Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio
SachsenSachsen-AnhaltThüringenDeutschlandWeltLeben
Für Menschen, die am Wahltag nicht im Wahllokal erscheinen können, ist die Briefwahl eine Möglichkeit ihr Wahlrechte dennoch wahrzunehnmen. Bildrechte: IMAGO / mhphoto

WahlenKeine automatische Briefwahl für Pflegeheimbewohner

06. August 2024, 06:54 Uhr

Für Pflegeheimbewohner ist es oft unmöglich in Wahllokalen zu erscheinen. MDR AKTUELL-Hörerin Sandy Heusel erzählt per E-Mail, dass sie bei einem bestimmten Pflegeheim keine Hilfestellungen festgestellt habe. Außerdem fragt sie: "Wäre es nicht vielleicht auch möglich, Heimbewohnern automatisch die Unterlagen für die Briefwahl zuzusenden?" Ganz so einfach ist das aber nicht.

Anna Patzenbein leitet ein Pflegeheim im sächsischen Mittweida und sieht die Bewohnerinnen und Bewohner gut informiert für die Landtagswahl: "Wir haben da spezielle Tafeln, wo das ausgehangen wird, wo wir sie auch erinnern. Unsere soziale Betreuung macht auch jeden Tag Realitätsorientierungstraining und täglich Zeitungsschau, wo immer auf die aktuellen Nachrichten aufmerksam gemacht wird und gesagt wird, wir haben jetzt Wahlen und sie können an der Briefwahl teilnehmen."

Pflegeschutzbund: Pflegeheime sollten Wahlbeteiligung ermöglichen

Konkrete Aktionen, wie Shuttle-Dienste zum Wahllokal, könne man allerdings nicht leisten. Das deckt sich mit der Recherche: Trotz Anfragen bei Trägern sächsischer Pflegeheime wie dem DRK, der AWO oder der Diakonie fand sich keine Einrichtung, die Shuttle-Dienste anbietet oder ein Wahllokal direkt im Pflegeheim einrichtet.

Das überrascht Ulrike Kempchen nicht. Sie ist Leiterin der Rechtsabteilung beim BIVA-Pflegeschutzbund und sagt, das Wahlrecht für Menschen in Pflegeeinrichtungen stünde nicht im Fokus: "Also sprich, dass Menschen, die gesundheitlich angeschlagen sind, auch von Pflege anderer abhängig sind, dass die tatsächlich Bürgerrechte haben wie jeder andere auch und sich durchaus auch dafür interessieren, ihr Wahlrecht auszuüben. Das haben die meisten überhaupt nicht im Kopf."

Nun sind Pflegeeinrichtungen nicht in der Pflicht, ihren Bewohnerinnen und Bewohnern aktiv das Wahlrecht zu ermöglichen. Allerdings verliert auch niemand sein Wahlrecht, nur weil man unter Betreuung steht. Hier käme dann doch wieder die Heimleitung ins Spiel.

Ulrike Kempchen sagt: "Jetzt kann es natürlich sein, dass ich selber vielleicht immobil bin und gar nicht zu einem Wahllokal gehen kann und auch keine Angehörigen oder Betreuer habe, die mich entsprechend unterstützen können."

Wollten Menschen dann von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, müsse eine Einrichtung dies im Rahmen einer sozialen Betreuung auch entsprechend leisten und die Wahlwilligen darin fördern, die Einrichtung zu verlassen und im Wahllokal zu erscheinen.

Briefwahl immer noch Ausnahme-Wahlform

Vor allem aber appelliert Kempchen an die Angehörigen, die viel leisten könnten: "Indem sie eben, wenn eine Wahlbenachrichtigung kommt, für ihre Angehörigen die Briefwahlunterlagen anfordern, sofern sie denn bevollmächtigt sind." Außerdem könnten sie Anregungen anbringen, wie man in der Einrichtung die Wahl umsetzen könne.

Was nicht funktionieren wird, ist die automatische Zusendung der Briefwahlunterlagen durch die Kommune. Laut sächsischer Landeswahlleitung ist die Organisation der Briefwahl Aufgabe der Gemeinden. Das Pflegeheim, auf das sich unsere Hörerin bezieht, befindet sich in Chemnitz.

Matthias Nowak ist Pressesprecher der Stadt und sagte MDR AKTUELL, das Wahlrecht sehe die Wahl im Wahllokal am Wahlsonntag vor - zur Wahrung des Öffentlichkeitsprinzips. Nowak sagt: "Insofern stellt die Briefwahl nur eine Ausnahmeregelung von der Wahlform dar und die Stadt Chemnitz hat auch deshalb nicht das Recht, bestimmten Personengruppen, zum Beispiel Personen in Pflegeheimen, automatisch, das heißt von Amtswegen, die Briefwahlunterlagen zuzustellen."

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 06. August 2024 | 06:25 Uhr

Kommentare

Laden ...
Alles anzeigen
Alles anzeigen