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Rechtsstreit um BeschränkungenKlagen gegen Corona-Schutzverordnung in Sachsen

02. November 2020, 14:47 Uhr

Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag geht juristisch gegen die aktuelle sächsische Corona-Schutzverordnung vor. Sie kündigte an, noch am Montag eine entsprechende Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgerichtshof einzureichen. Fraktionschef Jörg Urban zufolge will die AfD zum einen durchsetzen, dass der Landtag über die Schutzmaßnahmen mitentscheidet. Zum anderen will sie die nach ihrer Ansicht unverhältnismäßigen Beschränkungen selbst prüfen lassen.

Die Maßnahmen sind in keiner Weise begründet.

Jörg Urban | AfD-Landesvorsitzender und Fraktionschef im Sächsischen Landtag

Überzogene Grundrechtseinschränkungen?

Auf einer Pressekonferenz monierte Urban unbegründete Eingriffe in verfassungsmäßig garantierte Grundrechte. So sei die Maskenpflicht ein "starker Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit". AfD-Generalsekretär Jan Zwerg sprach von völlig überzogenen Maßnahmen, beispielsweise im Gastronomiebereich. Auch der Rechtsberater der Partei, Michael Flicker, stellte die Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen infrage - sie kämen in einigen Branchen Berufsverboten gleich. Fraktionschef Urban vertrat die Auffassung, die Zahl der Corona-Neuinfektionen könne durch eine bessere Kontaktnachverfolgung unter Kontrolle gebracht werden.

Tattoostudio will weiter öffnen

Tattoostudios gehören zu den Einrichtungen, die im November schließen müssen. Bildrechte: Colourbox.de

Während die AfD vor den Verfassungsgerichtshof in Leipzig zieht, sind beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen bereits mehrere Klagen von Betroffenen gegen die aktuelle Corona-Schutzverordnung eingegangen. Das teilte die Behörde am Montag auf Anfrage von MDR SACHSEN mit. Als Beispiele nannte sie drei Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz. Sie richten sich gegen die angeordnete Schließung von Tattoo- und Piercingstudios, gegen die Kontaktbeschränkungen und gegen die Maskenpflicht unter anderem beim Einkaufen sowie an Bus- und Bahnhaltestellen. Hier muss das OVG im Eilverfahren entscheiden.

Auch Beschwerden gegen Behördenanordnungen

Zu den Kontaktbeschränkungen wurde nach Aussage des Gerichts zudem ein Hauptsacheverfahren angestrengt, bei dem aber längere Zeit bis zu einer Entscheidung vergeht. Daneben müssen sich die Richter in Bautzen auch mit Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Sachen Corona befassen. Dabei geht es nicht um die Sächsische Corona-Schutzverordnung selbst, sondern bespielsweise um Allgemeinverfügungen, die Landkreise und kreisfreie Städte auf dieser Grundlage erlassen. Diese können über die Vorgaben des Freistaates hinausgehen. So hatte die Stadt Dresden auf Basis der vorherigen Schutzverordnung eine generelle Maskenpflicht im Freien für die Stadtteile Altstadt und Äußere Neustadt angeordnet. Mit dem Auslaufen der alten Verordnung hob Dresden auch seine dazugehörige Allgemeinverfügung wieder auf.

Was ist eine Normenkontrollklage?Unter einer Normenkontrolle versteht man eine gerichtliche Prüfung, ob eine Rechtsnorm mit einer Rechtsnorm höheren Ranges vereinbar ist. Beispiel: Verstößt ein Landes-/Bundesgesetz gegen die (höherrangige) Landesverfassung oder das Grundgesetz?Bundeszentrale für politische Bildung

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Quelle: MDR/stt/dpa

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSENMDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 02.11.2020 | 13:00 Uhr im Radioreport

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