Hausarzt Sprechzimmer
Ab Mitte März müssen alle Hausärzte und ihre Angestellten geimpft sein. Bildrechte: imago/Westend61

Ab Mitte März Impfpflicht: Schließung von Arzt- und Zahnarztpraxen wohl rechtlich möglich

11. Januar 2022, 16:53 Uhr

Der Bundestag hat eine Impfpflicht für medizinisches Personal und Pflegepersonal beschlossen. Diese soll ab Mitte März gelten und betrifft auch Arzt- und Zahnarztpraxen. Für die Kontrolle der Umsetzung sind die kommunalen Gesundheitsämter zuständig. Ob ungeimpfte Ärztinnen und Ärzte ihre Arbeit aufgeben müssen, scheint unklar. Klar ist dagegen: Zahlreiche Zahnärzte haben sich nicht gegen Corona impfen lassen. Deren Verbandsvertreter befürchten eine Unterversorgung der Regionen.

Wenn ab Mitte März für Mediziner und Pflegende die bundesweite Impfpflicht gilt, könnten in Sachsen Arzt- und Zahnarztpraxen dicht machen. Das sächsische Sozialministerium teilte auf MDR SACHSEN-Nachfrage mit, für die Kontrolle der Einhaltung der Impfpflicht seien die kommunalen Gesundheitsämter zuständig. Die Abstimmungen mit den Behörden liefen, hieß es. Der Bundesgesetzgeber hat festgelegt, dass auch in Arztpraxen und Zahnarztpraxen tätige Personen gegen Covid-19 geimpft oder aber genesen sein müssen. Im Internet kursieren auf teils dubiosen Seiten Listen von Ärzten und Zahnärzten, die Impfungen ablehnen.

Die "Freie Presse" zitiert Hausärztin Silvia Hertel aus Eppendorf mit den Worten: "Man sollte dem Körper nicht einfach etwas aufdrängen." Sie und ihr Personal seien ungeimpft. "Entweder alle oder keiner", meint sie laut der Zeitung zum Thema Impfpflicht. Wie es ab dem 16. März weitergehe, wisse sie noch nicht. Sie selbst fürchte Langzeitfolgen der Corona-Impfung.

Gesundheitsministerium sieht Mediziner in der Pflicht

Das Sozialministerium sieht die Mediziner in der Pflicht. "Jeder Vertragsarzt erhält mit seiner Zulassung nicht nur die Möglichkeit, in dem betreffenden Planungsbereich gegen die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung, Anm. der Red.) seine Leistungen abzurechnen, sondern auch die Verpflichtung, in bestimmten Öffnungszeiten seiner Praxis und durch Mitwirkung im Bereitschaftsdienst die Versicherten zu versorgen."

Wenn er daran gehindert sei – durch Urlaub, Krankheit, z.B. auch fehlende Impfung – dann habe der Vertragsarzt für eine Vertretung zu sorgen. "Verletzt er/sie die vertragsärztlichen Pflichten, kann die Kassenärztliche Vereinigung disziplinarische Maßnahmen veranlassen", so das Ministerium. "Einen Entzug der Zulassung kann das noch nicht unmittelbar zur Folge haben." Über diesen müsse "der Zulassungsausschuss entscheiden, wenn gröbliche vertragsärztliche Pflichtverletzungen" nach dem Sozialgesetzbuch gegeben sind. Das zuständige Gesundheitsamt könne beispielsweise einem Vertragsarzt ohne Nachweis ein Betretungsverbot oder ein Tätigkeitsverbot in Pflegeeinrichtungen aussprechen.

