Statistik Vergleichweise wenige Corona-Infektionen in Sachsens Gefängnissen

30. November 2020, 08:59 Uhr

In Sachsens Gefängnissen gibt es aktuell mehrere Corona-Infektionen und Erkrankungsfälle. Nach Angaben des Justizministeriums waren 25 von 3.086 Inhaftierten und 16 Bedienstete (Stand Freitag) nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahlen schwanken, wie ein Sprecher sagte. "Vor ein paar Tagen waren es über 30 Inhaftierte." Dennoch sind die Zahlen vergleichsweise niedrig.

Intensivpatienten kommen unter Bewachung in öffentliche Krankenhäuser

Wenn entsprechende Symptome auftreten, würden Betroffene unter Quarantäne gestellt. Erkrankte Gefangene mit starken Symptomen können im Leipziger Haftkrankenhaus behandelt werden. Mangels Intensivstation müssen Corona-Patienten in kritischerem Zustand in eine externe Klinik. Dort würden sie dann auch bewacht, hieß es. Bislang wurden vier Gefangene - derzeit noch einer - im Haftkrankenhaus betreut und zwei in ein öffentliches Krankenhaus verlegt.

Dresdner Gefängnis vorübergehend komplett in Quarantäne

Die Justizvollzugsanstalt Dresden war nach positiven Corona-Fällen bis vergangenen Mittwoch komplett in Quarantäne. Justizministerin Katja Meier sprach von umfangreichen Maßnahmen zum Schutz von Bediensteten und Gefangenen in den Gefängnissen, die stetig angepasst werden. Diese würden in der Regel auch von den Inhaftierten mitgetragen, so die Grünen-Politikerin.

Grundsätzlich werden demnach Neuzugänge vierzehntäglich zweimalig getestet und dafür zunächst in separaten Bereichen untergebracht. Das medizinische Personal, die Bediensteten des Haftkrankenhauses und der Seniorenstation im Waldheimer Gefängnis wird wöchentlich getestet. Es gilt Maskenpflicht für Bedienstete, externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Besucherinnen und Besuchern auf Fluren, Gängen und in Räumen von Dienstgebäuden, für Gefangene bei Besuchen sowie beim Arzt.

Empfehlung: Inhaftierte sollten Maske tragen

Inhaftierten wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung den Angaben zufolge ansonsten nur empfohlen, sie müssen jedoch ständig eine Maske dabeihaben. Bei Arbeit, Aufenthalt im Freien, Therapie und Freizeit muss ein Abstand von 1,50 Meter eingehalten werden - und Ausgang gibt es nur mit einem Bediensteten.

Um die Belegung in Haftanstalten zu reduzieren, werden seit Mitte November - wie schon im Frühjahr - geplante Haftantritte bei Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verschoben. Sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen - wenn Straftäter die verhängte Geldstrafe nicht begleichen - werden derzeit nicht vollzogen. Ausgenommen sind Verurteilte, die wegen Gewalttaten, Sexualdelikten oder Rauschgiftkriminalität ins Gefängnis müssen.

Quelle: MDR/lam/dpa

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 30.11.2020 | 06:00 Uhr in den Nachrichten

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