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Welche Folgen hatte die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Thüringen? Bildrechte: IMAGO / Belga

Der Redakteur | 21.10.2022Welche Folgen hatte die Corona-Impfpflicht für Gesundheitsberufe bisher?

21. Oktober 2022, 16:01 Uhr

Welche Folgen hatte die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Thüringen? Wie viele Mitarbeiter haben sich deshalb impfen lassen, wie viele wurden vor die Tür gesetzt?

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und im medizinischen Bereich war von Beginn an umstritten. Allerdings gehört auch zur Wahrheit, dass das Gesetz unter dem Einfluss der gefährlicheren Delta-Variante entstanden ist, mit hohen Erkrankungs- und Todeszahlen sowie schweren Verläufen und einer enormen Auslastung der Behandlungskapazitäten. Hätten wir schon im Frühjahr Omikron gehabt, hätte der Bundestag das Gesetz vielleicht gar nicht erst beschlossen.

Gleichwohl macht Fachleuten aktuell die in Europa und Nordamerika aufkommende Omikron-Variante BQ.1.1 Sorgen, der eine starke Immunflucht assistiert wird. Da diese Variante zu den Nachkommen von BA.5 zählt, empfehlen Immunologen die angepassten Booster. Solche an die aktuelle Viruslage angepassten Empfehlungen sind übrigens nichts neues, es gibt sie seit Jahrzehnten jeden Herbst bei der Grippe. Die Staatliche Impfkommission hat die Lage im Blick und wird die Empfehlungen gegebenenfalls anpassen.

Wie überzeugend ist Druck?

Während es wissenschaftlich keinen Zweifel am Sinn von Corona-Schutzimpfungen gibt, ist die Druck-Frage sehr wohl diskutabel. Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hat die Impfquote unter medizinischen und pflegenden Kräften mit 80 Prozent beziffert, was man persönlich als hoch oder auch zu niedrig bewerten kann. Wir haben die Diskussion im Frühjahr begleitet, ob in Ausbildung oder Studium das Thema Impfen ausreichend beleuchtet wird. Ein Pfleger oder eine Ärztin sind nun einmal auch Multiplikatoren und es klingt einfach überzeugender, wenn die sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse berufen und nicht sagen, sie sind nur geimpft, um ihren Job behalten zu können.

Wurde in Thüringen schon jemandem gekündigt?

Nein. Allerdings sind uns durchaus Fälle bekannt, dass sich Betroffene wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einen anderen Job gesucht haben. Was es aber in Thüringen bisher nicht gegeben hat, sind Betretungsverbote oder gar Kündigungen, weil jemand die Impfung verweigert hat. Das geht aus den Daten sämtlicher Gesundheitsämter hervor, die das Gesundheitsministerium zusammengetragen hat.  

Datenstand zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht 30.09.2022- 13.580 gemeldete Personen
- 3.451 Verfahren sind abgeschlossen oder wurden eingestellt, weil geeignete Nachweise vorgelegt wurden (Impfung oder Genesenen-Nachweis, Kontraindikationsnachweise, Ausscheiden aus Unternehmen usw.)
- 1.772 Bußgeldverfahren wurden eingeleitet
- 127 Bußgeldbescheide erlassen
- 0 Betretungs- oder Beschäftigungsverbote erlassen

Dass in nur 25 Prozent der Fälle Verfahren abgeschlossen wurden und es dafür offenbar vielerlei Gründe gab, über Genesenen-Nachweis, Doppelmeldungen und Ausscheiden aus dem Unternehmen hinaus, ergibt sich schon mathematisch eine ziemlich kleine Gruppe, die sich wegen des Gesetzes hat impfen lassen. Diese kleine Gruppe speist sich laut Ministerin Werner aus dem Pool der 20 Prozent Ungeimpften.

Schon das ist ein Grund, die Sinnhaftigkeit des Gesetzes in Frage zu stellen, zumal es nach dem planmäßigen Auslaufen des Gesetzes zum Jahresende auch ohne gehen muss. Zurück bleiben Menschen, die sich stigmatisiert und unverstanden fühlen, gespaltene Belegschaften und ein bürokratischer Aufwand in den ohnehin schon ausgelasteten Gesundheitsämtern, den man besser gar nicht erst zusammenrechnen lässt.

Müssen die Betroffenen noch Angst um ihre Jobs haben?

Eine rechtsverbindliche Aussage können wir natürlich nicht treffen, wir können nur die Signale weiterleiten, die es aus der Thüringer Politik und den Landratsämtern gibt. In der Regel wird es schlimmstenfalls bei einem Bußgeld von 250 Euro bleiben.

Noch einmal zur Erinnerung: Stand 30. September gibt es erst 127 erlassene Bußgeldbescheide in Thüringen bei 13.580 gemeldeten Personen. Nun könnte man die Frage aufwerfen, warum das Gesetz nicht schlicht beendet wird, wenn sich in Thüringen alle so einig sind. Aber so einfach ist das nicht. Es ist ein Bundesgesetz, das gilt und es ist auch nicht so, dass es einen Konsens der Bundesländer gäbe bei diesem Thema.

Es ist zudem unüblich in einem Rechtsstaat, sich nur an die Gesetze zu halten, die einem gefallen. In diesem Fall sind jedoch die vielgeschmähten Gummiparagrafen mit Ermessensspielräumen und Ausnahmetatbeständen ein Vorteil für die Betroffenen. Darauf basierend hat Gesundheitsministerin Werner gemeinsam mit anderen Bundesländern und den Gesundheitsämtern auf Regelungen hingewirkt, die das Äußerste eigentlich ausschließen und sagte am 23. September im Landtag, sie hoffe (…) "dass es keine Betretungsverbote mehr geben wird." Und das schriftliche Statement dieser Woche aus ihrem Ministerium klang diesbezüglich sogar noch etwas eindeutiger.

Ich gehe davon aus, dass es in der Wirkung keine Betretungs- oder gar Tätigkeitsverbote geben wird.

Heike Werner, Thüringer Gesundheitsministerin

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Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Ramm am Nachmittag | 21. Oktober 2022 | 16:40 Uhr