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FAQHeckler & Koch vs. Haenel: Der Kampf um das neue Sturmgewehr für die Bundeswehr

30. Dezember 2022, 18:18 Uhr

Im Jahr 2015 hat die damalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen die Beschaffung neuer Sturmgewehre für die Bundeswehr angekündigt. Neue Waffen hat die Truppe aber bis heute nicht. Das im April 2017 gestartete Ausschreibungs- und Vergabeverfahren mündete ein Auseinandersetzungen vor Gericht zwischen den Herstellern C.G. Haenel aus Thüringen und Heckler & Koch aus Baden-Württemberg. Aus denen ging im Sommer 2022 Heckler & Koch als Sieger hervor.

von Dirk Reinhardt, MDR THÜRINGEN

Warum will die Bundeswehr neue Sturmgewehre?

Im Jahr 2015 ging die damalige Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit der überraschenden Mitteilung an die Öffentlichkeit, das bisher von der Bundeswehr verwendete Sturmgewehr G36 von Heckler & Koch sei nicht zuverlässig genug. Unter anderem weise die Waffe nach starker Beanspruchung Mängel in der Treffgenauigkeit auf. Zugleich kündigte von der Leyen an, dass die Bundeswehr neue Sturmgewehre beschaffen wolle. Heckler & Koch hatte die Kritik am G36 stets zurückgewiesen.

Bundeswehr-Soldaten mit dem G36 Bildrechte: Bundeswehr/Landeskommando Bayern

Wie ist das Ausschreibungsverfahren bisher gelaufen?

Im April 2017 startete das Verteidigungsministerium die Ausschreibung für die Beschaffung von 120.000 Sturmgewehren für die Bundeswehr samt Zubehör. Die Lieferung von Munition ist in der Ausschreibung nicht enthalten. Laut Ausschreibungstext hat der Auftrag einen finanziellen Umfang von bis zu 245 Millionen Euro. Verantwortlich für das Projekt ist das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in Koblenz. Die Lieferung der Waffen soll sich über einen Zeitraum von sieben Jahren erstrecken. Laut Ausschreibung sollten die ersten Waffen im dritten Quartal 2020 ausgeliefert werden. Bewerben konnten sich Unternehmen, die technisch und personell in der Lage sind, die geforderten Waffen zu liefern und einen Mindestumsatz von fünf Millionen Euro pro Jahr nachweisen können.

Am Ende blieben zwei Bieter übrig

Zunächst beteiligten sich mehrere Unternehmen an der Ausschreibung. Einige zogen sich jedoch daraus zurück. Schlagzeilen machte dabei der Hersteller SIG Sauer aus Eckernförde, der im November 2017 seinen Ausstieg damit begründete, dass die Ausschreibung in vielen Details auf die Firma Heckler & Koch aus Baden-Württemberg zugeschnitten sei. Am Ende blieben nur Heckler & Koch und C.G. Haenel aus Suhl im Rennen. Beide Unternehmen wurden aber aufgefordert, ihre eingereichten Waffen nachzubessern, da sie nach Angaben des Verteidigungsministeriums in einigen Details nicht den Anforderungen entsprachen. Den beiden Firmen wurde eine Nachfrist bis Februar 2019 zur Einreichung von überarbeiteten Mustern eingeräumt.

Die eingereichten Waffen - HK416 und HK433 von Heckler & Koch und MK556 von Haenel - wurden dann monatelang von Experten des BAAINBw erprobt. Im Mai 2020 wurden die verbliebenen Bieter zur Abgabe eines verbindlichen Angebots (Best and Final Offer) aufgefordert. Am 15. September 2020 teilte das Verteidigungsministerium mit, dass die Firma C. G. Haenel aus Suhl vom BAAINBw zum Sieger erklärt wurde. Das Unternehmen habe das wirtschaftlich bessere Angebot abgegeben, hieß es.

Gegen diese Entscheidung wandte sich Heckler & Koch mit einem Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundeskartellamtes am 30. September 2020. Laut Verteidigungsministerium nahm das BAAINBw diesen Antrag zum Anlass, die von Heckler & Koch erhobenen Vorwürfe einer Patentrechtsverletzung durch Haenel zu überprüfen. Am 9. Oktober 2020 zog das BAAINBw dann die Festlegung auf Haenel als Sieger der Ausschreibung zurück und beauftragte einen Patentrechtsanwalt mit der Prüfung der Vorwürfe von Heckler & Koch.

