Landtagswahl 2024 Gericht: Thüringer AfD darf bestimmte Journalisten nicht von Wahlparty ausschließen
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23. August 2024, 11:57 Uhr
Die Thüringer AfD hat einzelne Journalisten und Medien von ihrer Wahlparty am Wahlabend des 1. September ausgeladen. Das sei nicht rechtens, befand jetzt das Landgericht Erfurt. Die AfD kann Widerspruch einlegen.
Das Landgericht Erfurt hat der Thüringer AfD den Ausschluss einzelner Journalisten und Medien von ihrer Wahlparty am Abend des 1. September untersagt. Wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte, hat die zuständige Zivilkammer am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Kammer habe damit dem Antrag mehrerer Medienhäuser stattgegeben. Gegen die Entscheidung könne Widerspruch eingelegt werden.
Bis Freitagvormittag lagen dem Landgericht keine Informationen über einen Widerspruch vor. Der Sprecher des AfD-Landesverbandes Thüringen, Torben Braga, wollte sich dazu nicht äußern. Bei MDR THÜRINGEN verwies Braga zur Begründung darauf, "dass die AfD Thüringen keine Kenntnis von einer Entscheidung in dieser Sache hat."
AfD hatte Absage der Party in den Raum gestellt
Auch zu einer möglichen Absage der Wahlparty wollte Braga keine Angaben machen. Die "Bild"-Zeitung, deren Mutterhaus Axel Springer Einspruch eingelegt hatte, hatte AfD-Co-Landessprecher Stefan Möller mit den Worten zitiert, wenn die AfD von Gerichten dazu gezwungen werde, noch mehr Journalisten zur Wahlparty zuzulassen, werde man eine Absage der Veranstaltung erwägen. Wo diese genau stattfinden soll, will die AfD aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich bekanntgeben.
Begründung: Beschränkte Platzkapazität
Geklagt hatten unter anderem die Berliner "tageszeitung" (taz), der "Spiegel" und die Tageszeitungen "Welt" und "Bild". Die AfD hatte einigen Journalisten eine Akkreditierung verweigert, während andere Medien zugelassen wurden. Den Ausschluss begründete die Partei mit geringen Kapazitäten am Veranstaltungsort. Zugelassen seien daher solcher Journalisten, die kontinuierlich über die Landespolitik berichten. Die Medienhäuser der ausgeschlossenen Journalisten hatten sich daraufhin gemeinsam an das Landgericht Erfurt gewandt.
Streit um Zulassung von Journalisten schon 2023
Bereits im Jahr 2023 hatte es ähnliche Auseinandersetzungen gegeben. Damals hatte die AfD versucht zu verhindern, dass ein Team des ARD-Magazins "Monitor" vom Landesparteitag in Thüringen berichtet. Das Gericht entschied zugunsten des "Monitor"-Teams.
Landtagswahl am 1. September
Am 1. September wird in Thüringen ein neuer Landtag gewählt. Die AfD könnte nach einer aktuellen Umfrage von Infratest-Dimap im Auftrag der ARD rund 30 Prozent der Stimmen bekommen und damit stärkste Partei im Freistaat werden.
MDR (jhi/luk/cfr)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 23. August 2024 | 10:00 Uhr
Wessi vor 3 Wochen
Mag alles sein @ Britta.Weber...aber er hat in einem nicht neutralem Medium nichts als seine Meinung veröffentlicht.Und zu der gibt es viele gegenteilige Ansichten.Da ich den Beitrag im erzkonservativen Medium "Welt" nicht lesen kann, weiß ich nicht einmal genau, was und wie er kommentierte.Ich halte mich letztendlich an die vielen Urteile von "Spitzenjuristen" (haben Sie da Deutungshoheit?Wodurch?) die volksverhetzenden Kriminellen Strafen "aufbrummen".Diringer wird nicht so dumm gewesen sein, zu sagen, daß "alles, was Leute sagen, von der Meinungsfreiheit gedeckt" wäre.
Anita L. vor 3 Wochen
@Britta.Weber, meinen Sie diesen Beitrag des Professors: "Deutschengrundrechte müssen erhalten bleiben, auch wenn es manchen nicht passt", der hinter einer Bezalschranke am 7.7.22 in der "Welt" veröffentlicht wurde? Nun, selbst ohne die Bezahlung vorzunehmen, ist den öffentlichen Informationen zum Artikel eindeutig zu entnehmen, dass er als "Meinung" in der Rubrik "Kommentare" gekennzeichnet ist.
Sollten Sie diesen Beitrag des Professors in der "Welt": "Abweichende Meinungen sind noch keine 'Hassrede'", veröffentlicht am 9.11.22, leider ebenfalls nur nach Bezahlung zu lesen, meinen: Auch dieser Beitrag ist eindeutig als "Meinung" in der Rubrik "Kommentare" gelistet. Auch hier ist diese Einstufung auch ohne zu bezahlen eindeutig zu erkennen.
Übrigens: Ihre Einschätzung "Spitzenjurist" ist ebenfalls eine Meinungsäußerung.
Fakt vor 3 Wochen
@Britta.Weber:
Auch wenn ich nicht User TomTom bin: Nein, dass ist keine Satire, das ist die Realität, vor der Sie und Ihresgleichen stets die Augen verschließen!