Wind-an-Land-Gesetz Wie Sachsen die Windenergiewende per Staatsvertrag schaffen könnte

07. Juli 2022, 05:00 Uhr

Der Ausbau der Windkraft in Deutschland soll beschleunigt werden. Und zwar mit dem Wind-an-Land-Gesetz, das der Bundestag am Donnerstag auf den Weg bringen will. Sachsen macht bei der Energiewende bisher nur langsam Fortschritte.

Wir schreiben das Jahr 2032. Sachsen hat sein Ziel beim Windflächenausbau nicht erreicht. Der Freistaat hat deshalb einen Deal geschlossen, mit Schleswig-Holstein. Das nördlichste Bundesland stellt Sachsen Windflächen zur Verfügung, im Gegenzug muss Sachsen Häftlinge aus Schleswig-Holstein aufnehmen und in seinen Gefängnissen unterbringen.

Eine Zukunftsvision, die verrückt klingt. Doch sie könnte wahr werden, denn das neue Wind-an-Land-Gesetz des Bundes lässt genau solche Deals zu. Sie könnten zwischen den Bundesländern geschlossen werden, erklärt Robert Schimke vom sächsischen Umweltministerium. Dass es in Sachsen auch dazu kommt, glaubt er aber nicht: "Der Ausbau der erneuerbaren Energien bietet riesige Chancen. Das heißt, Sachsen wird von der Energiewende profitieren, und das müssen wir jetzt hier in Sachsen organisieren. Am besten mit sächsischen Regeln, aber wenn die nicht ausreichen, dann gelten die Bundesregeln. Und da wird Sachsen keine Ausnahme machen können."

Flächenübertragbarkeit per Staatsvertrag

Jedoch, der Windenergieausbau verlief in Sachsen bisher schleppend. Ein Deal mit einem anderen Bundesland wäre eine Hintertür, ein Schlupfloch, um die Vorgaben des Gesetzes zu erfüllen. Auch für andere Länder wie Thüringen und Baden-Württemberg, die bei der Windenergie hinterherhinken. Diese können sich per Staatsvertrag Flächen aus besser dastehenden Bundesländern übertragen lassen.

Wie genau so ein Staatsvertrag aussehen könnte, welche Gegenleistungen es geben könnte, das stehe in den Sternen, erklärt Hermann Albers, der Präsident des Bundesverbands Windenergie: "Wie das technisch und vertraglich im Einzelnen ausgestaltet wird, darauf dürfen wir alle sehr gespannt sein. Und was die Gegenwerte sein sollen, um so einen Transfer zu generieren. Allerdings vermute ich schon, dass man eine Übernahme von Leistungen anderer Länder sich durchaus bezahlen lassen wird. In welcher Form das geschieht, das kann ich heute noch nicht beschreiben."

Bisher nur 0,8 Prozent der Landesfläche für Windkraft

Bislang hat nach Informationen von MDR AKTUELL noch kein Bundesland Interesse daran bekundet, solch einen Staatsvertrag mit einem anderen Bundesland zu schließen. Ausgeschlossen ist das aber nicht. Denn das Gesetz steckt die Ziele hoch. Sachsen muss bis 2032 zwei Prozent der Landesfläche für Windkraft ausweisen, das entspricht der Fläche von Dresden und Freital zusammen.

Bislang habe Sachsen aber nur rund 0,8 Prozent bebaut oder ausgewiesen, kritisiert Hermann Albers: "Das ist in der Tat bundesweit betrachtet ein äußerst schwacher Wert. Und man kann auch daran erkennen, dass noch sehr sehr viel zu tun ist." Dass Sachsen handeln muss, daran gibt es keinen Zweifel. Denn es gilt als sicher, dass das Wind-an-Land-Gesetz am Donnerstag den Bundestag passiert. 

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 07. Juli 2022 | 06:13 Uhr

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