Im Dezember 2020 teilte das Verteidigungsministerium mit, das Gutachten stütze die Einschätzung, dass es ernstzunehmende Hinweise auf Patentrechtsverletzungen gebe. Das BAAINBw schloss daraufhin Anfang März 2021 Haenel aus dem Vergabeverfahren aus. Die von Haenel dagegen eingelegte Rüge wurde vom BAANIBw abgewiesen. Daraufhin stellte Haenel am 12. März 2021 bei der Vergabekammer des Bundeskartellamtes einen Nachprüfungsantrag. Diesen wies die Vergabekammer am 10. Juni 2021 ab. Gegen diese Entscheidung lege Haenel Beschwerde am Oberlandesgericht Düsseldorf ein - jedoch erfolglos.

Warum wurde Haenel aus dem Verfahren ausgeschlossen?

Das BAAINBw begründet den Ausschluss von Haenel aus dem Vergabeverfahren damit, dass es "ernstzunehmende Hinweise" auf patentrechtliche Verstöße durch das Thüringer Unternehmen gebe. Dabei geht es um Vorwürfe des Konkurrenten Heckler & Koch gegen Haenel.

Die Vergabekammer des Bundeskartellamts hat ihre Entscheidung im Juni 2021 allerdings nicht mit den patentrechtlichen Vorwürfen begründet. Sie erklärte, dass eine Nachberechnung des Angebotes von Haenel ergeben habe, dass dieses nicht wirtschaftlich besser sei als das von Heckler & Koch.

Um welche Patente wird gestritten?

Hauptstreitpunkt ist ein Konstruktionsprinzip, das die sogenannte Over-the-beach-Fähigkeit einer Waffe gewährleisten soll. Dieses Prinzip ermöglicht das Ablaufen von eingedrungenem Wasser aus der Waffe, so dass deren Funktionsfähigkeit erhalten bleibt. Hierfür hat Heckler & Koch das Europäische Patent mit der Nummer EP 2 018 508. Heckler & Koch wirft Haenel vor, das Patent verletzt zu haben. Haenel weist diesen Vorwurf zurück und verweist darauf, dass das Konstruktionsprinzip "allgemeiner Stand der Technik" sei, der keines patentrechtlichen Schutzes bedürfe. Das Konstruktionsprinzip werde weltweit von Waffenherstellern verwendet. Im Wesentlichen geht es um die Anzahl, Anordnung und Größe von Öffnungen in der Waffe, durch die Wasser oder Gas austreten kann. Heckler & Koch verwendet an einem bestimmten Bauteil hierfür drei Öffnungen, während Haenel an diesem Bauteil nur eine Öffnung einsetzt. Haenel verweist darauf, dass die 1-Loch-Lösung vor Jahren vom US-Hersteller Colt eingeführt wurde und patentfrei sei.

Ein weiterer Vorwurf richtete sich gegen ein von Haenel verwendetes Magazin für sein Sturmgewehr. Dieses Magazin bezieht Haenel von dem Hersteller Oberland Arms aus Bayern. Dieser wiederum soll laut Heckler & Koch Patentrechte des Magazinhersteller Magpol verletzt haben. Haenel verweist darauf, dass sein Magazin-Lieferant glaubwürdig versichert habe, keine patentrechtlichen Auseinandersetzungen bezüglich des betreffenden Magazins zu haben. Haenel liegt nach eigenen Angaben auch eine Bestätigung von Magpol vor, dass Magazin des Herstellers Oberland Arms verwenden zu dürfen.

Magpol selbst übrigens hatte im Jahr 2021 wiederum Heckler & Koch vorgeworfen, bei einem seiner Magazine Patentrechte von Magpol verletzt zu haben. Heckler & Koch wehrte sich gegen diesen Vorwurf vor Gericht. Zu einem Urteil kam es nicht. Im Februar 2022 teilte Heckler & Koch mit, beide Parteien hätten sich außergerichtlich geeinigt. Diese Einigung beinhaltet laut Unternehmensmitteilung, dass Heckler & Koch in Großbritannien und den EU-Staaten ein selbst entwickeltes Magazin anbieten und verkaufen könne, und zwar "insbesondere als Bestandteil der derzeit laufenden Sturmgewehr-Ausschreibung" der Bundeswehr.

