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25.02.2020 | 14:37 UhrWie in der DDR: Sachsen bleibt beim Mopedführerschein ab 15

25. Februar 2020, 14:37 Uhr

Das sächsische Kabinett hat am Dienstag beschlossen, das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis für Mopeds (der Klasse AM) dauerhaft auf 15 Jahre abzusenken. Das für Verkehrsfragen zuständige Wirtschaftsministerium teilte mit, damit sei auch in Zukunft der Weg frei für den "Mopedführerschein mit 15". Das bisherige Modellprojekt läuft Ende April 2020 aus, die neue Landesverordnung tritt zum 1. Mai in Kraft.

Minister: Moped schließt Mobilitätslücke auf dem Land

Minister Martin Dulig sagte: "Mit dem Moped wird eine weitere Mobilitätslücke für die Jugendlichen im ländlichen Raum geschlossen."

Sie können ihre sozialen Kontakte auch in weiter entfernten Nachbarorten besser pflegen und Schule oder Praktikumsplätze schneller erreichen. Zugleich erhalten sie in einem besonders aufnahmebereiten Alter eine profunde Fahrschulausbildung.

Martin Dulig | Verkehrsminister Sachsen

Dulig erklärte ferner, die Jugendlichen könnten außerdem "Fahrerfahrungen sammeln, die ihnen später auf schnelleren Kraftfahrzeugen zu Gute kommen werden". Seinen Angaben zufolge haben im Modellprojektzeitraum mehr als 24.000 Jugendliche den Führerschein mit 15 Jahren absolviert, wovon 79,3 Prozent bestanden haben. "Im Vergleich zu Jugendlichen, die ihre Fahrerlaubnis mit 16 Jahren erworben haben, verursachen die 15-jährigen weniger Verkehrsunfälle und sind an weniger Unfällen beteiligt", so Dulig.

Frühzeitig mobil wie in der DDR

Der Freistaat Sachsen setzt sich nach Angaben des Ministeriums seit Jahren dafür ein, dass sich Jugendliche wie in der DDR schon mit 15 Jahren auf ein Moped setzen können. Das Bundesverkehrsministerium hatte zunächst nur das Modellprojekt "Moped mit 15" gestattet. Dieses läuft mit zunehmenden Erfolg seit dem Jahr 2013 im Freistaat Sachsen sowie in Sachsen-Anhalt und Thüringen. Später kamen auch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hinzu. Sachsen hatte den Angaben zufolge zusammen mit den übrigen Modellprojektländern von der Bundesregierung eine dauerhafte Regelung eingefordert. Diese wurde nun mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Ende 2019 schließlich ermöglicht.

Quelle: MDR/lam

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSENMDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 25.02.2020 | 15:00 Uhr in den Nachrichten

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