
Neues Gesetz Thüringer Feuerwehrleute müssen sich zur Demokratie bekennen
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07. Juni 2024, 11:48 Uhr
Feuerwehrleute sollen Menschen ohne Vorurteile retten. Deshalb fordert das Land Thüringen von ihnen nun ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Im Landtag enthielten sich AfD und FDP bei der Abstimmung über ein entsprechendes Gesetz. Zuvor gab es aber auch Kritik innerhalb der Feuerwehr.
Mehr Geld für die Jugend und ein Bekenntnis zur Demokratie: Kurz vor der Sommerpause hat der Thüringer Landtag ein Paket mit Neuerungen für den Brand- und Katastrophenschutz beschlossen. Danach steigt mit dem verabschiedeten Gesetz die Pauschale für die Jugendfeuerwehr im Land von 25 auf 50 Euro pro Kopf. Und: Feuerwehrleute müssen sich künftig zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.
Rot-Rot-Grün und CDU stimmen zu - AfD mit Kritik
Die Abgeordneten von Linke, SPD, Grünen und CDU stimmten am Donnerstag für die umfangreichen Gesetzesänderungen, AfD und FDP enthielt sich. Das Gesetz sieht vor, dass die Jugendpauschale auch die Jugendorganisationen des Katastrophenschutzes bekommen.
Der AfD-Abgeordnete Torsten Czuppon kritisierte das geforderte Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung. Er frage sich, wie dies umgesetzt werden solle. Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet. Auch unter Feuerwehrleuten gab es kritische Stimmen - etwa, dass die Diskussion die Kameraden unter Generalverdacht stelle.
Die Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling erläuterte, dass die Einsatzkräfte ganz besonders für die freiheitlich-demokratische Grundordnung stehen müssten, "weil sie vorurteilsfrei Menschen helfen sollen". Mit dem neuen Absatz solle eine "Regelungslücke" geschlossen werden, teilte zudem das Innenministerium auf MDR THÜRINGEN-Nachfrage mit. Experten hätten bei den Beratungen darauf hingewiesen, dass es wegen der fehlenden Regelung im Einzelfall zu Vollzugsproblemen kommen könne.
Bestimmte Feuerwehreinsätze bei Krankenkassen abrechenbar
Im neuen Brand- und Katastrophenschutzgesetz ist zudem etwa geregelt, dass Feuerwehrautos künftig über eine zentrale Stelle beim Land gekauft werden sollen. Darüber hinaus sollen Gemeinden die Kosten für Feuerwehreinsätze, bei denen Rettungsdienste beim Transport von Kranken unterstützt werden, bei den Krankenkassen abrechnen dürfen.
MDR (rom)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 06. Juni 2024 | 15:00 Uhr
Fakt vor 46 Wochen
@faultier:
Freiwillige Feuerwehrleute, die - richtig geschrieben - "unentgeltlich" arbeiten, erfüllen aber hoheitliche Aufgaben; die andere von Ihnen gemeinte Gruppe aber nicht. Ist schon ein erheblicher Unterschied.
Fakt vor 46 Wochen
@Sascha:
Dann sagen wir eben, dass der Feuerwehrmann für die jeweilige Gemeinde arbeitet. Die Gemeinden sind nämlich Träger der Freiwilligen Feuerwehren und zudem auch eine "staatliche Organisation"!
Fakt vor 46 Wochen
@Ralf G:
Nö, eine FFW ist kein "eingetragener Verein". Die Wehren gehören genauso zu den öffentlichen Feuerwehren, wie auch die Berufsfeuerwehren. Oder kennen Sie eine FFW, die ein "e.V." in ihrem Namen trägt? Oder kennen Sie einen e.V., dessen Träger die Gemeinde ist?