Gesetzesänderung Sachsens Justizministerium nimmt Gefängnisreform in Angriff
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11. August 2022, 07:50 Uhr
Sachsens Justizministerium will bis 2023 einen Gesetzentwurf für eine Gefängnisreform vorlegen. Ziel ist eine bessere Resozialisierung der Insassen. Die Pläne sind im Koalitionsvertrag vereinbart.
Sachsen plant eine Gefängnisreform und will dabei den offenen Vollzug und die Resozialisierung stärken. Mit der Änderung des sächsischen Vollzugsgesetzes setze man Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um, teilte das Justizministerium mit. Zudem wolle man Erfahrungen aus der Corona-Pandemie einfließen lassen. Zuerst hatte die "Leipziger Volkszeitung" am Mittwoch über die Pläne berichtet.
Lehren aus Kontaktbeschränkungen während Corona
Eine Ministeriumssprecherin sagte: "Schon vor Corona wurde deutlich, dass eine Angleichung der Lebensverhältnisse im Vollzug an die in Freiheit immer mehr auch einen kontrollierten Zugriff der Gefangenen auf das Internet erfordert." Die Pandemie habe diesen Bedarf noch deutlicher gemacht. Die Beschränkung von Besuchen sei für die Gefangenen und ihre Familien besonders gravierend gewesen. "Gerade für Eltern und Kinder stellte dies eine große Belastung dar, wurden doch die ohnehin eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten zu inhaftierten Eltern noch weiter beschnitten", so die Sprecherin.
Mehr Videotelefonie geplant
Nun soll Videotelefonie stärker ermöglicht werden, hieß es. Man denke an einen familienorientierten Vollzug inklusive spezieller Angebote für Kinder von Straffälligen und auch an Langzeitbesuche. Eine Reihe weiterer Änderungsvorhaben ziele auf eine verstärkte Beteiligung von Gefangenen an der Vollzugsgestaltung und die Achtung ihrer verfassungsmäßigen Rechte bei der Unterbringung und während der Haftdurchführung ab, so das Ministerium. Zudem seien weitere Regelungen zur Erhöhung der Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten (JVA) insgesamt beabsichtigt. Nach dem Zeitplan des Justizministeriums soll der Gesetzentwurf im ersten Quartal 2023 an den Landtag überwiesen werden. Das Gesetz könnte dann im zweiten oder dritten Quartal in Kraft treten.
Anfang August waren insgesamt 2.902 Personen in den sächsischen Gefängnissen untergebracht - 252 Frauen und 2.650 Männer. Damit waren die Gefängnisse zu 77,3 Prozent ausgelastet.
MDR (lam)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 10. August 2022 | 19:00 Uhr
Brigitte Schmidt am 11.08.2022
Ja genau, warum sollen nicht auch in Sachsen die Weichen endlich Richtung Kuscheljustiz gestellt werden?
Und wenn Täter im offenen Vollzug rückfällig werden, wo ist das Problem? Sind doch nur Einzelfälle.
Achtung, Sarkasmus!
Harka2 am 11.08.2022
Man sollte bei einer Reform aber auch nicht vergessen, dass verurteilte Verbrecher auch deshalb im Gefängnis einsitzen, weil sie für ihre Taten bestraft werden müssen und weil sie dort für ihre Taten Sühne gegenüber den Opfern büßen müssen. Man muss schon einiges auf dem Kerbholz haben, um überhaupt inhaftiert zu werden. Ein Gefängnis ist kein Erholungsheim!