sinnfreies Gedõns. "

sorry, das haben sie von mir noch nie gehört und das werden sie auch nicht.
Warum sollte ich das auch tun, ich bin kein AfD Mitglied.

Der Matthias am 07.08.2020

@ Maschinist

"Was sie am letzten Satz des ersten Absatzes nicht verstanden haben, ist mir unerklärlich."

Den habe ich i.G. sogar sehr gut verstanden! Siehe den Widerspruch in Ihrer Argumentation oben!

Der Matthias am 07.08.2020

@ Maschinist

Ihre Argumentation beruht leider auf zwei falschen Grundannahmen bzw. Vorurteilen:
1. Parteistiftungen hätten ein "Loblied" auf eine Partei zu "singen" und
2. der AFD würden ihr angeblich zustehende Gelder durch Partei A und B "versagt" bzw. vorenthalten, was faktisch nicht stimmt (ein entspr. Urteil hat das Fehlen der hierfür rechtlichen Voraussetzungen bestätigt, Az. 2 BvR 649/19). Richtig ist vielmehr: Nach der aktuellen Rechtslage standen diese Gelder der AFD-Stiftung sowieso (noch) nicht zu, sondern erst, wenn eine Partei, in diesem Fall die AFD, zum 2. Mal in den Dt. Bundestag gewählt wird. Mehr noch: Die AFD selbst hat erklärt, dass Sie auch in Zukunft diese ihr zustehenden Gelder nicht in Anspruch zu nehmen gedenke. Darüber hinaus versucht sie mittels einer Normenkontrollklage die anderen parteinahen Stiftungen dazu zu zwingen, in Zukunft auch ohne staatliche Zuschüsse auszukommen (da angeblich widerrechtliche "Steuerverschwendung"). Soweit die Faktenlage!

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