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BürokratieabbauLandkreise und Gemeinden sollen Straßenbau selbst bestimmen

10. Juni 2022, 07:15 Uhr

Welche Bauvorhaben von Kreis- und Gemeindestraßen bekommen Fördergelder aus dem sächsischen Staatshaushalt, welche nicht? Darüber entscheidet bislang zum Ärger vieler Kommunen das Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Staatsregierung und kommunale Spitzenverbände haben sich nun darauf verständigt, die Verantwortung an die Landkreise und Gemeinden zu übergeben. Bei dem Kompromiss sind aber noch nicht alle Streitpunkte ausgeräumt.

Die zehn Landkreise und drei kreisfreien Städte in Sachsen sollen künftig eigenverantwortliche Regionalbudgets für den kommunalen Straßenbau bekommen. Nach Angaben von Finanzminister Hartmut Vorjohann stehen dann jährlich 115 Millionen Euro für Investitionen in Straßen und Brücken den Kommunen zur Verfügung.

Das sei ein sattes Plus ohne Einsparungen an anderer Stelle, so der CDU-Politiker, habe doch der Freistaat seinen Anteil auf 80 Millionen Euro nahezu verdoppelt, die weiteren 35 Millionen Euro stellten die Kommunen bereit. Verteilt werden sollen die Gelder an die Landkreise und kreisfreien Städte vor allem entsprechend ihrer Straßenkilometer.

Das bedeutet grob überschlagen: Jeder Landkreis bekommt rund zehn Millionen Euro, die kreisfreien Städte in etwa fünf Millionen Euro. Die Einigung hat Finanzminister Vorjohann gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden erzielt als Teil des Gesetzes zum Finanzausgleichgesetz für die Jahre 2023 und 2024.

Finanzierungsfrage bei Großprojekten

Alle Streitpunkte sind aber noch nicht ausgeräumt. So spricht Mischa Woitscheck, Geschäftsführer vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag, bislang auch nur davon, dass die Einigung eine Riesenchance für die Gemeinden sein kann. Hinter den Kulissen wird noch gerungen, wie mit Großbauvorhaben von landesweiter Bedeutung umgegangen werden soll.

Ein Beispiel ist laut Woitscheck das Blaue Wunder in Dresden. Für die unter Denkmalschutz stehende Brücke wird je nach Berechnung mindestens ein dreistelliger Millionenbetrag fällig. Bei solchen Projekten erwarteten Kommunen wie auch das SPD-geführte Wirtschaftsministerium eine Beteiligung des Freistaats unabhängig der Regionalbudgets im Gegensatz zum Finanzministerium.

Das Mittelvolumen von 115 Millionen Euro ist ein weitaus größeres als wir bisher im Staatshaushalt zur Verfügung hatten. Das ermöglicht natürlich mehr Bauvorhaben und der Vorteil ist, […] es ist ein mehrjähriger Finanzrahmen, auf den die Kommunen vertrauen können und darauf basierend auch ihre Prioritäten setzen können.

Mischa Woitscheck | Städte- und Gemeindetag

Weniger Bürokratie erhofft

Dennoch zeigt sich der Städte- und Gemeindetag zufrieden darüber, dass künftig die Landkreise zusammen mit den Gemeinden eine mehrjährige Prioritätenliste für Straßenbauvorhaben erarbeiten sollen. Ein echter Fortschritt aus Sicht Woitschecks: Zuvor musste jede Gemeinde einzeln Anträge im Landesamt für Straßenbau- und Verkehr einreichen, was häufig unnötig Zeit gekostet und damit Bauvorhaben verzögert habe.

Dulig: Staatsstraßen nicht vergessen

Ob die Einigung zwischen Staatsregierung und Kommunen tatsächlich zustande kommt, darüber dürften auch die anstehenden Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2023/24 mitentscheiden. Wirtschaftsminister Martin Dulig will den Kompromiss nur mittragen, wenn Finanzminister Vorjohann ausreichend Mittel für die Staatsstraßen bereitstellt. Für Erhalt und Bau ist das Wirtschaftsministerium zuständig. Ein zweistelliger Millionenbetrag pro Jahr sei erforderlich, denn nach wie vor sei der Zustand vieler Staatsstraßen schlecht, so der SPD-Politiker.

Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) will ausreichend Gelder für die Staatsstraßen. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Sebastian Kahnert

Nach zwei Jahren verhandeln unter Beteiligung des Wirtschaftsministeriums kann es sein, dass wir die Förderung zum Bau kommunaler Straßen in die Hände der Kommunen geben. […] Die Voraussetzung ist aber, dass wir generell einen Haushaltsbeschluss fassen, der eben auch nicht nur die Kreis- und Gemeindestraßen, sondern auch die Staatsstraßen berücksichtigt.

Martin Dulig | Wirtschaftsminister

Sollten sich schließlich alle Seiten einigen, muss noch zuletzt der Landtag über die Neuregelung im Rahmen des Finanzausgleichgesetzes abstimmen. Der anvisierte Zeitpunkt dafür: kurz vor Jahresende.

MDR

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 10. Juni 2022 | 10:00 Uhr

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