Eine Frau lässt sich gegen Corona impfen, Weimar, Thüringen.
Wird der Schaden nach einer Corona-Impfung amtlich anerkannt, haben Betroffene Anspruch auf eine monatliche Grundrente. Bildrechte: imago images/Jacob Schröter

Gesundheit Corona-Impfschäden in Thüringen: Bislang zwölf Fälle amtlich anerkannt

28. Dezember 2022, 13:35 Uhr

Ist das noch eine normale Impfreaktion oder schon ein dauerhafter Impfschaden? In Thüringen müssen die Behörden das in Dutzenden Verdachtsfällen nach Covid-19-Impfungen klären. Bisher sind hier zwölf Fälle als Schäden nach Corona-Impfungen amtlich anerkannt worden. Davon sind zwei Todesfälle.

In Thüringen sind nach Angaben des Landesverwaltungsamtes bisher zwölf Impfschäden nach Corona-Impfungen offiziell anerkannt worden. Darunter seien auch zwei Todesfälle, teilte eine Sprecherin der Behörde mit.

In insgesamt sechs Anträgen ging es um Todesfälle. Ein Antrag davon wurde abgelehnt, drei werden noch bearbeitet. Bis Anfang Dezember gingen nach Angaben des Landesverwaltungsamtes 236 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens ein. Was als Impfschaden anerkannt wird und was nicht, ist genau definiert.

Nachweis von Impfschaden ist schwierig

Es geht um gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden, die mindestens sechs Monate andauern. Doch der Nachweis ist schwierig und dauert oft Monate. Ärzte werden kontaktiert, Behandlungsunterlagen werden geprüft.

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MDR Investigativ - Post Vac 21 min
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Auf abgelehnten Antrag folgen meist Widersprüche

Wird der Impfschaden anerkannt, haben die Betroffenen beziehungsweise deren Angehörige Anspruch auf eine monatliche Grundrente. Wird der Antrag abgelehnt, gibt es in den meisten Fällen Widersprüche. Angesichts von insgesamt 4,28 Millionen Impfungen in Thüringen ist der Prozentsatz der Menschen, die einen solchen Impfschaden geltend machen, sehr gering. Zum Vergleich: Im Freistaat sind seit Pandemiebeginn mehr als 8.000 Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert hatten, gestorben.

MDR (kku/co)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 28. Dezember 2022 | 11:00 Uhr

73 Kommentare

martin am 29.12.2022

Wenn das mit der Anerkennung von Impfschäden so "gut" funktioniert, wie bei den BG mit Berufskrankheiten, kann ich Ihnen nicht wirklich widersprechen. Allerdings ist die Zahl der Anträge schon ein deutliches Indix, dass echte Impfschäden - wie in den Studien festgestellt - sehr selten sind.

kleiner.klaus77 am 29.12.2022

Ich bin der festen Überzeugung, dass es sehr viel mehr Impfschäden gibt, als diese gemeldet werden, schon allein weil die Hürden für die Meldung viel zu hoch sind!

martin am 29.12.2022

@brigitte schmidt: Sie meinen vermutlich den Tweet von Mitte 2021?! Nun, da hat Lauterbach in der Tat sehr freundlich formuliert "zu arg verkürzt" oder nicht ganz so freundlich: "schlichten Unfug verbreitet". Da stimme ich Ihnen zu.

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