Strafvollzug Sachsen beschließt Weihnachtsamnestie

21. November 2020, 14:50 Uhr

Gefängnisinsassen in Sachsen können sich zum Jahresende Hoffnung auf eine vorzeitige Entlassung machen. Wie das Justizministerium mitteilte, können die Staatsanwaltschaften zum Weihnachtsfest die Entlassung von Häftlingen beschließen. Die neue Regel betrifft Gefangene, deren Entlassungstermin in der Zeit zwischen dem 24. November 2020 und dem 6. Januar 2021 liegt. Sie können bereits am 23. November entlassen werden. Damit soll laut Ministerium Gefangenen die Möglichkeit gegeben werden, diese besondere Zeit des Jahres mit ihren Familien zu verbringen.

Keine Amnestie für schwere Straftaten

Die vorzeitige Entlassung ist an strenge Voraussetzungen gebunden. So kommen etwa Strafgefangene, die besonders schwerwiegende Delikte begangen haben oder eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verbüßen, nicht in Betracht.

Justizministerin Katja Meier (Bündnis90/Grüne) sagte: "Die Weihnachtsamnestie ist ein Akt der Humanität, gerade in Zeiten der Corona-Krise, die sich auch im Gefängnis durch umfangreiche Kontakt- und Besuchsbeschränkungen auswirkt".  Zudem sollten mit der neuen Regelung auch die Justizvollzugsanstalten und ihre Mitarbeiter entlastet werden.

Quelle: MDR/mwa

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 21.11.2020 | 14:00 Uhr in den Nachrichten

1 Kommentar

SGDHarzer66 am 22.11.2020

Vielleicht können ja vor allem Clan-Mitglieder eine besinnliche Zeit in ihren Familien verbringen.

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