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Corona-Pandemie3G-Regel am Arbeitsplatz: Was Thüringer Arbeitnehmer wissen müssen

24. November 2021, 08:57 Uhr

Am Mittwoch tritt deutschlandweit die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft. Angestellte und Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Beitrag zum Infektionsschutz zu leisten, indem sie entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Der Arbeitgeber muss die Nachweise kontrollieren.

von Andreas Kehrer, MDR THÜRINGEN

Durch das neue Infektionsschutzgesetz tritt am Mittwoch deutschlandweit die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft.

Auch in Thüringen tun sich damit bei den Arbeitnehmern viele Fragen auf: "Können sich das auch Geringverdiener leisten?", "Macht das nicht die Betriebe kaputt?", "Wie soll das gehen mit so wenigen Teststellen?", "Was ist, wenn ich mich weigere?" oder "Haben die Testzentren jetzt wenigstens 24 Stunden am Tag geöffnet?". Es sind Fragen wie diese, die die Menschen in den Kommentarspalten bei MDR THÜRINGEN beschäftigten. Hier haben wir die wichtigsten Antworten zusammengetragen:

Wer muss sich testen lassen?

Grundsätzlich gilt, dass alle Beschäftigten und Arbeitgeber "bei Betreten der Arbeitsstätte" einen 3G-Nachweis mit sich führen müssen. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss - wenn die Tätigkeit es erlaubt - ins Homeoffice ausweichen oder sich zwangsläufig testen lassen.

Die 3G-Regelung muss als Kompromiss verstanden werden: Natürlich wäre 1G - also jeder muss getestet sein - noch sicherer, aber weder haben wir die Kapazitäten, jeden Tag 45 Millionen Erwerbstätige in Deutschland zu testen, noch ist das Testen langfristig zielführend. Denn die einzige langfristige Lösung für die Pandemie ist die annähernde Herdenimmunität, die sich nach Einschätzung von Experten mithilfe der Impfungen am gefahrlosesten erreichen lässt.

Welche Tests sind zulässig?

Gefordert ist ein tagesaktueller Test von anerkannten Teststellen oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich.

Wann und wo muss der Test erfolgen?

Wie das Testen in der Praxis aussehen wird, werden die kommenden Wochen zeigen und wird von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich gehandhabt werden. Arbeitgeber können frei über Ort und Zeit der Testung entscheiden. Laut Gesetz muss jeder Betrieb ein eigenes Testangebot unterbreiten und finanzieren, so dass sich Beschäftigte zweimal pro Woche testen (lassen) können.

Wo dieses Testangebot stattfindet, ist dem Betrieb überlassen. So können beispielsweise auch Dritte wie Testzentren beauftragt werden, die Tests durchzuführen. Umstritten ist, wie und ob sich ein Test als Arbeitszeit anrechnen lässt.

Wer zahlt die Tests?

Grundsätzlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, jedem Beschäftigten zwei Tests pro Woche zur Verfügung stellen. Jeder weitere Test muss durch die Beschäftigten selbst organisiert werden. Das kann durch Zuzahlungen an der Arbeitsstelle erfolgen oder auch durch die kostenlosen Bürgertests. Laut Testverordnung hat jeder Bürger Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Test pro Woche. Das heißt, dass auch mehrere kostenlose Tests möglich sind.

Sowohl die Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen als auch das Bundesamt für Soziale Sicherung, die zusammen die Vergütung der Thüringer Testzentren regeln, bestätigten MDR THÜRINGEN, dass die Anzahl der Tests pro Bürger nicht erfasst wird. Das bedeutet, dass solange der Vorrat reicht, sich jeder kostenlos testen lassen kann. Insofern müssen Angestellte keine Mehrausgaben durch Tests befürchten, solange sie eine kostenlose Bürgerteststelle aufsuchen.

Werden jetzt mehr Testmöglichkeiten geschaffen?

Das lässt sich derzeit nicht zuverlässig sagen. Politische Absprachen oder Anreize gibt es diesbezüglich keine. Da Bürgerteststellen wirtschaftlich arbeiten, wäre es aber denkbar, dass sie aufgrund der höheren Nachfrage zum Arbeitsbeginn ihre Öffnungszeiten anpassen.

