Streit um Wahlkampfdarlehen Meineid-Prozess in Dresden: Frauke Petry schweigt vor Gericht

18. Februar 2019, 21:28 Uhr

Die ehemalige AfD-Vorsitzende Frauke Petry muss sich seit Montag vor dem Dresdner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat die mittlerweile fraktionslose Landtags- und Bundestagsabgeordnete wegen Meineids angeklagt. Für die 43-Jährige steht viel auf dem Spiel. Sollte Sie tatsächlich wegen Meineids verurteilt werden, würde sie ihre Wählbarkeit und damit auch ihre derzeitigen Mandate verlieren.

Am Montag hat am Dresdner Landgericht der Prozess gegen die frühere AfD-Chefin Frauke Petry wegen Meineides begonnen. Der 43-Jährigen wird vorgeworfen, im November 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben. Im Kern ging es um ein Darlehen der AfD-Landtagskandidaten zur Finanzierung des Wahlkampfes. Petry hatte im Vorfeld des Prozesses einen Irrtum eingeräumt. Zugleich hatte sie versichert, nicht absichtlich falsch ausgesagt zu haben.

Verteidigung: Dem Verfahren Einhalt gebieten

Petry wollte im Verfahren vorerst nicht das Wort ergreifen. Ihr Anwalt Carsten Brunzel kritisierte zu Beginn, es hätte gar nicht erst zu dem Prozess kommen dürfen. In einer Erklärung legte er seine Interpretation der Rechtslage dar. Zum einen sei der Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags gar nicht befugt, Eide abzunehmen. Das ergebe sich aus Bundesgesetzen, die über anderslautenden landesrechtlichen Regelungen in Sachsen stehen. Deshalb hätte Petry vor dem Ausschuss auch keinen strafbaren Meineid begehen können, so Brunzel. Dass es nun trotzdem zum Prozess komme, habe bei seiner Mandantin "große Bedenken in Hinblick auf eine unvoreingenommene Position der Berufsrichter" ausgelöst.

Die Eindeutigkeit der Rechtslage, der Zeitablauf und die offensichtlichen Gesamtumstände gebieten spätestens an der jetzigen Stelle, dem Verfahren Einhalt zu gebieten.

Carsten Brunzel Rechtsanwalt, Verteidiger von Frauke Petry

Der Verteidiger stellte allerdings keinen offiziellen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Deshalb setzte der Richter die Verhandlung fort. Am ersten Prozesstag wurden drei Zeugen vernommen: ein Beamter des Landeskriminalamtes und die beiden CDU-Politiker Marko Schiemann und Christian Piwarz. Schiemann ist Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses, der heutige Kultusminister Christian Piwarz war damals Berichterstatter im Ausschuss. Die Verteidigung wirft dem Wahlprüfungsausschuss vor, bei seiner Befragung Petry nicht auf die widersprüchlichen Aussagen zum Darlehensvertrag hingewiesen zu haben. Man habe seine Mandantin so ins "offene Messer laufen lassen", sagte Brunzel.

Unterschiedliche Aussagen um Wahlkampfdarlehen bei der AfD-Sachsen

Die Vorgänge, um die es geht es, liegen mehrere Jahre zurück. Im November 2015 soll Frauke Petry vor dem Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages unter Eid falsch ausgesagt haben. Der Ausschuss hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob ein ehemaliger AfD-Politiker von der Landesliste der Partei gestrichen worden war, weil er der AfD kein Wahlkampfdarlehen gewähren wollte. Die Befragung der Zeugen sorgte dann für neue Probleme, erinnert sich André Schollbach von den Linken:

Es hat im Rahmen der Vernehmungen der Zeugin Dr. Frauke Petry im Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages erhebliche Widersprüche zwischen ihr und dem stellvertretenden Landesvorsitzenden der AfD, Herrn Hütter, in mehreren entscheidenden Aussagen gegeben.

