"DEMOKRATIE braucht INKLUSION" ist auf einem an einem Rollstuhl befestigten Plakat bei einer Demonstration gegen rechts in der Innenstadt zu lesen.
Inklusion bedeutet, dass es Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens möglich ist, teilzuhaben und selbstbestimmt zu leben. (Symbolfoto) Bildrechte: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand

"Gemeinsam MitEinander" Thüringer Inklusionspreis 2025: Bewerbungen und Vorschläge sind jetzt möglich

17. Januar 2025, 19:05 Uhr

Menschen mit und ohne Behinderungen zusammenzubringen - das soll in Thüringen mit dem Inklusionspreis gewürdigt. Dafür können nun Projekte etwa aus dem Berufsleben, aus Schulen oder Vereinen vorgeschlagen werden. Der Preis soll zum Inklusionstag verliehen werden, der diesmal Teil des Thüringentags in Gotha ist.

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen hat den Thüringer Inklusionspreis ausgeschrieben. Wie Joachim Leibiger am Freitag mitteilte, können sich bis zum 1. März unter dem Motto "Gemeinsam MitEinander" Interessierte mit eigenen Projekten bewerben oder geeignete Vorhaben vorschlagen.

Zum Aufklappen: Was ist der Hintergrund?

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 für Deutschland gilt, wurde ein wichtiger Impuls gesetzt, um den Gedanken der Inklusion im gesellschaftlichen Leben zu verankern. Inklusion bedeutet, dass es Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens möglich ist, teilzuhaben und selbstbestimmt zu leben. Wenn alle Menschen selbstverständlich dazugehören, dann kann man von gelebter Inklusion sprechen.

Wer kann sich bewerben?

Konkret werden demnach Projekte gesucht, die Menschen mit und ohne Behinderungen zusammenbringen und damit neue Wege des Miteinanders gehen. Dies kann in verschiedenen Bereichen angesiedelt sein - im Beruf, in der Freizeit, in der Nachbarschaft, in der Schule oder im Verein.

Joachim Leibiger
Joachim Leibiger ist seit Dezember 2019 als Thüringer Beauftragter für Menschen mit Behinderungen tätig. Bildrechte: MDR/Daniela Höhn

Bewerben können sich in Thüringen angesiedelte

  • freie und öffentlich-rechtliche Organisationen / Körperschaften / Stiftungen, Einrichtungen und Dienste
  • Vereine, Initiativen, Projekte und Netzwerke
  • Hilfsorganisationen, Selbsthilfeorganisationen
  • Betriebe, Firmen und Unternehmen

Private Einzelpersonen sind nicht zugelassen.

Wer entscheidet über die Preisvergabe?

Über die Vergabe des "Gemeinsam MitEinander"-Preises des Landesbeauftragten entscheidet eine Jury. Sie setzt sich aus Mitgliedern des Landesbehindertenbeirats (LBB) zusammen.

Die Bewerbungen müssen die Kriterien örtliche Präsenz, gesellschaftliches Engagement, Innovation, Partizipation, Kreativität und Nachhaltigkeit erfüllen. Partnerschaftliche Kooperationen werden bei der Entscheidung besonders berücksichtigt. Gleiches gilt für Projekte, die das Bewusstsein für Menschen mit seltenen, öffentlich kaum wahrgenommenen Behinderungen fördern.

Preisverleihung zum Thüringentag

Die Jury wählt unter allen Einsendungen die Projekte aus, die den Voraussetzungen der Ausschreibung des Inklusionspreises am besten entsprechen. Die Preisverleihung findet voraussichtlich am 3. Mai 2025 zum 2. Thüringer Inklusionstag statt.

Der wird in diesem Jahr vom Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und dem Referat Behindertenpolitik im Thüringer Sozialministerium veranstaltet. Der Inklusionstag ist in diesem Jahr erstmals in den Thüringentag 2025 eingebunden, der vom 2. bis 4. Mai 2025 in Gotha stattfindet.

Mehr zur Inklusion in Thüringen

MDR (gh)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 17. Januar 2025 | 17:00 Uhr

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