Finanzen Corona-Hilfen in Thüringen: Rückzahlungen in Millionenhöhe

12. August 2022, 08:06 Uhr

Das Gewerbe in Thüringen muss mehrere Millionen Euro Corona-Soforthilfen an den Bund zurückzahlen. Nicht überall trifft das auf Verständnis. Noch immer sind die Existenzängste der vergangenen Jahre präsent.

2020 erfasste die Corona-Welle Europa. Auch in Thüringen wurden Corona-Verordnungen erlassen. Die Folgen waren unter anderem geschlossene Gastronomie und Geschäfte. Viele Gewerbetreibende sahen sich in ihrer Existenz bedroht. Länder und Bund legten deshalb Soforthilfeprogramme auf.

Zumindest von der Bundeshilfe bleibt wohl bei den Antragstellern von damals nur ein Teil hängen: Thüringer Gewerbetreibende mussten mit Stand 8. August knapp 14 Millionen Euro Corona-Soforthilfen des Bundes zurückzahlen.

17.500 Fälle in Thüringen geprüft

Viel Nerven, Aufwand, Zeit und Steuerberaterhonorar für nichts also? Das fragen sich in Thüringen wohl einige Gewerbetreibende. 17.500 Corona-Soforthilfe-Empfänger hatten seit November 2021 von der Thüringer Aufbaubank Post bekommen. Abgefragt wurde, ob die Gewerbetreibenden die Bundeshilfen eins und zwei ab April 2020 in Höhe von bis zu 9.000 Euro zu Recht bekommen hatten.

Die Thüringer Aufbaubank handelt dabei nach eigenen Angaben als Bewilligungsstelle im Auftrag des Bundes. Die Thüringer Aufbaubank ist verpflichtet, die erhobenen Daten an die Finanzämter weiterzuleiten. Was dort mit den Daten geschehe, wisse man nicht, hieß es.

Fehlende Einnahmen durch Corona-Pandemie

Liquiditätsengpässe, Überkompensation - Wörter, die noch immer so manche Emotionen hochkochen lassen bei Friseuren, Gastronomen oder Schaustellern. Wegen der Corona-Pandemie mussten sie schließen - manche sechs Wochen, manche sieben - einige noch länger. Geschlossene Türen hieß im Frühjahr 2020 oft auch: keine Einnahmen. Manchen half die Kreativität. Bei allen ging das aber nicht.

So ein kleines bisschen verarscht komme ich mir schon vor.

Ulf Bechstein Gastronom

Ulf Bechstein hat eine Bierkneipe in Arnstadt. Für ihn hieß es am 18. März 2020: Nichts geht mehr. Auch er bekam in diesem Jahr Post von der Thüringer Aufbaubank und hat sich daraufhin an die für ihn zuständige Industrie- und Handelskammer Suhl gewandt. Dort wurde ihm - so wie vielen anderen - geholfen, die von der Aufbaubank gewünschten Angaben zu machen. Er muss jetzt die Corona-Soforthilfe des Bundes zurückzahlen. "So ein kleines bisschen verarscht komme ich mir schon vor. Wir sind fleißig, bemühen uns, unser Bestes zu geben. Und dann heißt es: Zahlen Sie bitte bis zum … den und den Betrag zurück."

Existenzängste bleiben präsent

Um die Bundeshilfen zu bekommen, hatte sein Steuerberater gemeinsam mit ihm eine Verlustprognose erstellt. Zugrunde gelegt worden sind die Zahlen der vorherigen 16 Monate, sagt er. Seinem Antrag folgte schnell die Zusage der Bundeshilfe. Fehlende Einkünfte waren damals nur eines der Probleme. Viele Gewerbetreibende sprachen und sprechen von Existenzängsten, auch Ulf Bechstein: "Wir alle haben uns gewünscht, dass es bald wieder losgeht. Aber das vergessen ja auch manche und das ist ein Punkt, den man mit Geld nicht bezahlen kann. Die ersten freien Tage waren schon schön, aber nach 14 Tagen haben viele überlegt, was machen wir, wenn nichts mehr passiert? Also wenn wir nicht mehr weiterarbeiten können. Das fand ich spannend."

Seinem Gesichtsausdruck ist anzusehen, dass er wohl beängstigend meint. Er ist noch immer sichtlich ergriffen bei dem Gedanken, dass seine Bierkneipe dichtgemacht wurde. Und die Angst von damals scheint wieder hochzukommen.

