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SchutzmaßnahmenDiese Corona-Regeln gelten in Thüringen bis vor Weihnachten

04. Dezember 2022, 10:21 Uhr

In Thüringen wird die bestehende Corona-Verordnung bis zum 23. Dezember dieses Jahres verlängert. Damit bleiben Regelungen wie die Maskenpflicht oder die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Gesundheitsberufe in Kraft. Alle Details finden Sie hier.

von MDR THÜRINGEN

Thüringens aktuelle Corona-Verordnung gilt nach Angaben von Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) bis zum 23. Dezember. Man wolle die Menschen angesichts der Ängste und Sorgen, die mit den Folgen des Ukraine-Krieges einhergehen, nicht zusätzlich belasten, sagte sie. Zudem sei Thüringen momentan eines der Länder mit den niedrigsten Infektionszahlen.

Aufforderung zum freiwilligen Maske-Tragen

Werner forderte jedoch dazu auf, freiwillig Masken zu tragen, wo Mindestabstände nicht eingehalten werden könnten. Die neue, unveränderte Verordnung tritt am Samstag, den 12. November in Kraft.

Diese Corona-Regeln gelten weiter in Thüringen

Demnach besteht die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr wie auch in Obdachlosenheimen fort, wie das Gesundheitsministerium am Donnerstag mitteilte. Allerdings muss nicht zwingend eine FFP2-Maske getragen werden, es reicht auch eine medizinische Maske. In Krankenhäusern, Arztpraxen oder Heimen gilt ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Maske.

Eine Ausweitung der Maskenpflicht auf Verkaufs- und Veranstaltungsräume sowie auf die Gastronomie wird es nicht geben. Die Verordnung gilt bis zum 12. November.

Kinder unter sieben Jahren müssen keine Maske tragen.

Geimpfte und Genesene benötigen keinen Corona-Test in Kliniken

Auch bei der Corona-Testpflicht nutzt der Freistaat die vom Bund gegebene Möglichkeit für Ausnahmen. So bleiben Geimpfte und Genesene in Krankenhäusern und Pflegeheimen und die dort Beschäftigten von der Testpflicht befreit. Das gilt auch für Menschen, die sich in diesen Einrichtungen zeitlich nur sehr kurz aufhalten. Für Arztpraxen gibt es keine Testpflicht.

Ungeimpfte Beschäftigte haben erleichterten Zutritt

Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen, die weder geimpft noch genesen sind, können ihrer dreimaligen Testpflicht pro Woche auch durch Selbsttests nachkommen. Die Aufsichtspflicht dafür entfällt.

Damit ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Medizin- und Pflegeberufen nicht aufgehoben. Wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums MDR THÜRINGEN sagte, würden alle Verwaltungsverfahren gegen Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesene, die in Medizin- oder Pflegeberufen arbeiten, in Thüringen weiterlaufen. Doch bis diese abgeschlossen seien, dürften die Menschen weiterarbeiten - nicht zuletzt um den Personalmangel nicht zu verschärfen. Das heißt: Der Zugang für jene Beschäftigten wird erleichtert - die Regelung befreit sie de facto aber nicht von der Impfpflicht.

Mit der neuen Verordnung passt der Freistaat die Landesregeln an das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes an, das generell wieder schärfere Vorgaben zu Masken und Tests ermöglicht.

Fünf Tage Isolierung nach Corona-Infektion

Statt einer Pflicht für eine Quarantäne empfiehlt die Thüringer Corona-Verordnung bei einer Infektion ohne Symptome "dringend" eine Absonderung für mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test. In dieser Zeit sollte es nur noch zu zwingend nötigen Kontakten zu anderen Personen kommen. Das Land empfiehlt in dieser Zeit einen täglichen Schnelltest. Wenn infiziert, sollte derjenige die eigene Wohnung nicht verlassen.

Die Absonderung endet nach zehn Tagen oder wenn der Infizierte sich mindestens fünf Tage isoliert hat und zwei Tage lang keine Symptome mehr aufweist. Alternativ gilt auch ein negativer PCR-Test als Ende der Absonderung, wenn zuvor ein Schnelltest positiv ausfiel.

Klinik- und Heim-Mitarbeiter müssen sich zehn Tage isolieren

Für Mitarbeiter von Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Arztpraxen, Pflegeheimen und von Rettungsdiensten gilt eine Absonderungspflicht von zehn Tagen. Ein früherer Dienstbeginn ist möglich, wenn etwa ein Schnelltest negativ ausfällt.

Ein positives Ergebnis eines Schnelltests sollte dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

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MDR (rom)/dpa (mehrmals aktualisiert)

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Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 29. September 2022 | 13:00 Uhr

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