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In der Nähe eines Flusses oder Sees ist es verlockend, Wasser abzupumpen, um damit den Garten und Rasen zu wässern. Aufgrund der Trockenheit ist das nun in zwei sächsischen Landkreisen strengstens untersagt. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK/Panthermedia

AllgemeinverfügungWegen Trockenheit: Nordsachsen und Zwickau verbieten Wasserentnahme

24. Juni 2022, 16:17 Uhr

Ähnlich wie in früheren Hitzesommern ist es jetzt in zwei Landkreisen in Sachsen tabu, Wasser aus Gewässern abzupumpen, um damit den Garten zu sprengen. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen.

Die Landkreise Nordsachsen und Zwickau verbieten wegen Niedrigwassers die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Seen. Wie die Kreise mitteilten, soll damit verhindert werden, dass Gewässer austrocknen und dadurch die Tier- und Pflanzenwelt sowie der Selbstreinigungsmechanismus der Gewässer gefährdet werden. Als Grund führen sie die seit 2018 anhaltende Trockenheit an, die die Grundwasserstände verringert hat.

Bußgeld von bis zu 50.000 Euro möglich

Eigentümer und Anlieger dürfen wegen der Allgemeinverfügungen ihre Pumpen nicht mehr benutzen, um Felder oder Gärten zu beregnen. Das Verbot tritt in den Landkreisen am Sonnabend, 25. Juni, in Kraft und gilt den Angaben zufolge bis zum 31. Oktober. Wer sich nicht daran hält und trotzdem Wasser entnimmt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

MDR (sth)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 24. Juni 2022 | 11:30 Uhr