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Urteil in BautzenHaftstrafen für Störer am "Husarenhof"

29. November 2016, 10:09 Uhr

Das Amtsgericht Bautzen hat zwei Männer zu mehrjährigen Jugendhaftstrafen verurteilt, die beim Brand des als Flüchtlingsunterkunft geplanten Hotelgebäudes "Husarenhof" Platzverweisen der Polizei nicht nachkamen und gegenüber Einsatzkräften handgreiflich geworden sind. Das Gericht verhängte gegen die beiden 21 Jahre alten Angeklagten Freiheitsstrafen von zwei Jahren und sechs Monaten sowie drei Jahren ohne Bewährung.

Verurteilung auch wegen weiterer Delikte

Damit folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte aufgrund weiterer, früher begangener Straftaten das hohe Straßmaß gefordert. Vorgeworfen wurde den Angeklagten aus Bautzen und Umgebung auch Beleidigung, gefährliche Körperverletzung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Sachbeschädigung und Diebstähle. Die Angeklagten hätten sich quer durch das Strafgesetzbuch gearbeitet und zeigten keine echte Reue, hieß es am Montag in dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft.

Ein Sprecher des Amtsgerichts sagte, der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte am Husarenhof habe "in beiden Fällen einen eher untergeordneten Einfluss auf die Strafe". Mathematisch könne man diesen Anteil jedoch nicht spezifizieren, da bei Jugendurteilen Gesamtstrafen ohne Aufschlüsselung ausgesprochen werden, so der Sprecher.

"Polizistin auf den Rücken gesprungen"

Im Laufe des Prozesses hatten die Angeklagten im Gerichtssaal eingeräumt, sich in den frühen Morgenstunden des 21. Februar im Gefahrenbereich des brennenden, noch unbewohnten Gebäudes aufgehalten zu haben. Nach eigenen Aussagen hatten die 21-Jährigen auf einer Geburtstagsfeier über eine Whatsapp-Nachricht von dem Brand erfahren. Im bereits stark alkoholisierten Zustand hätten sie sich auf den Weg zur geplanten Flüchtlingsunterkunft gemacht. Laut Zeugenaussagen behinderten sie die Arbeiten der Rettungskräfte: "Einer ist einer Polizistin von hinten auf den Rücken gesprungen. Den habe ich ihr vom Kreuz genommen", sagte ein Feuerwehrmann als Zeuge im Prozess.

Eskalation durch Weigerung der Angeklagten

Die Polizei hatte mehrfach Platzverweise ausgesprochen, da die Feuerwehr brennende Ziegel vom Dach des Gebäudes herunterstoßen musste. Doch statt den Ort zu verlassen, sollen die beiden Männer gegenüber den Polizisten verbal ausfällig und handgreiflich geworden sein, mussten teilweise mit Handfesseln am Boden fixiert werden.

Jugendrichter Manfred Weisel wies darauf hin, dass durch die Weigerung der Angeklagten den Platz vor dem "Husarenhof" zu verlassen, die Situation eskaliert sei. Sie seien gegen Polizeibeamte vorgegangen und das ist strafbar, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Ein dritter mutmaßlicher Störer erschien nicht zur Verhandlung. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen.

Laufende Ermittlungen

Die weiteren Ermittlungen zur Brandursache im ehemaligen Hotel "Husarenhof" dauern derzeit noch an. Die Polizei geht von Brandstiftung aus. Grund sind Spuren von Brandbeschleuniger, die mit Hilfe eines Spürhundes unmittelbar nach dem Brand im Gebäude entdeckt wurden. Im Juli waren die Wohnungen zweier Verdächtiger durchsucht worden. Allerdings konnte die Polizei bisher keine Verbindung nachweisen. Neben der Kriminalpolizei ermittelt auch das Operative Abwehrzentrum der sächsischen Polizei, welches für Straftaten mit extremistischem Hintergrund zuständig ist, sowie die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft in dem Fall.