Geburtstag, Hochzeit und Co. Feiern in Corona-Zeiten: Was im November gilt
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Immer wieder gibt es Fragen zu privaten Feiern wie Geburtstagspartys, Grillabenden oder Klassentreffen. Was erlaubt die neue Corona-Verordnung? Wo ist Vorsicht geboten?

Familienfeiern sind nur noch im kleinen Rahmen möglich.
Bildrechte: imago/Westend61
Private Feiern zu Hause
- maximal zehn Personen, aber nur wenn sie aus dem eigenem und einem zweiten Hausstand kommen,
- sonst maximal fünf Personen
Private Feiern im öffentlichen Raum
- maximal zehn Personen aus dem eigenen und einem weiteren Hausstand
Verbotene Feiern
- Betriebsfeiern
- Vereinsfeiern
Quelle: MDR/cb
Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSENSPIEGEL | 03.06.2020 | 19:00 Uhr