KriminalitätsbekämpfungDrohneneinsätze der Polizei sorgen für Kritik
21 Drohnen besitzt die sächsische Polizei bereits. Sie werden zu den unterschiedlichsten Anlässen eingesetzt, auch bei Veranstaltungen. Das sieht Kerstin Köditz, innenpolitische Sprecherin der Linken im sächsischen Landtag, kritisch. Bürgerinnen und Bürger wüssten oft nicht, dass sie gefilmt werden.
- Den Einsatz von Drohnen bei Versammlungen und Fußballspielen sieht Linken-Sprecherin Köditz problematisch.
- Wenn die rechtlichen Grundlagen nicht gegeben seien, würden keine personenbezogenen Daten erhoben, stellt die Polizei klar.
- Dass der rechtliche Rahmen für die Drohneneinsätze teils unkonkret ist, geht aus einer Mitteilung der sächsischen Datenschutzbeauftragten hervor.
41 Einsätze flogen die sächsischen Polizeidrohnen im letzten Jahr, manche Einsätze dauerten dabei bis zu neun Stunden. Die Palette an Einsätzen sei sehr unterschiedlich, schildert der Inspekteur der Polizei Sachsen, Petric Kleine: "Zum Beispiel in der Kriminalitätsbekämpfung, also zur Tatort- oder auch Unfallortdokumentation, zur Suche von vermissten Personen oder zur Fertigung von Übersichtsaufnahmen im Zusammenhang mit Veranstaltungen."
Köditz: Bei Fußballspielen problematisch
Für die innenpolitische Sprecherin der Linken im sächsischen Landtag, Kerstin Köditz, ist der Drohneneinsatz ebenfalls sinnvoll, wenn es um die Suche nach vermissten Personen oder um Brandursachenermittlung geht.
Problematisch sieht die Politikerin den Einsatz von Drohnen bei Versammlungen oder bei Fußballspielen: "Sie werden auch dafür mit eingesetzt, zu ermitteln, wer Pyrotechnik während eines Fußballspiels geworfen hat. Den Teilnehmenden bei so einem Fußballspiel oder bei einem Konzertgeschehen ist meist nicht bewusst, dass sie durch eine Drohne beobachtet werden."
Denn während ein Polizeihubschrauber hörbar und für die Menschen in der Regel erkennbar ist, sei ein Polizeischriftzug auf einer Drohne nicht lesbar, sagt Köditz und verweist darauf, dass selbst Fans ihre Choreografien mit Drohnen aufzeichnen. Verwechselungsgefahr sei auch dadurch gegeben.
Polizei: Für Erhebung von personenbezogenen Daten ist rechtlicher Rahmen nötig
Polizeiinspekteur Kleine stellt aber klar, dass die Beamten am Einsatzort diese Probleme im Blick hätten und den Einsatz der Drohne entsprechend planten: "Wenn Drohnen eingesetzt werden zur Überwachung von bestimmten Bereichen, dann hat das immer damit zu tun. Um personenbezogene Daten zu erheben, muss es rechtliche Grundlagen geben. Wenn diese nicht vorhanden sind, sind lediglich Übersichtsmaßnahmen möglich."
Rechtliche Grundlagen unkonkret: Vom Einzelfall abhängig
Allerdings ist die rechtlichen Grundlage für Drohneneinsätze teilweise unkonkret. Die sächsische Datenschutzbeauftragte lässt an MDR AKTUELL mitteilen: "So sei zwar gesetzlich festgeschrieben, der Drohneneinsatz dürfe nicht heimlich und verdeckt erfolgen, doch: Wie die Polizei die Offenkundigkeit des Drohneneinsatzes gewährleistet, hängt von den Umständen des Einzelfalles und den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort ab. Wichtig ist aber, dass die Polizei auch ohne Kooperationsbereitschaft eines Veranstalters die Erkennbarkeit des Drohneneinsatzes sicherstellen muss."
Ob für jeden Veranstaltungsbesucher immer klar ist, dass Aufzeichnungen angefertigt werden, bezweifelt Linken-Abgeordnete Köditz. Sie verweist auf Fußballspiele, bei denen die Polizei die Fans nicht explizit auf Drohneneinsätze hingewiesen hat.
Ein weiteres Einsatzgebiet für Drohnen hat die Polizei in Brandenburg und Polen ausgemacht. Hier werden die Fluggeräte auch für die Verkehrsüberwachung eingesetzt. So kontrolliert Brandenburg die Lkw-Abstände, in Polen werden Geschwindigkeiten gemessen. Doch das ist laut sächsischer Polizei im Freistaat vorerst nicht geplant.
Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 22. Mai 2023 | 06:00 Uhr