Praxisschließungen rechtlich möglich

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) teilt die Einschätzung des Ministeriums. Die Zuständigkeit zum Intervenieren bei Verletzung der Impfpflicht liege bei den Gesundheitsämtern. Den Medizinern werde bei Verstößen jedoch nicht automatisch die Zulassung entzogen. "Tatsächlich kann dies aber zu einer Praxisschließung führen", so die KVS. "Sind in einer Praxis weitere Ärzte tätig, die geimpft sind, wäre es möglich, dass der Praxisbetrieb zumindest noch teilweise aufrechterhalten wird und Patienten von den geimpften Ärzten mitversorgt werden."

Landesärztekammer: Grundversorgung nicht gefährdet

Sind Mitarbeitende in der Arztpraxis nicht geimpft, müsse eine Meldung des Arbeitgebers, also des Praxisinhabers, an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen, so die KVS. "Dies hätte dann einen vom Gesundheitsamt angeordneten Ausschluss von der Tätigkeit in der Praxis zur Folge."

Die Sächsische Landesärztekammer ist davon überzeugt, dass keine Gefährdung der Grundversorgung bestehe, "da es zum Beispiel mit einer Ausnahmeregelung eines zuständigen Gesundheitsamtes möglich ist, ungeimpftes Personal weiter zu beschäftigen". Dennoch könnte es in Regionen, wo bereits jetzt Ärzte und anderes medizinisches oder pflegerisches Personal fehlt, zu einer schlechteren Versorgungssituation kommen.

Die Sächsische Landesärztekammer hat sich immer gegen eine berufsbezogene Impfpflicht ausgesprochen und dagegen eine allgemeine Impfpflicht ab 16 Jahren gefordert, weil es um den Eigenschutz und den Schutz der Gesellschaft insgesamt geht. Dies gilt umso mehr in der fünften Welle mit dem Omikron-Virus.

Sächsische Landesärztekammer

Die Ärztekammer geht davon aus, dass "sich einige Mitarbeitende in den medizinischen Einrichtungen doch noch zur Schutzimpfung entschließen werden". Auch mit der Zulassung eines proteinbasierten Impfstoffes "kommt bestimmt noch einmal Bewegung in die Thematik", sind die Ärztevertreter überzeugt.

Umfrage: Ein Viertel der Zahnmediziner ungeimpft

Die Landeszahnärztekammer Sachsen hat die 2.570 sächsischen Praxen angeschrieben, um einen Überblick über den Impfstatus zu erhalten. Von denen, die auch geantwortet haben, seien 25 Prozent der Mediziner bisher nicht geimpft, sagt Vorstandsvorsitzender Holger Weißig. Bei den Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeitern seien es 40 Prozent. Das sei zwar nicht repräsentativ, zeige aber einen Trend, den man in dieser Größenordnung nicht erwartet habe.

Eine vorzeitige Praxisschließung mangels Personals geben 42 Prozent und eine Praxisschließung durch umgeimpfte Praxisinhaber geben 26 Prozent der Teilnehmer, in Summe 273 Praxen an.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen und Landeszahnärztekammer gemeinsames Schreiben

Engpässe in Großstädten und auf dem Land

Weißig geht davon aus, dass insbesondere ältere Zahnmediziner, die sowieso in wenigen Jahren aufhören wollten, möglicherweise ihre Praxen eher schließen. In diesen Regionen sieht die Landeszahnärztekammer Probleme, weil Ärzte und Personal ungeimpft sind:

  • Aue-Schwarzenberg
  • Bautzen
  • Dresden-Stadt
  • Chemnitz-Stadt
  • Leipzig-Stadt
  • ländliche Regionen innerhalb des Kreises Meißen
  • Region Weißeritz
  • Kreis Leipzig
  • Zwickauer Land
  • Region Göltzschtal
  • Freiberg

Zahnärzte schlagen Alarm in Schreiben an Kretschmer

In einem Schreiben an Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) weist die Landeszahnärztekammer auf die Gefahren hin für Regionen, die in den nächsten fünf bis zehn Jahren von Unterversorgung bedroht seien. Der Brief liegt dem MDR vor. Sie fordern die Landesregierung auf, sich des Themas anzunehmen, vor allem wegen befürchteter Engpässe in ländlichen Regionen.