Welche Gerichtsverfahren gab es im Zusammenhang mit dem Sturmgewehr-Auftrag?

Haenel hat im Juni 2021 gegen die Entscheidung der Vergabekammer vom 10. Juni Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingelegt. Nach mehreren Verhandlungsterminen hat das Gericht am 22. Juni 2022 sein Urteil verkündet: Es wies die Klage von Haenel ab. Begründung des Gerichts: Das BAAINBw habe Haenel "zu Recht wegen schwerer beruflicher Verfehlung in Gestalt einer vorwerfbaren Patentverletzung ausgeschlossen". Die von der Behörde eingeholten Gutachten hätten eine Verletzung des Patents von Heckler & Koch nachgewiesen. Die während der Verhandlung am OLG von den beteiligten Seiten vorgelegten Gutachten zur möglichen Nichtigkeit des Patents (siehe übernächster Absatz) hätten unterschiedliche Beurteilungen abgegeben, "ohne das eine der Auffassungen eindeutig vorzugswürdig gewesen wäre". Der Ausgang des Verfahrens am Bundespatentgericht in München sei vollkommen offen.

Am Landgericht Düsseldorf wurde im Jahr 2021 ein zivilrechtlicher Streit zwischen Heckler & Koch und C.G. Haenel über Patentrechte ausgetragen. Dabei geht es um eine Klage von Heckler & Koch, in der das Unternehmen dem Konkurrenten Haenel die Patentverletzung beim Waffenverschlusssystem (Over-the-beach-Prinzip) vorwirft. Allerdings bezieht sich diese Klage nicht auf das von Haenel bei der Sturmgewehr-Ausschreibung eingereichte Modell MK556, sondern auf das halbautomatische Gewehr CR223. Diese Waffe ist bereits seit Längerem auf dem Markt und wird von mehreren deutschen Landespolizeien verwendet. Haenel weist den Vorwurf der Patentverletzung zurück. Man habe im Jahr 2018 nach einer Abmahnung von Heckler & Koch an dem Modell CR223 die Zahl der Löcher reduziert. Bei dem im Sturmgewehr-Verfahren eingereichten MK556 sei ein völlig anderes Konstruktionsprinzip gewählt worden (siehe "Um welche Patente wird gestritten"). Das Landgericht gab am 16. November 2021 der Klage von Heckler & Koch statt. Haenel hat am OLG Düsseldorf Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Dieses wies die Berufung am 30. Dezember 2022 zurück. Das Gericht sieht laut Urteil die Patentverletzung als erwiesen an.

Am Bundespatentgericht in München wurde am 30. September 2022 das Urteil in einem Verfahren um eine Nichtigkeitsklage von Haenel verkündet. Haenel begehrte in seiner Klage, die Gültigkeit des oben genannten Patents Nr. EP 2 018 508 für Deutschland aufzuheben. Das Gericht erklärte in seinem Urteil das Patent zwar in Teilen für nichtig. Grundsätzlich hat es aber weiterhin Bestand.

Wann bekommt die Bundeswehr neue Sturmgewehre?

Da gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. Juni 2022 keine Revision möglich war, konnte Heckler & Koch nun mit der Auftragserteilung durch das BAAINBw rechnen. Das Verteidigungsministerium hatte bereits im März 2021 mitgeteilt, dass es nach dem Ausschluss von Haenel aus dem Vergabeverfahren beabsichtige, Heckler & Koch mit der Lieferung der 120.000 Sturmgewehre zu beauftragen. Mitte Dezember stimmten Verteidigungs- und Haushaltsausschuss des Bundes der Anschaffung von 118.000 Stück der Heckler & Koch-Waffe HK416 zu. Der Preis für die Waffen samt Zubehör liegt nach MDR-Informationen mit rund 273 Millionen Euro um 22 Prozent über dem ursprünglichen Angebot von Heckler & Koch. Begründet wird dies vom Verteidigungsministerium mit den "aktuellen Preissteigerungen (Energie, Inflation etc."). Die Bundeswehr soll die ersten Waffen, die dann unter der Bezeichnung G95 geführt werden, laut Verteidigungsministerium im Jahr 2024 bekommen.

Quelle: MDR THÜRINGEN/dr, dpa

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 22. Juni 2022 | 19:00 Uhr