Blick auf Mauersberg im Erzgebirge
Auch in kleineren sächsischen Gemeinden sollen die Bürgermeister in Zukunft hauptamtlich tätig sein. Bildrechte: imago/Hanke

Neues Kommunalrechtsgesetz Sachsen bekommt mehr hauptamtliche Bürgermeister

27. August 2021, 05:00 Uhr

In Sachsen soll es in Zukunft mehr hauptberufliche Bürgermeister und Bürgermeisterinnen geben. Das soll Bestandteil des neuen Kommunalrechtsgesetzes werden. Konkret geplant ist, dass auch in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern die Bürgermeister in Zukunft hauptamtlich tätig sein sollen. Bisher waren sie es meist ehrenamtlich. Doch diese Hauptamtlichkeit kann die Gemeinden auch vor Probleme stellen.

Hannes Clauß ist unter den sächsischen Bürgermeistern wohl ein alter Hase. In Wülknitz bei Großenhain regiert er seit 31 Jahren. Schon bei der letzten Wahl wollte er eigentlich nicht wieder antreten, doch es fand sich kein Nachfolger. So hängte er noch einmal sieben Jahre dran. Ohne Bürgermeister wollte er Wülknitz nicht lassen: "Der Bürgermeister hat ja nicht nur eine Verwaltung zu leiten, insofern er eine hat. Er muss immer auch Vordenker und guter Kommunikator sein. Man ist ja auch erster Ansprechpartner für die Bürger, muss vieles erklären in diesen Zeiten, auch was sozusagen von der der großen Politik kommt. Das kann man gar nicht so mit einem Aufgabenkatalog, der bei jedem gleich ist, definieren."

Hauptamtlichkeit bringt auch höhere Kosten mit sich

Clauß begrüßt grundsätzlich die Entscheidung, das Amt des Bürgermeisters attraktiver zu gestalten. 20 Stunden die Woche investiert der erfahrene Gemeindechef in sein Amt. Für einen Neuling wäre noch viel mehr Zeit nötig, zu viel für jemanden mit Vollzeitjob nebenbei. Clauß ist einer von laut sächsischem Innenministerium 125 ehrenamtlichen Gemeindeoberhäuptern. Diese sollen nach Vorstellung des Ministeriums in Zukunft grundsätzlich hauptberuflich sein.

Je nach Größe der Gemeinde kostet ein hauptamtlicher Bürgermeister dreimal mehr als ein ehrenamtlicher. Die Gemeinden müssten bis zu 75.000 Euro zusätzlich jedes Jahr einplanen. Dass sich die Hauptamtlichkeit daher für alle der mehr als 400 Gemeinden lohnt, bezweifelt der Direktor des sächsischen Rechnungshofs, Peter Teichmann: "Und deshalb haben wir gesagt, es würde bei den Gemeinden, die Mitglied in einem Verwaltungsverband oder einer Verwaltungsgemeinschaft sind, ein Missverhältnis entstehen zwischen der Besoldung, die der Bürgermeister bekommt und den Aufgaben, die er tatsächlich hat. Er hat beispielsweise nicht die Personalverantwortung für die Mitarbeiter, die für die Gemeinde tätig sind. Das liegt sozusagen in der Verwaltung bei der erfüllenden Gemeinde."

Gesetzesnovelle kommt kurz vor Bürgermeisterwahlen

Solche beteiligten Gemeinden, also ohne eigene Verwaltung, stellen das Gros der ehrenamtlichen Bürgermeister. Der Rechnungshof zählt 116 Gemeinden, bei denen er keine Notwendigkeit für Hauptamtlichkeit sieht. Der Entwurf aus dem Innenministerium sieht daher vor, dass Gemeinden das Bürgermeisteramt wieder ehrenamtlich anlegen können.

Probleme sieht der Vorsitzende des Städte- und Gemeindebunds, Mischa Woitscheck, im Zeitplan des Gesetzes. Nächstes Jahr stehen viele Bürgermeisterwahlen an, sodass das Gesetz zu kurzfristig vor den Wahlen kommen könnte: "Wir haben einen Vorschlag eingebracht, dass in kleinen Gemeinden die Bürgermeisterwahl im Jahr 2022 dann bis zu ein halbes Jahr verschoben werden kann, um diese Fragestellung zu klären, damit man auch letztendlich, ich sag es mal sehr platt, einen Kassensturz machen kann, ob man sich das dann auch dementsprechend leisten kann."

Die Gemeinden werden sich gut überlegen wollen, ob sie hauptamtliche Bürgermeister und Bürgermeisterinnen einführen. Und ein weiteres Problem birgt das neue Gesetz: Mit der Hauptamtlichkeit kommt eine Altersgrenze hinzu. Bürgermeister dürfen dann in Zukunft bei ihrer Wahl nicht über 64 Jahre alt sein. Bei Ehrenamtlichen hingegen spielt das Alter auch in Zukunft keine Rolle.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 27. August 2021 | 06:00 Uhr

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