Hier arbeiten überwiegend Zahnärztinnen und Zahnärzte in einem Alter über 60 Jahre. Wir sehen als Körperschaften die reale Gefahr, dass sich gerade in diesen Bereichen Praxisinhaber durch die gegebene Situation überfordert fühlen und ihre Praxis eher als geplant aufgeben.

Einschätzung der Landeszahnärztekammer

Die dadurch entstehenden Lücken würden "zur sofortigen Gefährdung einer flächendeckenden, wohnortnahen zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung" führen. Der Verband teilt Sachsens Regierungschef auch gleich mit, dass "es uns nicht möglich sein wird, diese Lücken zu schließen".

Zahnärzte: Gesetz mit heißer Nadel gestrickt

Generell lehne die Zahnärztekammer eine Impfpflicht als Beitrag der Pandemiebekämpfung nicht ab. Eine Durchseuchung der Bevölkerung als Alternative überlaste das Gesundheitswesen, was niemand wolle, meint Weißig. Das Gesetz sei aber mit heißer Nadel gestrickt und beachte viele individuelle Gesichtspunkte und regionale Besonderheiten nicht.

Weißig stellt auch die Frage, wie möglicherweise Gerichte mit Blick auf die Impfpflicht und Berufsverbote entscheiden, wenn Mediziner beispielsweise eine Impfung nicht grundsätzlich ablehnen, aber auf den proteinbasierten Impfstoff warteten, der bis zur Einführung der Impfpflicht nicht verfügbar sein wird. Bislang gleiche es einem Blick in Glaskugel, wenn man vorhersagen wolle, wie sich eine Impfpflicht ab Mitte März auf die Zahnarztlandschaft in Sachsen auswirke.

Ein Zahnarzt mit Schutzvisier beugt sich ein Poliergerät in der Hand haltend über einen Patienten.
Ein Viertel der Zahnärzte in Sachsen ist möglicherweise ungeimpft, darauf deutet zumindest eine Umfrage der Zahnärztkammer hin. Bildrechte: IMAGO

Weißig ist auch der Hinweis darauf wichtig, dass in Zahnarztpraxen auch schon vor der Corona-Pandemie strenge Hygienevorschriften herrschten. Zahnmediziner sehen sich durch die unvermeidlichen Aerosole bei den Behandlungen im Mundraum seit jeher allen möglichen Erkrankungen von Patienten gegenüber und schützten sich entsprechend.

Quelle: MDR/lam/kk

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | SACHSENSPIEGEL | 11. Januar 2022 | 19:00 Uhr

177 Kommentare

O.B. am 13.01.2022

"Aber auch ein nicht schwerer Verlauf ist wohl alles andere als prickelnd. Zumal nach einem leichten Verlauf die Gefahr von Longcovid besonders hoch ist - nachzulesen unter anderem hier unter MDR-Wissen."

Selbe Frage nochmal. Wozu dann Impfen? Merken Sie nicht das ihr Unterbewusstsein ständig sagt Impfung nicht sicher?

O.B. am 13.01.2022

Fragt sich nur auf welcher Grundlage Sie ihren neuen Laden aussuchen. Ich hätte gern mal den Geschäftsführer gesprochen. Darf ich mal den impfstatus einsehen? 🤔 und ja das klingt für mich nach Schweiß auf der Stirn!

Anita L. am 13.01.2022

Ich will Ihrem Schätzgefühl wirklich nicht zu nahe treten, aber nach dem letzten Gesundheitsmonitoring (beim RKI oder GEDA zu finden) sind ca. 76 Prozent der Deutschen gegen Tetanus geimpft. Bei der Coronaimpfung sind wir derzeit bei 72 Prozent. Wollen Sie wissen, welche Schnittmenge beide Gruppen haben? Ich ehrlich gesagt gerade nicht so wirklich.

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