Zwei Wölfe stehen nebeneinander
Bildrechte: Colourbox.de

16.04.2019 | 16:12 Uhr Sachsens Kabinett beschließt neue Wolfsverordnung

Sachsens Landesregierung hat am Dienstag eine neue Wolfsverordnung beschlossen. Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt sagte, damit sollen vor allem die Halter von Nutztieren besser geschützt werden. Die Sächsische Wolfsmanagementverordnung regelt dabei fünf Situationen, in denen Wölfe gezielt vergrämt oder getötet werden dürfen. Die Regelung tritt ab Ende Mai in Kraft.

Verscheuchen, vergrämen, töten

Nach Angaben des sächsischen Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft dürfen Wölfe künftig vergrämt werden, wenn sie sich an einem Wohngebäude aufhalten oder sich Menschen auf weniger als einhundert Metern nähern und nicht verscheuchen lassen. Bedingung sei, dass die Tiere dadurch das öffentliche Leben stören. Getötet werden dürfen die Tiere nach Angaben des Ministeriums, wenn sie sich einem Menschen auf weniger als 30 Metern nähern und nicht vergrämt werden können. Eine Tötung sei auch möglich, um erhebliche wirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Etwa wenn ein Wolf innerhalb von zwei Wochen zweimal die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen überwindet. Ob ein Wolf vergrämt oder getötet werden darf, sollen weiterhin die Landkreise beziehungsweise Kreisfreien Städte entscheiden.

Neue Fachstelle Wolf

Mit der neuen Verordnung wird im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) eine neue Fachstelle Wolf geschaffen. Die Mitarbeiter sind unter anderem für Rissbegutachtungen, die Beratung der Nutztierhalter und präventive Maßnahmen verantwortlich. Um die Aufenthaltsorte und Bewegungsmuster von Wölfen in Sachsen besser nachvollziehen zu können, regelt die Verordnung außerdem ein landesweites Programm zur Besenderung von Wölfen.

Quelle: MDR/ms

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 16.04.2019 | 15:00 Uhr in den Nachrichten

Mehr aus der Landespolitik

Mehr aus Sachsen