André Schollbach Linken-Abgeordneter und stellvertretendes Mitglied des Wahlprüfungsausschusses im Sächsischen Landtag

Was stand in den Verträgen?

Im Zentrum der Kritik steht vor allem die Äußerung von Frauke Petry, dass AfD-Listenkandidaten nach einer erfolgreichen Wahl in den Landtag selbst hätten entscheiden können, ob sie das Wahlkampfdarlehen zurückfordern oder es der Partei spenden wollen. In den Darlehensverträgen soll aber nur stehen, dass das Geld nach einer erfolgreichen Wahl gespendet wird. Von einer Wahlmöglichkeit der Darlehensgeber ist nicht die Rede. Trotz Nachfragen und einer erneuten Einsicht in die Darlehensverträge blieb Frauke Petry bei ihrer Aussage, die ihr nun den Vorwurf des Meineids beschert. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat mehrere hundert Seiten Ermittlungsakten zusammengetragen und schließlich Anklage wegen Meineids erhoben. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Jürgen Schmidt:

Im Ergebnis der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft hinreichenden Tatverdacht bejaht, das heißt, eine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit am Ende der Ermittlungen. Das Landgericht Dresden hat diese Wertung der Staatsanwaltschaft im Zwischenverfahren nachvollzogen und hat entsprechend auch gesagt, dass hinreichender Tatverdacht besteht und das Hauptverfahren eröffnet.

Jürgen Schmidt Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden

Was steht für Petry auf dem Spiel?

Sollte Frauke Petry tatsächlich wegen Meineids verurteilt werden, hätte das für sie gravierende Folgen. Meineid ist ein Verbrechen und kann mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren bestraft werden. Wenn man zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt ist, verliert man sein passives Wahlrecht. Frauke Petry würde mit einer Verurteilung also ihre Mandate im Landtag und im Bundestag verlieren. Die Politikerin, die gerade mit ihrem sechsten Kind schwanger ist, sagt dennoch, dass sie dem Prozess gelassen entgegensieht:

Die Entstehung dieses Meineid-Prozesses ist ein Musterbeispiel dafür, wie die CDU und die Staatsanwaltschaft, die von ihr abhängig ist, seit fast vier Jahren versuchen, mich als Mensch und vor allen Dingen als Politikerin öffentlich zu diskreditieren. Dies aufzuklären ist nun Aufgabe des Gerichts.

Frauke Petry Fraktionslose Abgeordnete im Bundestag und im Sächsischen Landtag

Großes Interesse

Das Dresdner Landgericht hat bis zum 13. März sieben Verhandlungstage für den Prozess angesetzt. Insgesamt sind 27 Zeugenvernehmungen geplant. Das Gericht geht von einem großen öffentlichen Interesse aus und hat den Prozess deshalb in einen großen Saal am Rande der Stadt verlegt, in dem sonst die Terrorprozesse des Oberlandesgerichts stattfinden.

Die Chronologie der Ermittlungen gegen Petry
November 2015 Mündliche Verhandlung Wahlprüfungsausschuss
Februar 2016 Das stellvertretende Mitglied des Wahlprüfungsausschusses, André Schollbach (Die Linke), erstattet Strafanzeige gegen Petry wegen Meineids
Mai 2016 Staatsanwaltschaft Dresden will die Anzeige gegen Petry zunächst nicht weiter verfolgen, nimmt aber auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden doch Ermittlungen auf
Juni 2017 Staatsanwaltschaft Dresden beantragt Aufhebung von Petrys Immunität
August 2017 Sächsischer Landtag hebt Immunität Petrys auf
September 2017 Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage
Oktober 2018 Landgericht Dresden lässt Anklage zur Hauptverhandlung zu
Februar 2019 Prozesseröffnung am Landgericht Dresden

Quelle: MDR/dka/stt/lam/dpa

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 18.02.2019 | ab 07:00 Uhr in den Nachrichten

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