Stromkabel mit Banknoten
Hotels in Thüringen reagieren auf die gestiegenen Energiekosten mit erhöhten Übernachtungspreisen und Energiezuschlägen. (Symbolbild) Bildrechte: imago images/Eibner

FAQ Energiezuschläge machen Urlaub teurer: Das gilt für Reisende

23. Juli 2022, 05:00 Uhr

Die gestiegenen Energiekosten gehen auch an Hotels, Pensionen und Gasthöfen in Thüringen nicht spurlos vorbei. Sie reagieren, indem sie ihre Preise erhöhen oder Energiezuschläge von ihren Kunden fordern. So erhebt beispielsweise das Ringberg-Hotel Suhl derzeit einen Energiezuschlag in Höhe von fünf Euro pro Aufenthalt und Person. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, inwieweit Hotelgäste dies akzeptieren müssen.

Hotels, Pensionen und Gasthöfe reagieren unterschiedlich auf die gestiegenen Energiekosten. Die Häuser versuchen Energie zu sparen, erhöhen ihre Übernachtungspreise generell oder verlangen separate Energiezuschläge. Mal sind es drei Euro pro Zimmer, mal fünf Euro pro Aufenthalt oder pro Nacht.

Auch Thüringer Hotels versuchen mit solchen Aufschlägen ihre Mehrkosten für Strom, Heizöl und Gas an die Gäste weiterzugeben. Das kann schnell zum teuren Vergnügen werden. Die Verbraucherzentrale Thüringen erläutert, inwieweit Hotelgäste diese Zuschläge hinnehmen müssen.

Ein Mann mit Gepäck an der Rezeption eines Hotels
Urlaub in Thüringen könnte bald teuer werden. (Archivfoto) Bildrechte: IMAGO / agefotostock

Sind Energiekostenzuschläge für Hotelübernachtungen erlaubt?

Laut der Verbraucherzentrale Thüringen sind Energiezuschläge von Hotels grundsätzlich zulässig. Sprecherin Mara Mertin sagte MDR THÜRINGEN, in der jetzigen Situation seien solche Energiezuschläge verständlich, sofern die geltenden Kundenrechte eingehalten würden. Das separate Ausweisen bedeute aus Ihrer Sicht Transparenz für den Gast.

Darf ein Energiezuschlag nach der Hotel-Buchung aufgeschlagen werden?

Wer individuell einen Hotelaufenthalt bucht, für den gilt der vereinbarte Preis - ohne Einschränkung. "Der Hotelgast darf nicht erst in der Lobby mit einem Energiezuschlag überrascht werden", so die Sprecherin der Verbraucherzentrale. Taucht der Zusatzposten erst nachträglich auf der Rechnung auf und erhöht den vereinbarten Gesamtpreis, muss der Gast den Aufschlag nicht bezahlen. Das gilt für Zuschläge des Gastgebers selbst. Kommunale Gebühren, wie die Kurtaxe, müssen dagegen bezahlt werden und zählen nicht zum Übernachtungspreis.

Der Hotelgast darf nicht erst in der Lobby mit einem Energiezuschlag überrascht werden.

Mara Mertin Verbraucherzentrale Thüringen

Sind Pauschalurlauber vor Energiezuschlägen geschützt?

Nein, Pauschalurlauber sind anders als Individualtouristen nicht generell vor Preissteigerungen sicher. Veranstalter können sich in ihren AGB Preiserhöhungen vorbehalten, beispielsweise um überraschend gestiegene Kraftstoffpreise oder Flughafengebühren durchzureichen. Auf diesen Preisvorbehalt müssen die Anbieter vor der Buchung schriftlich hinweisen. Nur wenn dies der Fall ist, dürfen Reiseveranstalter laut der Thüringer Verbraucherzentrale noch nach der Buchung den Pauschalreisepreis erhöhen. Der Gesamtpreis darf jedoch maximal um bis zu acht Prozent steigen. Allerdings ist das nur bis zu drei Wochen vor Reisebeginn erlaubt. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reisebeginn sind nach Angaben der Verbraucherschützer unwirksam.

 Was gilt auf Internet-Buchungsportalen?

Beim Preisvergleich auf Hotelportalen muss stets der Gesamtpreis der Übernachtungen angezeigt werden. "Der 'große Vergleichspreis' muss alles enthalten", so die Verbraucherzentrale Thüringen. Der Hotelier darf also dort nicht mit einem vermeintlich günstigen Preis werben, der erst später durch einen Energiezuschlag teurer wird. Der Anbieter kann aber natürlich in der Beschreibung darauf aufmerksam machen, dass im Übernachtungspreis aktuell ein Energiezuschlag enthalten ist. Kommunale Abgaben, wie die Kurtaxe, müssen dagegen nicht im Gesamtpreis enthalten sein. Hierbei reicht es, wenn der Hotelier auf deren Erhebung hinweist.

MDR (mab)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 21. Juli 2022 | 19:00 Uhr

11 Kommentare

Anni22 am 24.07.2022

Habe eine Idee, stellt doch ein "Energiesparschwein" auf die Theke. Mal sehen, vielleicht kommen auf freiwiller Basis sogar mehr Taler in die Kasse. Da wird keiner verärgert.

emlo am 23.07.2022

Ich halte überhaupt nichts von solchen Zu- oder Aufschlägen, denn soetwas gehört ganz klar in den Endpreis. Muss ich dann demnächst im Restaurant mit einem Speiseölzuschlag und beim Bäcker mit einem Mehlzuschlag rechnen?

Jan Will am 23.07.2022

Solche separaten Zuschläge sind aus meiner Sicht völliger Quatsch. Mir als Kunde reicht ein Gesamtpreis, mir ist es völlig egal, wieviel davon Energie, Lohn, Waren und Gewinn ausmachen.

Oder kann ich den Stecker der Minibar rausziehen und muss dann den Energiezuschlag nicht zahlen - vermutlich nicht.

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