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Wird der Schaden nach einer Corona-Impfung amtlich anerkannt, haben Betroffene Anspruch auf eine monatliche Grundrente. Bildrechte: imago images/Jacob Schröter

GesundheitCorona-Impfschäden in Thüringen: Bislang zwölf Fälle amtlich anerkannt

28. Dezember 2022, 13:35 Uhr

Ist das noch eine normale Impfreaktion oder schon ein dauerhafter Impfschaden? In Thüringen müssen die Behörden das in Dutzenden Verdachtsfällen nach Covid-19-Impfungen klären. Bisher sind hier zwölf Fälle als Schäden nach Corona-Impfungen amtlich anerkannt worden. Davon sind zwei Todesfälle.

von MDR THÜRINGEN

In Thüringen sind nach Angaben des Landesverwaltungsamtes bisher zwölf Impfschäden nach Corona-Impfungen offiziell anerkannt worden. Darunter seien auch zwei Todesfälle, teilte eine Sprecherin der Behörde mit.

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In insgesamt sechs Anträgen ging es um Todesfälle. Ein Antrag davon wurde abgelehnt, drei werden noch bearbeitet. Bis Anfang Dezember gingen nach Angaben des Landesverwaltungsamtes 236 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens ein. Was als Impfschaden anerkannt wird und was nicht, ist genau definiert.

Nachweis von Impfschaden ist schwierig

Es geht um gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden, die mindestens sechs Monate andauern. Doch der Nachweis ist schwierig und dauert oft Monate. Ärzte werden kontaktiert, Behandlungsunterlagen werden geprüft.

Auf abgelehnten Antrag folgen meist Widersprüche

Wird der Impfschaden anerkannt, haben die Betroffenen beziehungsweise deren Angehörige Anspruch auf eine monatliche Grundrente. Wird der Antrag abgelehnt, gibt es in den meisten Fällen Widersprüche. Angesichts von insgesamt 4,28 Millionen Impfungen in Thüringen ist der Prozentsatz der Menschen, die einen solchen Impfschaden geltend machen, sehr gering. Zum Vergleich: Im Freistaat sind seit Pandemiebeginn mehr als 8.000 Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert hatten, gestorben.

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MDR (kku/co)

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 28. Dezember 2022 | 11:00 Uhr

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