Personalie NPD-Politiker als Pförtner bei Behördenareal mit Verfassungsschutz und LKA

01. Juni 2022, 16:57 Uhr

Dass ein NPD-Politiker am Empfang des Behördenareals mit Landeskriminalamt und Verfassungsschutz Dienst tut, soll künftig nicht mehr möglich sein. Innenminister Schuster plant, Gesetze anzupassen und den konkreten Fall auszuwerten. Rechtliche Versäumnisse der Behörden gab es offenbar aber nicht. Der Verfassungsschutz verweist auf einen zusätzlichen Eingang mit eigenem Personal.

Am Empfang des Geländes zum sächsischen Verfassungsschutz und zum Landeskriminalamt hat ein rechtsextremer NPD-Politiker gearbeitet. Darüber hat zuerst die "Bild"-Zeitung am Mittwoch berichtet. Es handelt sich demnach um den ehemaligen Dresdner Stadtrat Hartmut Krien, der bei einer Sicherheitsfirma angestellt ist. Das Innenministerium bestätigte auf Anfrage von MDR SACHSEN den Zeitungsbericht. "Es ist richtig, dass am 10. Mai 2022 eine Person des Bewachungspersonals im Bereich der Zugangskontrolle der Liegenschaft Neuländer Straße 60 von Besuchern erkannt wurde." Dort hat neben dem Verfassungsschutz auch das Landeskriminalamt seinen Sitz.

Das Landeskriminalamt (LKA) habe das Bewachungsunternehmen daraufhin aufgefordert, die Person ab sofort nicht mehr in der Liegenschaft des LKA sowie in sämtlichen anderen Liegenschaften der sächsischen Polizei einzusetzen. Dies habe die Firma zugesagt.

Verfassungsschutz verweist auf zusätzliche Pforte

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) betonte, dass es noch eine eigene "Pforte" direkt am Gebäude habe, die "ausschließlich von Personen besetzt" werde, "die im LfV beschäftigt sind und sich regelmäßigen umfangreichen Überprüfungen nach dem Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz unterziehen müssen". Diese Überprüfungen würden ausdrücklich auch Abfragen im nachrichtendienstlichen Informationssystem einschließen. Darüber würden Extremismusbezüge von Personen erfasst. "Es ist daher ausgeschlossen, dass Personen mit Extremismusbezügen im LfV Sachsen beschäftigt werden."

Kriens Personendaten nicht durch Verfassungsschutz geprüft

Kriens Personendaten sind den Angaben zufolge "nur" von der Polizei geprüft worden. Da er offenbar nicht vorbestraft ist, gab es keine Bedenken. Eine Prüfung durch den Verfassungsschutz sei laut Gewerberecht für diese Tätigkeit am Zugang zum Behördenareal nicht zulässig, hieß es aus dem Innenministerium.

Krien hat laut Verfassungsschutz zehn Dienste an der Pforte zum Behördenareal geleistet. Er hat nach Angaben des Innenministeriums in dieser Zeit keinen Zugriff auf polizeifachliche Datenbanken gehabt und auch keine Waffe getragen. Er habe lediglich Zugriff "auf behördliche Telefon- oder Adressverzeichnisse" gehabt. Die "Bild"-Zeitung verweist in ihrem Bericht aber darauf, dass alle Besucher - darunter auch Opfer extremistischer Gewalt - an dem Pförtner vorbei müssen.

Gewerberecht und verfassungsschutzrechtliche Personenprüfung Das Gewerberecht regelt Umfang und Zuschnitt der Zuverlässigkeitsüberprüfungen, die im Bewachungsgewerbe gelten. Die Einbindung des Verfassungsschutzes, der über die extremistische Vergangenheit einer Person am besten Auskunft geben kann, erfolgt nach dem Willen des Gesetzgebers nur in engen Grenzen - namentlich dort - wo es um das Leitungspersonal im Bewachungsgewerbe geht. Eine solche Überprüfung des Bewachungspersonals selbst sieht das Gesetz insbesondere dort vor, wo von der bewachten Einrichtung im Falle eines kriminellen Angriffs auf sie eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Polizeiliche Liegenschaften oder solche, in denen Verfassungsschutzbehörden eingerichtet sind, unterliegen einem solchen, vertieften Prüfungsverfahren nicht. Die Gefahr muss also vom Objekt ausgehen, nicht in es hineingetragen werden. Diese Voraussetzungen treffen auf die hier in Rede stehende Liegenschaft nicht zu. Quelle: Sächsisches Innenministerium

Innenminister Schuster will Fall prüfen

Innenminister Armin Schuster (CDU) sieht angesichts der für die Behörde unangenehmen Personalie Handlungsbedarf. "Der Vorfall gibt Anlass zu der Frage, ob hier eine Regelungslücke vorliegt." Es dürfe nicht sein, dass NPD-Politiker polizeiliche Behörden bewachen.

Dass Personen, die bei der NPD tätig sind, im Bewachungsgewerbe bei polizeilichen Behörden eingestellt werden, darf nicht sein.

Armin Schuster (CDU) Sachsens Innenminister

Bereits jetzt arbeite das Innenministerium an einem Gesetzentwurf, "der eigene polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfungen jenseits des Gewerberechts regelt". Diese sollen den Angaben zufolge Polizeibewerber und bestimmte Externe, die Zugang zu schützenswerten Einrichtungen erhalten sollen, erfassen.

Krien war Stadtrat in Dresden

Laut Zeitung saß Krien von 2004 bis 2019 für die NPD im Dresdner Stadtrat. Er ist dem Bericht zufolge auch in Verfassungsschutzberichten vermerkt.

Erst am Dienstag war der sächsische Verfassungsschutzbericht vorgestellt worden, der Rechtsextreme als größte Bedrohung für die Demokratie im Freistaat sieht.

Hinweis: Das Landesamt für Verfassungsschutz hat am späteren Mittwochnachmittag eine Stellungnahme zu der Personalie an der Pforte zum Behördenareal veröffentlicht.

MDR (lam)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 01. Juni 2022 | 19:00 Uhr

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