Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie Kretschmer will beim geplanten Infektionsschutzgesetz nachjustieren
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11. April 2021, 20:00 Uhr
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer sieht noch "erheblichen Gesprächsbedarf" bei der geplanten Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes. So dürften sich Regelungen für Einschränkungen nicht allein an Inzidenzwerten orientieren, erklärte der CDU-Politiker am Sonntag in Dresden. Als zusätzlicher Faktor müsse zum Beispiel die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems in Betracht gezogen werden, indem ein Bettenindikator als Grundlage für härtere Einschränkungen berücksichtigt wird. "Das ist aus meiner Sicht eine zwingende Voraussetzung für Akzeptanz in der Bevölkerung."
Weitere Ausnahmen für den Einzelhandel
Wie Kretschmer weiter forderte, soll eine Eingriffsschwelle für die Ausgangssperre erst ab einer Inzidenz von 200 gelten. Außerdem müssten weitere Ausnahmen für den Einzelhandel in das Gesetz aufgenommen werden, "damit die Angelegenheiten des täglichen Bedarfs auch im Falle eines Brücken-Lockdowns weiterhin ermöglicht werden". Als Beispiele nannte er Werkstätten, Geschäfte für Babybedarf oder auch Zeitungsläden.
Vor allem solle der Bund auf Regelungen im Schulbereich verzichten. Schließlich müsse das Gesetz zeitlich befristet werden und automatisch auslaufen.
Die Bundesregierung hatte am Sonnabend einen Vorschlag für bundeseinheitliche Maßnahmen gegen die dritte Corona-Welle vorgelegt. Der Entwurf für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll nun mit den Fraktionen im Bundestag und mit den Ländern abgestimmt werden. Darin enthalten sind etwa nächtliche Ausgangsbeschränkungen bei einer Corona-Inzidenz über 100 und Schulschließungen ab einer Inzidenz von 200.
Quelle: MDR/dk/dpa
Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 11.04.2021 | 20:00 Uhr in den Nachrichten