Laut Bundesamt für Soziale Sicherung gibt es für Teststellen eine einheitliche Vergütung in Höhe von 3,50 Euro für die Sachkosten und acht Euro für den Arbeitsaufwand. Fraglich bleibt aber, ob sich Teststellen auch nachts oder in den frühen Morgenstunden wirtschaftlich betreiben lassen.

Was passiert, wenn ich den Test verweigere?

Im übertragenden Sinne ist der Test wie der Führerschein für einen Berufskraftfahrer: eine Voraussetzung zur Erbringung der Arbeit. Wer also keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis erbringen kann oder möchte und sich einem Test verweigert, verliert seinen Anspruch auf Bezahlung. Da ein Test grundsätzlich zumutbar ist, kann das im Zweifelsfall auch weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Wie bewerten Arbeitgeber und Gewerkschaften die neue Regelung?

Die Arbeitgeber begrüßen größtenteils das neue Infektionsschutzgesetz. "Die 3G-Reglung ist für die Betriebe umsetzbar", sagte Thomas Malcherek, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Erfurt, MDR THÜRINGEN und betonte, dass es wichtig sei, dass die Betriebe jetzt den Impfstatus erfragen dürften. Nur wenn der Betrieb diese Informationen erheben darf, könne er auch geeignete Hygieneregeln aufstellen, so Malcherek.

Dem stimmt auch Cornelia Haase-Lerch, Geschäftsführerin der IHK Erfurt, zu: "Das Infektionsschutzgesetz hat Klarheit geschaffen. Die Unternehmer wollen Teil der Lösung sein, auch wenn das jetzt erstmal mit logistischen und organisatorischen Aufwand verbunden ist." Besonders schwierig werde es für Unternehmen im ländlichen Bereich oder mit Schichtbetrieben geeignete Maßnahmen zu entwickeln, so Haase-Lerch.

Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen, Jan Scheftlein, forderte, dass schnellstmöglich wieder alle Testzentren öffnen. Das sei nötig, um betriebliche Abläufe zu sichern - auch an Wochenenden und Feiertagen. Ute Zacharias vom Verband der Wirtschaft in Thüringen sagte, die neuen Regeln seien so schnell in Kraft getreten, dass es etwas dauern werde, bis sich die Abläufe eingespielt hätten. Auch weiterhin stellten die Betriebe zwei Tests pro Woche jedem geimpften oder genesenen Mitarbeiter kostenlos zur Verfügung. Ungeimpften würden die täglichen Pflicht-Tests zum Teil kostenlos angeboten.

Michael Rudolf, Chef des DGB-Hessen-Thüringen mahnte den Schutz der Mitarbeiter-Daten an. Gesundheitsdaten dürften nicht in die Personalakte und müssten nach einem halben Jahr gelöscht werden.

Wer kontrolliert die Arbeitgeber?

Die Kontrollen zur Einhaltung der 3G-Regel am Arbeitsplatz koordinieren laut Bundesgesetz die "Arbeitsschutzbehörden der Länder". In Thüringen sind das das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz und das Thüringer Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Durchgeführt werden die Kontrollen vermutlich von Ordnungs- oder Gesundheitsamt und der Polizei - so ist es bisher schon in Sachsen geregelt. Bei einem Verstoß drohen ein Bußgeld bis zu 30.000 Euro.

Wie und ob Kontrollen der Corona-Regeln in der Praxis funktionieren, das ist Thema der nächsten Sendung von Fakt ist! aus Erfurt. Als Gäste werden unter anderem Thüringens Innenminister Georg Maier und Nordhausens Landrat Matthias Jendricke erwartet. Am Montag, dem 29. November, ist die Sendung ab 20:15 Uhr im Livestream auf www.mdr-thueringen.de zu sehen - und ab 22:10 Uhr im MDR FERNSEHEN.

Merh zum Thema Corona

Quelle: MDR

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 24. November 2021 | 07:00 Uhr

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