Björn Höcke im Thüringer Landtag.
Die AfD-Fraktion um ihren Vorsitzenden Björn Höcke ist nicht in der Parlamentarischen Kontrollkommission des Thüringer Landtags vertreten. Dagegen klagte sie am obersten Thüringer Gericht. (Archivfoto) Bildrechte: picture alliance/dpa | Martin Schutt

Landtag AfD-Eilantrag zur Geheimdienst-Kommission vom Verfassungsgericht abgelehnt

25. April 2025, 19:14 Uhr

Die parlamentarische Kommission zur Kontrolle des Thüringer Verfassungsschutzes im Landtag besteht aus Abgeordneten von CDU, BSW und Linke. Dagegen ging die AfD gerichtlich vor - ohne Erfolg. Doch das Gericht entschied erst einmal nur im Eilverfahren.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat die Klagen der AfD gegen die Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) des Landtags abgewiesen. Ein Sprecher des Gerichtes sagte, der Landtag habe das Recht, Gremien nach eigenem Ermessen zu besetzen.

Würde man es der PKK untersagen, die Arbeit aufzunehmen, wäre das ein Eingriff in die Autonomie des Parlaments. Außerdem gebe die Thüringer Verfassung vor, dass die PKK den Auftrag habe, den Verfassungsschutz zu kontrollieren.

Nach Eilentscheid ist noch Hauptverfahren am Verfassungsgericht möglich

Nach Angaben des Gerichtssprechers wurde auch geprüft, ob mit der gegenwärtigen Besetzung der PKK das Recht der AfD auf Chancengleichheit beeinträchtigt wurde. Die Richter seien aber zu dem Schluss gekommen, dass die Rechtsposition des Landtags schwerer wiege als die der AfD. Das Verfassungsgericht entschied in der Sache im Eilverfahren. Die AfD hat noch die Möglichkeit, den Streit in einem Hauptsacheverfahren klären zu lassen.

Die Entscheidung, diese Anträge abzulehnen, sei aber keine Entscheidung in der Sache, erklärte der Gerichtssprecher. Die zur Diskussion stehenden Rechtsfragen seien so komplex, dass sie aus Sicht des Verfassungsgerichts nicht in einem Eilverfahren entschieden werden könnten. Stattdessen sei es dringlicher, dass die parlamentarische Kontrollkommission für den Verfassungsschutz gebildet werde, denn das sei gesetzlich vorgeschrieben.

Dorothea Marx SPD 1 min
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Nach jahrelanger Hängepartie hat der Thüringer Landtag am Freitag die beiden Kontrollgremien PKK und G10 neu besetzt.

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Streit um Verfahren zur Wahl der PKK-Mitglieder

Hintergrund des Streits ist, dass der Landtag ein neues Verfahren zur Wahl der PKK-Mitglieder beschlossen hat. Demnach müssen in dem vierköpfigen Gremium Regierung und Opposition entsprechend ihrer Stärke im Landtag vertreten sein. Die Mitglieder werden mit einfacher Mehrheit gewählt.

Anfang April waren im Landtag zwei Abgeordnete der Regierungsfraktionen von CDU und BSW sowie zwei Abgeordnete der oppositionellen Linken in die PKK gewählt worden. Die AfD-Kandidaten fielen durch. Die AfD sieht sich dadurch von der Kontrolle des Verfassungsschutzes ausgegrenzt. Fraktionssprecher Sascha Schlösser erklärte, die AfD müsse als stärkste Oppositionspartei im Parlament in dem Gremium vertreten sein. 

AfD kritisiert Entscheidung des Verfassungsgsgerichtes

Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts gegen die Anträge der AfD ergingen einstimmig. Unter den entsprechenden Beschlüssen findet sich auch der Name von Bernd Wittig - ein Rechtsanwalt, der kürzlich auf Vorschlag der AfD zum stellvertretenden Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt wurde. 

Die AfD reagierte mit Kritik auf ihre Niederlage vor dem Verfassungsgericht. Auch nach der Abweisung ihres Eilverfahrens hält die Partei an ihrer Auffassung fest, dass die Besetzung der Parlamentarischen Geheimdienstkontrolle rechtswidrig sei, weil der Landtag keine AfD-Vertreter in das Gremium gewählt habe.

Mit der Linken sei die Opposition zwar mit zwei Abgeordneten in der PKK vertreten, sagte AfD-Justizexperte Sascha Schlösser. Er und seine Partei hielten die Linken aber für keine echte Opposition im Landtag - das sei nur die AfD. Laut Schlösser wird die Partei ihre Klage in einem Hauptsacheverfahren weiter verfolgen.

Die CDU begrüßte hingegen die Entscheidung der Verfassungsrichter. Laut Fraktionschef Andreas Bühl ist die AfD erneut mit dem Versuch gescheitert, gesetzliche Gremien lahm zu legen.

Gremium kontrolliert Thüringer Verfassungsschutz

Die in Teilen rechtsextremistische AfD ist im Thüringer Landtag stärkste Fraktion und hat mehr als ein Drittel der Abgeordnetensitze, ist aber nicht Teil der Regierung. Damit verfügt sie über eine sogenannte Sperrminorität und könnte im Landtag verschiedene politische Entscheidungen blockieren.

Die PKK ist für die Kontrolle des Thüringer Verfassungsschutzes zuständig. Die Mitglieder der Kommission können Berichte verlangen, Auskunftspersonen hören, sich vor Ort einen Eindruck verschaffen und Sachverständige beauftragen. Die Kommission erstattet dem Landtag alle zwei Jahre Bericht über ihre Tätigkeit.

Mehr zur Thüringer Landespolitik

MDR (mm), dpa

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 25. April 2025 | 14:00 Uhr

150 Kommentare

Ewald vor 2 Wochen

Zur nächsten Wahl hat die Alternative die absolute Mehrheit wenn die momentane Regierung das Rad weiter in die falsche Richtung dreht und die Erzkommunisten sich nicht einfach verdünnisieren. Deutschland braucht einen Neuanfang .

Nudel81 vor 2 Wochen

@Wessi:

Beim Länderfinanzausgleich geht es nicht um das Parteibuch des Ministerpräsident eines Bundeslandes. Das sollten Sie sich mal bewusst machen.

Ihre Behauptung zu Ihrer Familie und Partei lass mal unkommentiert.

Trotzdem sollten Sie mal über ihre Ausdrucksweise nachdenken. Vielleicht merken Sie was falsch ist.

Ein schönen Sonntag!

Tschingis1 vor 2 Wochen

@Blitzfuchs
Zu den sachfremden Gründen noch etwas.

Wenn die Fraktionsmitglieder sich doch nur etwas bei ihren Äußerungen zurücknehmen würden, dann könnte man zukünftig von sachfremden Äußerungen sprechen. Da sich diese jedoch gegenseitig überbieten wollen, bei ihren Statements, geben sie genug Futter, dass eben keine sachfremden Gründe für eine Nichtwahl zum Tragen kommen.

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