Menschen in einem Kalistollen
Die Kosten für die Sicherung zweier stillgelegter Kali-Grube im Wartburgkreis soll laut Weimarer Gerichtsurteil das Land Thüringen tragen. Bildrechte: MDR/Michael Hesse

Kali-Streit Land legt keinen Einspruch gegen Urteil zu Kali-Altlasten-Kosten ein

15. Juni 2022, 20:55 Uhr

Die Kosten für die Sicherung zweier stillgelegter Kali-Grube im Wartburgkreis soll laut Weimarer Gerichtsurteil das Land Thüringen tragen. Das Umweltministerium verzichtet auf eine Berufung, will aber jetzt den Bund verklagen.

Das Land will im Streit um die Sicherung stillgelegter Kali-Gruben in Thüringen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar nicht anfechten. Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) sagte, dies würde die Verfahrenskosten nur unnötig erhöhen.

Sicherung von Hohlräumen in der Größe einer Stadt

In dem Rechtsstreit zwischen dem Land und dem Kali-Konzern K+S hatte das Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz entschieden, dass das Land die Kosten für die beiden Gruben im Wartburgkreis tragen muss. Es geht dabei um die Sicherung von Hohlräumen im hessisch-thüringischen Grenzgebiet von der Größe einer Stadt. Grundlage ist ein Vertrag aus dem Jahr 1999. Zuerst hatte die Thüringische Landeszeitung berichtet.

Neue Verfahren gegen den Bund

Umweltministerin Siegesmund sagte, das Gericht benenne zwar erfreulich klar die Mängel des Vertrags von 1999, komme aber dennoch zum Schluss, dass er anzuwenden sei. Seine Grundlage entfalle aber, wenn die Sanierung technisch gar nicht möglich ist und dadurch sogenannte Ewigkeitskosten entstünden.

Das Land wappne sich jetzt für zwei weitere Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln und dem Bundesverfassungsgericht. In beiden will das Land seine Ansprüche direkt gegenüber dem Bund geltend machen. Siegesmund sagte, für sie bleibe es dabei, dass die ökologischen Folgekosten des DDR-Bergbaus nicht allein Sache des Landes sein könnten.

MDR (nis)

Dieses Thema im Programm: MDR SCHLAGERWELT Sachsen-Anhalt | Nachrichten | 15. Juni 2022 | 10:30 Uhr

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