Datenschutz-Konflikt Sachsen klagt gegen geforderte Facebook-Abschaltung

04. August 2023, 14:37 Uhr

Die sächsische Landesregierung will gegen die von Sachsens Datenschutzbeauftragter geforderte Abschaltung der Facebook-Fanseite Klage einreichen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil bleibt die Seite online. Doch das könnte möglicherweise erst in einigen Jahren fallen.

  • Die sächsische Landesregierung will gegen den Bescheid der Datenschutzbeauftragten Klage einreichen. Sie hatte per Bescheid die Abschaltung der Facebook-Fanpage gefordert.
  • Nach Ansicht der Staatskanzlei hätte die Datenschutzbeauftragte zunächst einmal den Meta-Konzern anhören müssen.
  • Während die Datenschutzbeauftragte eine gemeinsame Verantwortung von Facebook und Landesregierung bei der Verarbeitung von Daten sieht, sieht sich die Staatskanzlei in ihren Möglichkeiten beschränkt, darauf Einfluss zu nehmen.

Im Streit um die Facebook-Fanseite der sächsischen Landesregierung zieht die Staatskanzlei vor Gericht. "Die Staatskanzlei wird fristgemäß Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Dresden erheben", sagte der zuständige Staatssekretär Thomas Popp am Freitag in Dresden. Das werde an diesem Wochenende passieren. Sachsens Datenschutzbeauftragte (SDTB) Juliane Hundert hatte Anfang Juli eine Abschaltung der Facebook-Fanseite per Bescheid gefordert.

Facebookseite Staatskanzlei
Bis auf Weiteres weiter online: Die Facebook-Fanpage des Freistaates Sachsen. Bildrechte: Screenshot Facebook freistaat.sachsen

Staatskanzlei will Seite bis zu rechtskräftigem Urteil weiter betreiben

Beantragt wird laut Popp, Facebook/Meta zur Klärung der Sache beizuladen und das Verfahren bis zum Abschluss des Musterverfahrens auf Bundesebene auszusetzen. "Bis zu einem rechtskräftigen Urteil werden wir die Seite weiter betreiben." Nach Popps Informationen hat die Datenschutzbeauftragte den Meta-Konzern bislang nicht angehört. Er sieht darin einen Verfahrensfehler der SDTB. Ihr Bescheid berücksichtige zudem nicht den verfassungsrechtlichen Informationsauftrag der Landesregierung und vernachlässige die "essenzielle Rolle sozialer Medien". Datenschutz dürfe nicht mit der Brechstange durchgesetzt werden, so Popp. Seinen Angaben zufolge zählen die verschiedenen Seiten der Staatsregierung mehr als 420.000 Follower.

Datenschutzbelange dürfen nicht absolut gesetzt und quasi mit der Brechstange durchgesetzt werden.

Thomas Popp Staatssekretär

Wer verantwortet die Weitergabe der Daten?

Der Konflikt zwischen um den Facebook-Kanal schwelt schon seit Monaten. Anfang Juli hatte die Datenschutzbeauftragte der Staatsregierung per Bescheid untersagt, die Facebook-Seite "facebook.com/Freistaat.Sachsen" weiter zu betreiben. Sie sieht die Rechte der Bürger verletzt und berief sich dabei auf die Datenschutz-Grundverordnung. Aus Sicht der Datenschützerin werden über die Facebook-Seite unzulässig personenbezogene Daten verarbeitet, in "gemeinsamer Verantwortlichkeit mit dem Meta-Konzern".

Die Staatskanzlei habe nicht nachweisen können, dass sie die Grundsätze des Datenschutzes einhalte, so Hundert in einer Mitteilung vom 7. Juli. Die Staatskanzlei vertritt dagegen die Auffassung, dass keine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortung von Meta und der Staatskanzlei besteht, erklärte Thomas Popp zur Begründung. Meta allein sei für Erhebung und Weiterverarbeitung der Daten rechtlich verantwortlich. Die Staatskanzlei sei Nutzer und nicht Anbieter der Seite. Mit der Abschaltung des Statistik-Dienstes Insights habe man alles getan, was in Sachen Datenschutz in der Hand der Staatskanzlei liege.

Am Ende ein Fall für den EuGH?

Popp schließt nicht aus, dass die Frage um die Rechtmäßigkeit der Facebook-Seiten am Ende vor dem Europäischen Gerichtshof geklärt werden muss, da es sich schließlich um ein europäisches Gesetz handelt. Bis dahin könnten schon mal zehn Jahre vergehen.

MDR (Uta Deckow,dkö), dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 04. August 2023 | 15:00 Uhr

Mehr aus der Landespolitik

Mehr aus Sachsen