Masken-Affäre Ermittlungen gegen Ex-Bundestagsabgeordneten Hauptmann eingestellt - Eine Million Euro wieder freigegeben

Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den Südthüringer Ex-CDU-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann eingestellt. Er erhält fast eine Million Euro zurück. Ein politisches Comeback schließt er nicht aus.

Zu den Maskengeschäften des früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann wird nicht weiter ermittelt. Nach Angaben der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft gibt es keinen hinreichenden Tatverdacht für eine Anklage. Gegen Hauptmann war seit März 2021 wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt.

Vermögen von 997.000 Euro wieder freigegeben

Hintergrund waren Hinweise, dass Hauptmann für die Vermittlung von Geschäften mit Corona-Schutzmasken von einer Frankfurter Firma eine Provision in Höhe von knapp einer Million Euro erhalten hat. Hauptmann hatte stets bestritten, sich mit der Vermittlung von Masken bereichert zu haben. Im Zug der Ermittlungen hatten die Behörden bei Hauptmann ein Vermögen in Höhe von 997.000 Euro eingefroren. Das Geld wurde jetzt wieder freigegeben.

Die Generalstaatsanwaltschaft teilte weiter mit, dass der ursprüngliche Verdacht gegen Hauptmann zwar erhärtet werden konnte. So habe dieser beim Vermitteln von Schutzmasken an Behörden und Gesundheitseinrichtungen sein Bundestagsmandat ausgenutzt. Trotzdem sehe sie keine rechtliche Handhabe gegen ihn.

Ex-CDU-Bundestagsabgeordneter Mark Hauptmann.
Mark Hauptmann nutzte laut Generalstaatsanwaltschaft beim Vermitteln von Corona-Schutzmasken sein Bundestagsmandat. Bildrechte: IMAGO / Christian Spicker

Die Ermittler in Jena verwiesen dabei auf ähnlich gelagerte Fälle. Darin hatten sowohl das Oberlandesgericht München als auch der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Vorwurf der Bestechlichkeit gegen zwei bayerische Politiker nicht haltbar sei. Das Vermitteln von Geschäften mit Schutzmasken gegen eine Provision sei keine strafbare Bestechlichkeit, hatte der BGH in Karlsruhe erklärt.

Aserbaidschan-Engagement ohne juristische Folgen

An diese Rechtsauffassung sieht sich nun auch die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft gebunden. Ein Nachweis, dass der ehemalige CDU-Politiker Hauptmann beim Vermitteln von Maskengeschäften gerade auch im parlamentarischen Bereich tätig werden sollte, konnte demnach "nicht hinreichend sicher erbracht werden". Gleiches gelte auch für den Vorwurf des Engagements für Aserbaidschan, Vietnam und Taiwan. Hauptmann hatte sein parteipolitisches Werbeblatt "Südthüringen-Kurier" unter anderem dadurch finanziert, dass Institutionen aus den drei Ländern dort Anzeigen geschaltet hatten.

Hauptmann schließt politisches Comeback nicht aus

Hauptmann selbst ließ über seinen Anwalt erklären, die Vorwürfe hätten sich erwartungsgemäß als unbegründet erwiesen. Das Ergebnis der Untersuchung entspreche seiner Einschätzung, sich korrekt verhalten zu haben. Er begrüße die Einstellung, da er von Beginn an von seiner Unschuld überzeugt gewesen sei. Weiter teilte er schriftlich mit: "Meine politische Zukunft lasse ich derzeit bewusst unbestimmt und offen. Ich bin und bleibe ein 'politisch interessierter Kopf'".

Meine politische Zukunft lasse ich derzeit bewusst unbestimmt und offen.

Mark Hauptmann

Hauptmann hatte nach den Vorwürfen sein Bundestagsmandat niedergelegt. In seinem Südthüringer Wahlkreis trat anschließend der von der CDU nominierte ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen bei der Bundestagswahl an, was bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Maaßen unterlag bei der Bundestagswahl dann allerdings klar gegen den Ex-Biathleten und SPD-Kandidaten Frank Ullrich.

MDR (mw/med/co)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 22. September 2022 | 11:00 Uhr

Mehr aus Thüringen