Bjoern Hoecke
Die Landtagsfraktion der AfD hat ihre Verfassungsklage zurückgezogen. Bildrechte: IMAGO / Karina Hessland

Rechtsstreit AfD zieht Klage gegen Thüringer Verfassungsschutz-Kontrolle zurück

06. Januar 2023, 19:12 Uhr

Die Landtagsfraktion der AfD klagt nun doch nicht gegen die Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK). Das Gremium kontrolliert den Thüringer Verfassungsschutz, von dem die Partei selbst beobachtet wird. Im Dezember hatte sich die Rechtslage für die Besetzung der Kommission durch ein neues Gesetz geändert. Die Partei hatte zuvor vergeblich versucht, ihre Verteter in das Gremium wählen zu lassen.

Die AfD-Landtagsfraktion hat im Streit um die Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) ihre Verfassungsklage zurückgezogen. Fraktionschef Björn Höcke sagte, das Parlament habe inzwischen das Gesetz für die Besetzung der Kommission geändert.

Selbst ein Sieg vor dem Verfassungsgericht hätte deshalb nichts daran geändert, dass die AfD von diesem Gremium ausgegrenzt werde. Laut Höcke wird durch die neue Rechtslage etwa ein Viertel der Wählerstimmen per Gesetz von der Kontrolle des Verfassungsschutzes ausgeschlossen.

Langjähriger Streit um PKK-Besetzung

In den vergangenen drei Jahren hatte es im Landtag einen ständigen Streit um die Besetzung der PKK gegeben. Vor allem die Fraktionen von Linke, SPD und Grünen hatten sich geweigert, Vertreter der AfD in dieses Gremium zu wählen.

Die Parlamentarische Kontrollkommission kontrolliert das Landesamt für Verfassungsschutz. Gleichzeitig wird die AfD selbst durch die Behörde beobachtet. AfD-Vertreter in der PKK seien daher abwegig.

Landtag beschließt Gesetzesänderung

Auf Initiative der rot-rot-grünen Regierungsfraktionen verabschiedete der Landtag dann im Dezember ein Gesetz, wonach die Mitglieder der PKK statt wie bisher mit einer einfachen künftig mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden.

Im Gegenzug haben die Fraktionen keinen Anspruch mehr darauf, dass sie in der PKK Sitze entsprechend ihrer Abgeordnetenzahl bekommen. Damit ist die Kommission auch ohne AfD-Vertreter arbeitsfähig.

MDR (cfr)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 06. Januar 2023 | 17:30 Uhr

80 Kommentare

Anita L. am 08.01.2023

Statistik belegt ist maximal das "Gefühl" der Menschen, ihre Meinung nicht mehr sagen zu dürfen, oder, wie Sie schreiben, die Hemmung. Dieses Ergebnis belegt jedoch nicht, dass es tatsächlich nicht erlaubt sei, seine Meinung zu äußern, und ob dieses geäußerte Gefühl auch tatsächlich dem Verhalten der Befragten entspricht. Denn, um René Schlott vom Zentrum für Zeitgeschichte in Potsdam aus einem Interview zur Allensbach-Umfrage zur Meinungsfreiheit zu zitieren: "bei der Frage 'Kann ich das überhaupt noch sagen?', sprächen wir über ein Gefühl, eine Wahrnehmung. Das müsse nicht unbedingt mit der Realität zu tun haben. 'Wir müssen heute keine rechtlichen Konsequenzen fürchten, wenn wir extensiv von der Meinungsfreiheit Gebrauch machen.'" (Deutschlandfunk, 17.06.2021). Und so gaben in dieser Studie zum Beispiel auch 55 Prozent der Befragten an, bewusst gegen "vermeintliche[] beziehungsweise ungeschriebene[] Regeln" zu verstoßen, um zu provozieren (a.a.O.).

ralf meier am 08.01.2023

@emlo, Wie heißt es so entlarvend in den politisch korrekten Kreisen der Cancel Culture: 'Man könne doch alles sagen, aber man müsse halt zu den Konsequenzen stehen'. Das sind dann schon mal shit storms, die mit der sozialen Ächtung und den beruflichen Ruin der betroffenen Person enden.

Diese zunehmende Verengung des Meinungskorridors wurde schon lange vor Herrn Lanz kritisiert und ist spätestens seid den von mir zitierten Umfragen ein wissenschaftlich belegter Fakt.

Anita L. am 08.01.2023

Sicher, knarf, das muss er, auch wenn er vielleicht gar keiner ist, sondern nur aus irgendeinem falschen Verständnis für Opposition meint, diese "Alternative" wählen zu müssen.

Mehr aus Thüringen

Schützin im Schließstand 3 min
Bildrechte: Mitteldeutscher Rundfunk