Neue Masken und mehr Tests Sachsens Kabinett passt Corona-Schutzverordnung an

26. Januar 2021, 14:59 Uhr

Die sächsische Landesregierung hat am Dienstag wie erwartet neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping sagte, man habe die Corona-Schutzverordnung in einigen Punkten angepasst. Die neuen Regeln sollen am Donnerstag in Kraft treten und zunächst bis zum 14. Februar gelten.

Kleinere Anpassungen

Größere Änderungen im Vergleich zur bisherigen Praxis gibt es allerdings nicht. Neu ist beispielsweise die Verpflichtung von Arbeitgebern, ihren Beschäftigten Homeoffice anzubieten, wenn dem keine besonderen Gründe entgegenstehen, so Köpping. Medizinischer Mund- und Nasenschutz ist im Einzelhandel, im Nahverkehr, in Gesundheitseinrichtungen und Kirchen vorgeschrieben. Für Kinder bis sechs Jahre gibt es keine Maskenpflicht. Eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken besteht für den ambulanten Pflegedienst und in Pflegeheimen. In Alten- und Pflegeheimen soll dreimal pro Woche getestet werden, bisher waren das zwei Mal.

Weiterhin werde neu geregelt, dass die aufgestellten Hygienekonzepte von Kirchen und Religionsgemeinschaften an die besondere Infektionslage anzupassen sind, dies könne konkret den Verzicht auf gemeinschaftlichen Gesang beinhalten, hieß es.

Schulen bis Mitte Februar geschlossen

Die Schulen und Kitas bleiben bis Mitte Februar weitgehend geschlossen. Laut Kultusminister Christian Piwarz sollen aber ab dem 8. Februar die Berufsschulen für die Abschlussklassen öffnen. Überall dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, solle der Unterricht in geteilten Klassen stattfinden. Seit Mitte Januar durften bereits Schüler der Abschlussklassen der Oberschulen (10. Klasse) und Gymnasien (11. und 12. Klasse) zurück in den Präsenzunterricht. Wie es für die anderen Schüler ab dem 15. Februar weitergehe, darüber werde derzeit beraten, so Piwarz. Bei der Notbetreuung kündigte der Kultusminister weiterhin eine restriktive Regelung an.

Mehr verpflichtende Tests in Pflegeheimen

In sächsischen Pflegeheimen sollen alle Bewohnerinnen, Bewohner und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dreimal pro Woche verpflichtend auf eine Corona-Infektion getestet werden. Das sagte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping gestern bei MDR um 4. Die Pflegeeinrichtungen sollen hierbei die Hilfe der Bundeswehr in Anspruch nehmen, so die SPD-Politikerin.

Landkreise können Lockerungen beschließen

Der Aktionsradius um die eigene Wohnung soll auch bei Sinken des Inzidenzwertes unter 200 vorerst bis Anfang Februar auf 15 Kilometer eingeschränkt bleiben - sofern kein triftiger Grund dagegen spricht, kündigte die Ministerin an. Ab einem Inzidenzwert von unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen könnten Landkreise aber von sich aus Lockerungen vornehmen, so Köpping. Das betreffe beispielsweise ein Aufheben der nächtlichen Ausgangssperren.

Quelle: MDR/lam/bj/dpa

Dieses Thema im Programm des MDR MDR SACHSENSPIEGEL | 26.01.2021 | 19:00 Uhr

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