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Ob Sachsen die pauschale Einmalzahlung für DDR-Renten nahe der Grundsicherung aufstockt, ist noch unklar. In spätestens drei Wochen muss die Entscheidung fallen. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / Westend61

SozialesDDR-Renten: Streit um sächsischen Beitritt zum Härtefallfonds

10. März 2023, 16:45 Uhr

Stockt Sachsen die pauschale Einmalzahlung für DDR-Renten nahe der Grundsicherung auf? Noch genau drei Wochen hat Sachsen für die Entscheidung Zeit. SPD und Grüne drängen auf die Beteiligung des Freistaats. Für Betroffene geht es um eine mögliche Verdopplung des Betrags.

In Sachsen drängen SPD und Grünen auf die Beteiligung des Freistaats am Härtefallfonds für DDR-Renten. Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) sprach von einer Frage der Gerechtigkeit. "Es ist nicht hinnehmbar, dass bestimmte Berufsgruppen bei der Rente leer ausgehen." Auch für Sozialministerin Petra Köpping (SPD) ist die Einmalzahlung "ein erster Schritt nach jahrzehntelangem zähen Ringen". Viele Menschen hätten nach der Wiedervereinigung Deutschlands ihre Ansprüche auf DDR-Zusatz- und Sonderrenten verloren. Bei dem Härtefallfonds handle es sich ausdrücklich nur um einen Kompromiss.

Ähnlich äußerte sich die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Sächsischen Landtag, Franziska Schubert: "Wir sagen, der Fonds kommt zu spät und ist nicht ausreichend ausgestattet. Aber das jetzt zu verweigern für die, die das bekommen könnten, halten wir nicht für den richtigen Weg." Ihre Partei setze sich deshalb für den Beitritt zum Bundesfonds ein. Dieser könne einen kleinen Beitrag zur Wiedergutmachung leisten.

Die Stimmen der CDU als größte Fraktion sind entscheidend

Anders sieht das die sächsische CDU. Der sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Alexander Dierks, verwies auf Anfrage von MDR SACHSEN auf die Zuständigkeit des Bundes in rentenrechtlichen Fragen. "Es wäre Sache des Bundes gewesen, eine ganzheitliche Lösung für ganz Deutschland in dieser, für viele Menschen tatsächlich wichtigen Frage, zu finden. Das ist der Bundesregierung nicht gelungen." Der Härtefallfonds sei eine "Scheinlösung", die den Bundesländern den Ball der Verantwortung zuspiele.

Der Härtefallfonds sieht unter bestimmten Bedingungen eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro für DDR-Rentner vor. Berechtigt sind unter anderem ehemalige Beschäftigte der Post, Reichsbahn oder Balletttänzer. Insgesamt kommen 17 Berufsgruppen in Betracht. Auch unter DDR-Recht geschiedene Frauen können die Hilfe beantragen, wenn die Ehe mindestens zehn Jahre dauerte und mindestens ein Kind daraus hervorging. Zu den weiteren möglichen Berechtigten gehören jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler.

Beteiligung der Bundesländer verdoppelt den Betrag

Voraussetzung ist, dass die Rente zum Stichtag am 1. Januar 2021 weniger als 830 Euro betrug. Außerdem müssen Betroffene die Zahlung bis Ende September 2023 beantragen. Ab dem kommenden Jahr sollen die Auszahlungen beginnen. Die Bundesländer haben noch bis Ende März die Möglichkeit, sich finanziell an dem Fonds zu beteiligen. Dadurch verdoppelt sich die Zahlung an berechtigte Antragsteller im jeweiligen Bundesland auf 5.000 Euro. Zuletzt hatte Thüringen den Beitritt zum Fonds angekündigt.

Wie viele Menschen von den Einmalzahlungen profitieren könnten, ist unklar. Aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken von November 2022 geht hervor, dass deutschlandweit zwischen 50.000 und 70.000 Menschen die Bedingungen als berechtigte DDR-Rentner erfüllen könnten. Dazu kommen die geschiedenen Frauen und die Kontingentflüchtlinge. Für Sachsen gibt es bisher keine genaueren Zahlen. Die Höhe einer möglichen finanziellen Beteiligung des Freistaats am Härtefallfonds lässt sich deshalb nicht berechnen. Ob es überhaupt dazu kommt, ist von der Blockade der CDU abhängig.

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MDR (ali)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Radioreport | 10. März 2023 | 18:00 Uhr