JustizAfD scheitert mit Strafanzeigen gegen Thüringer Verfassungsrichter
Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat eine Strafanzeige der AfD-Landtagsfraktion gegen zwei Richter des Thüringer Verfassungsgerichtes abgelehnt. Es ging um die Entscheidung des Gerichts zur konstituierenden Landtagssitzung.
Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat am Montag Ermittlungen gegen einen Richter und den Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtes abgelehnt. Gegen Richter Jörg Geibert und Präsident Klaus von der Weiden hatte die AfD-Landtagsfraktion Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gestellt. Beide Juristen trafen eine Entscheidung des Gerichts mit, an die sich Landtags-Alterspräsident Jürgen Treutler von der AfD halten musste.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gibt es dafür jedoch keinen Anfangsverdacht. Eine Rechtsbeugung liege nur vor, wenn sich ein Täter bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entferne und seine Entscheidung willkürlich erscheine. Dafür gebe es keine Anhaltspunkte, so die Staatsanwaltschaft.
CDU setzt Änderung der Geschäftsordnung durch
Alterspräsident Treutler hatte sich bei der chaotisch verlaufenden konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags unter anderem geweigert, die Beschlussfähigkeit des Parlaments festzustellen. Dadurch konnte kein regulärer Landtagspräsident gewählt werden.
Daraufhin zog die CDU vors Verfassungsgericht. Die Richter verpflichteten den AfD-Politiker, über den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung schon vor der Wahl des Landtagspräsidenten abstimmen zu lassen. Das geschah dann auch am Folgetag.
Die AfD sah Richter Jörg Geibert als befangen an, weil sein Sohn Lennart Mitglied der CDU-Landtagsfraktion ist. Präsident von der Weiden wurde vorgeworfen, dass er die Befangenheit Geiberts hätte prüfen müssen. Jörg Geibert war von 2010 bis 2014 Thüringer Innenminister und von 2014 bis 2019 Abgeordneter des Thüringer Landtages.
Union: AfD will Vertrauen in Staat untergraben
Die Thüringer CDU-Landtagsfraktion begrüßte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Der justizpolitische Sprecher der Union, Stefan Schard, sagte, das zeige, dass die Thüringer Justiz und der Rechtsstaat funktionierten. Dennoch streue die AfD weiter Zweifel an der Neutralität der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Die AfD wolle das Vertrauen in den Staat untergraben und Verfassungsorgane herabwürdigen.
Die AfD hatte zuvor die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Erfurt kritisiert. Der justizpolitische Sprecher der AfD, Sascha Schlösser, sagte, seine Fraktion sei weiter überzeugt, dass sich zwei Verfassungsrichter der Rechtsbeugung schuldig gemacht hätten. Die AfD werde alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um ein Ermittlungsverfahren auf den Weg zu bringen.
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MDR (wh/jn/dpa)
Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 04. November 2024 | 16:00 Uhr