In manchen Fällen freiwillige Rückzahlungen

Wie jede Medaille hat auch die der Corona-Soforthilfen zwei Seiten. Es gab Gewerbetreibende, die von sich aus aufgrund gut laufender Geschäfte die Hilfen freiwillig zurückgezahlt haben. Zu ihnen zählen beispielsweise Handwerker oder Gastronomen mit "To-go-Angeboten". Andere wiederum wussten nicht, wie sie ihre laufenden Kosten decken sollten. Soloselbstständige hatten da Glück im Unglück. Sie durften von den Corona-Soforthilfen ihre Kranken- und Lebensversicherungen bezahlen.

Bestrafen Rückzahlungen die Fleißigen?

Für die sogenannte Liquiditätsprüfung wurden die Monate April, Mai und Juni 2020 zugrunde gelegt und damit ein Monat, in dem die Geschäfte wieder öffnen durften - und damit Einnahmen erzielten, die auf die staatliche Unterstützung angerechnet wurden. Friseure oder Kosmetiker haben nach Wiederöffnung fast rund um die Uhr gearbeitet - zur "Strafe" müssen sie jetzt die Hilfen zurückzahlen, sagen sie.

Ich sage ungerecht. Ja. Manche haben ja den ganzen Monat durchgearbeitet, ohne Ruhetag, lange Arbeitszeiten und dann so bestraft zu werden, das finde ich nicht fair.

Ulf Bechstein Gastronom

Gastronom Ulf Bechstein sieht das ebenso. Er bereut es aber nicht, gleich wieder mehr als 100 Prozent gegeben zu haben in seiner Kneipe. "Nein bereuen tue ich das nicht. Das wäre nicht richtig ausgedrückt. Jeder, der das macht, hat es gerne gemacht. Denke ich. Wir waren ja alle bestrebt, dass unsere Kunden wiederkommen, dass sie unsere Kunden bleiben. Gerade das Friseurhandwerk - die waren ja nun besonders fleißig und wurden dafür auch hart bestraft."

Und daraus, wie er das findet, macht er kein Geheimnis: "Ich sage ungerecht. Ja. Manche haben ja den ganzen Monat durchgearbeitet, ohne Ruhetag, lange Arbeitszeiten und dann so bestraft zu werden, das finde ich nicht fair. Aber was ist schon fair?" Er hätte sich gewünscht, dass die Gewerbetreibenden wertschätzender wahrgenommen und behandelt werden.

"Ich hätte mir gewünscht, dass es anders berechnet wird. Danach, was jeder einzelne leistet, damit es wieder läuft." Seine Gäste und Freunde kennen ihn als positiven Menschen, sagen sie. Und das ist er wohl auch, denn verbittert ist er trotz der Rückzahlungsforderung nicht. "Ich nehme keinem was übel", sagt er lachend. "Keiner wusste, was passiert, wie wird das gehandhabt? Im Nachhinein sind wir alle schlauer." Sollte es aufgrund neuer Corona-Verordnungen erneut zu Gastronomieschließungen kommen und sollte es dann erneut Corona-Hilfen geben, dann würde er versuchen, den Pferdefuß bei derartigen Hilfen gleich zu finden.

Erste Widerrufsbescheide erlassen

Ulf Bechstein ist einer von etwa 10.500 Thüringer Corona-Bundessoforthilfe-Empfängern, die sich bereits bei der Thüringer Aufbaubank zurückgemeldet haben. Von null Euro Rückzahlung bis kompletter Rücküberweisung - die Bandbreite ist groß. Knapp 7.000 Corona-Soforthilfe-Empfänger haben das trotz abgelaufener Fristen noch nicht gemeldet. Sie werden erneut erinnert. Anschließend sind Anhörungen möglich.

Keiner wusste, was passiert, wie wird das gehandhabt? Im Nachhinein sind wir alle schlauer.

Ulf Bechstein Gastronom

Drohen könnten laut Aufbaubank aber auch Widerrufsbescheide. Dann müsste die komplette Bundeshilfe zurückgezahlt werden. Für die bereits im November 2021 angeschriebenen Soforthilfe-Empfänger, die sich trotz Erinnerung und Anhörung nicht zurückgemeldet haben, wurden laut Aufbaubank bereits Widerrufsbescheide erlassen.  Außerdem sind elf Verfahren anhängig.

MDR (cfr)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 11. August 2022 | 16:00 Uhr

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