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StatistikImmer mehr registrierte Waffen in Sachsen

28. Februar 2022, 17:22 Uhr

Rund 149.000 Waffen befinden sich im Besitz sächsischer Bürgerinnen und Bürger. Damit stieg deren Zahl binnen Jahresfrist um 2.500. Besonders verbreitet ist der Kleine Waffenschein, der zum Mitführen von Schreckschusspistolen und Signalwaffen berechtigt.

In Sachsen gibt es immer mehr registrierte Waffen. Ende 2021 befanden sich knapp 149.000 Waffen im Besitz der Bürger, wie aus dem Nationalen Waffenregister hervorgeht. Im Jahr zuvor waren es noch gut 146.500. Auch die Zahl der Waffenbesitzer stieg - von 31.200 auf rund 31.500 im vergangenen Jahr.

Kleiner Waffenschein für Schreckschusspistolen besonders verbreitet

Die Zahl der Waffenscheine oder Schießerlaubnisse betrug Ende vergangenen Jahres bei rund 87.000 in Sachsen. Eine Person kann mehrere Erlaubnisse besitzen. Verbreitet ist weiter der Kleine Waffenschein, der dazu berechtigt, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit zu tragen. Gut 22.300 kleine Waffenscheine gab es im vergangenen Jahr - 900 mehr als im Jahr zuvor.

Verfassungsschutz warnt in 77 Fällen

Im Februar 2020 war das Waffenrecht vom Bund neu geregelt worden. Die Behörden fragen nun routinemäßig und nicht mehr nur im konkreten Verdachtsfall beim Verfassungsschutz an, wenn sie die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern oder Waffennutzern prüfen.

Der sächsische Verfassungsschutz hatte in 77 Fällen an der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern. Bildrechte: imago/momentphoto/Killig

Im Jahr 2020 gingen laut Auskunft des sächsischen Innenministeriums rund 18.400 Anfragen der Waffenbehörden - beispielsweise Landratsämter oder Rathäuser - beim Landesamt für Verfassungsschutz ein. Dabei gab der Verfassungsschutz 77 Hinweise, die gegen die Zuverlässigkeit eines Antragstellers sprachen.

118 Waffenerlaubnis-Scheine einkassiert

Eine kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (Linke) an die Landesregierung Anfang Februar hatte ergeben, dass im vergangenen Jahr 118 waffenrechtliche Erlaubnisse zurückgenommen oder widerrufen wurden. Das kann nach Auskunft des Innenministeriums zum Beispiel passieren, wenn jemand eine Waffe nicht mehr benötigt, weil er den Schützenverein verlässt.

Neun Erlaubnisse wurden jedoch entzogen, weil Besitzer als Rechtsextremisten eingestuft wurden. Sogenannten Reichsbürgern wurden zwölf Erlaubnisse entzogen.

MDR (lam)/dpa

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 27. Februar 2022 | 12:00 Uhr