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Nur ein Blechschaden? Dann sollte es nach einem Vorschlag von Bundesjustizminister Buschmann künftig weniger harte Strafen für Fahrerflucht geben. Sachsen lehnt diesen Vorschlag ab. Bildrechte: picture alliance / dpa Themendienst | Christin Klose

StellungnahmeSachsen lehnt Lockerungen bei Strafen für Fahrerflucht ab

23. Mai 2023, 23:02 Uhr

Sachsen stellt sich gegen die von Bundesjustizminister Buschmann vorgeschlagene Entkriminalisierung der Fahrerflucht. Das teilte das sächsische Justizministerium auf Anfrage von MDR SACHSEN mit. Die Bundesländer sollten sich bis Dienstag zu dem Vorschlag des Bundesjustizministers äußern.

Der Vorschlag aus dem Bundesjustizministerium hatte für viel Diskussion gesorgt: Fahrerflucht sollte danach künftig als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden statt als Straftat, solange kein Personenschaden vorliegt. Bislang kann die unerlaubte Entfernung Beteiligter vom Unfallort mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Falsches Signal, keine Entlastung der Strafjustiz

Nach Ansicht des sächsischen Justizministeriums wäre die vorgeschlagene Entkriminalisierung das völlig falsche Signal. Schon jetzt sei die Hemmschwelle, den Unfallort zu verlassen, trotz Strafandrohung gering. Zu befürchten sei, dass die Schadensregulierung dann noch schwerer werde, die Bereitschaft Schäden zu melden noch geringer, das ginge vor allem zu Lasten der Betroffenen ohne Vollkasko-Versicherung.

Was ist mit der Entkriminalisierung des Schwarzfahrens?

Rechtsprobleme würden sich auf die Verwaltungsbehörden und Bußgeldgerichte verschieben, eine Entlastung der Strafjustiz sei nicht zu erwarten, hieß es weiter. Allerdings liege ja bislang nur ein Vorschlag und kein Gesetzesentwurf oder ähnliches vor. Deshalb sei es für eine tiefergehende Bewertung zu früh, so das Ministerium.

Grundsätzlich begrüße man, dass das Strafgesetzbuch auf Reformbedarf überprüft werde. Dabei verweist das Ministerium darauf, dass noch immer ein Reformvorschlag Buschmanns zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens fehle. Den hatten die Justizministerkonferenz der Länder bereits im vergangenen Jahr eingefordert. Die strafrechtliche Verfolgung des Schwarzfahrens verursache lediglich eine "unverhältnismäßige Belastung von Personen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sind, sich ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr zu leisten", so Sachsens Justizministerin Katja Meier auf Anfrage von MDR SACHSEN. Der Bund müsse das Thema endlich angehen.

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MDR (dkö)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 23. Mai 2023 | 14:30 Uhr