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GutachtenKosten für Ukraine-Flüchtlinge - Klage gegen Land steht im Raum

09. August 2023, 17:05 Uhr

Ein neues Gutachten sieht das Land Thüringen bei der Erstattung bestimmter Kosten für ukrainische Flüchtlinge in der Pflicht. Der Landkreistag erwägt nun eine Klage, sollte die Landesregierung nicht einlenken.

von MDR THÜRINGEN

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Der Landkreistag prüft wegen der Kosten für ukrainische Flüchtlinge eine Klage gegen das Land. Wie Martina Schweinsburg, Präsidentin des Thüringer Landkreistags, am Mittwoch sagte, laufen dazu bereits Gespräche mit Landräten und im Landkreistag.

Der Landkreistag hatte zuvor ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses sieht das Land Thüringen bei der Erstattung bestimmter Kosten für ukrainische Flüchtlinge in der Pflicht. Zusammengefasst heißt es darin, die Verfassung sichere den Kommunen zu, dass die Kosten vollständig vom Land übernommen werden.

Schweinsburg zufolge sind die Kommunen völlig unterfinanziert. In diesem Jahr übernimmt das Land die Unterbringungskosten von Ukrainern noch vollständig. Für das kommende Jahr ist das noch ungewiss.

Ukrainische Flüchtlinge - die aktuelle Regelung

Um ukrainischen Flüchtlingen die Ankunft und den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, entschied die Bundesregierung, dass sie seit 1. Juni 2022 Grundsicherungsleistungen anstatt Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten können. Gelder erhalten die Flüchtlinge seitdem über die Jobcenter vom Bund. Bei den Unterbringungskosten bleiben die Kommunen aber auf einem Anteil von etwa 30 Prozent sitzen.

Für das laufende Jahr wurde diese Lücke per Gesetz geschlossen: Das Land kommt über das Rechtskreiswechselgesetz für alle Mehrkosten auf. 2024 soll es zudem eine genaue Abrechnung geben. Für kommendes Jahr fehlt bisher eine Regelung. Der Landkreistag sieht hier eben das Land Thüringen in der Pflicht, den Kommunen unter die Arme zu greifen.

Landesregierung ist anderer Auffassung

Die Landesregierung sieht das anders. Migrationsministerin Doreen Denstädt (Grüne) sagte, ihr Ministerium habe eine andere Rechtsauffassung, als aus dem Gutachten hervorgeht. Im Zweifel müsse der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Trotzdem könne sie das Anliegen der Kommunen verstehen. Der Krieg in der Ukraine laufe weiter.

"Wir haben jetzt August und es ist noch kein Ende in Sicht. Es wird also schon notwendig sein, das noch einmal anzupassen", sagte sie. Am einfachsten wäre es aus ihrer Sicht, die aktuelle Regelung zu verlängern. Laut Ministerium gibt es dazu bereits Gespräche mit allen Beteiligten.

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MDR/dpa (ls/sar)

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 09. August 2023 | 16:00 Uhr