Wo liegt die Grenze zwischen Meinungsstreit und Pöbelei? Die Problemfälle bei User-Kommentaren

"Sie zensieren doch unliebsame Meinungen!" Klare Antwort: Nein, machen wir nicht. Schauen Sie sich Kommentare unter unseren Artikeln an, welch großes Spektrum an Meinungen und auch sehr scharf formulierten Meinungen es dort gibt. Aber tatsächlich erscheint nicht jeder Ihrer Kommentare. Einen Teil davon veröffentlichen wir nicht. Was das für Kommentare sind und warum sie nicht erscheinen, beschreiben wir hier - und auch warum es viele Zweifelsfälle gibt.

Texttafel 8 User sagt: Diese selbstherrlichen Ratten MDR Thüringen sagt: Lieber User, merken Sie inzwischen selber, dass Tier- und Schädlingsvergleiche nicht gehen? Und ganz nüchtern: Da Sie das auf die im Artikel genannte konkrete Person beziehen, können Sie sich strafbar machen – und wir könnten bei Veröffentlichung mit dran sein.
Bildrechte: MDR Thüringen

Bis zu 90 Prozent der Artikel bei uns sind kommentierbar. Zu den Ausnahmen gehören vor allem aktuelle Unfälle und unklare Kriminalitätsgeschehen im frühen Stadium, die erfahrungsgemäß zu viele pietätlose bis justiziable Vermutungen und Kommentare auslösen.
Rund 15 Prozent und bis zu mehr als 20 Prozent der an uns geschickten Kommentare zu Artikeln veröffentlichen wir nicht. Damit liegen wir im Vergleich zu bekannten Zahlen anderer Medien im Mittelfeld - auf dem gleichen Niveau wie die New York Times, deutlich unter CNN (23%) und etwas über Blättern wie Neue Zürcher Zeitung (10%) oder Der Standard aus Österreich (5%). Bei Facebook mit einem hohen Anteil ganz kurzer Kommentare verbergen wir rund fünf Prozent.

Ist das kein Widerspruch zur Meinungsfreiheit?

Nein, denn schon rein juristisch ist die Meinungsfreiheit im Artikel 5 des Grundgesetzes nicht absolut, sondern findet ihre "Schranken" in weiteren Gesetzen und in Gerichtsentscheidungen bei der Abwägung mit anderen konkurrierenden Grundrechten oder dem Persönlichkeitsrecht.

Was sagt das Bundesverfassungsgericht zu Meinungsfreiheit, Beleidigung und Ehrschutz?

Im Juni 2020 veröffentlichte das Gericht eine "Klarstellung zu verfassungsrechtlichen Maßgaben" dazu und eine ausführliche Beschreibung der Kriterien in einem besonders ausführlich begründeten Fall. Wir haben die Kernkriterien daraus hier zusammengefasst:
Nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt sind

Schmähung: Kein nachvollziehbarer Bezug zur Sache oder Auseinandersetzung damit, sondern Diffamierung, Verächtlichmachen, Niedermachen der Person steht im Vordergrund.

Formalbeleidigung: Gesellschaftlich absolut missbilligte und tabuisierte Begrifflichkeiten; besonders krasse, aus sich heraus herabwürdigende Schimpfwörter, etwa aus der Fäkalsprache; das absolute Mindestmaß menschlichen Respekts verlassend. Anstands- und Ehrvorstellungen nur eines Teils der Gesellschaft dürfen aber nicht allen aufgezwungen werden, auch eine unter Umständen beschränkte Ausdrucksfähigkeit ist in Rechnung zu stellen.

Verletzung der Menschenwürde: Äußerung, die sich nicht nur gegen einzelne Persönlichkeitsrechte richtet, sondern einer konkreten Person den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit abspricht (Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abspricht und sie als minderwertiges Wesen behandelt)

Bei der weiteren Abwägung verweist das Gericht unter anderem auf folgende Kriterien:
Machtkritik ist besonders stark geschützt, also an der "Art und Weise der Machtausübung" - aber nicht Angriffe auf die Privatsphäre der Politiker sowie nur auf die Person abzielende Verächtlichmachung. Je höher Politiker in der Hierarchie stehen, desto mehr haben sie hinzunehmen, etwa im Vergleich zu einfachen "Amtswaltern". Umgekehrt lässt sich daraus ein höheres Schutzbedürfnis für Privatpersonen wie User ableiten.

Ist ein "allen Menschen zustehender Achtungsanspruch" betroffen oder nur das "unterschiedliche jeweilige soziale Ansehen einer Person"?

Geht es um einen Beitrag zur Meinungsbildung in einer die Öffentlichkeit berührenden Sache oder nur um emotionalisierende Stimmungen gegen einzelne Personen?

Schriftliche Äußerungen und solche mit großer Reichweite (wie eben im Internet) haben höheres Schadpotential und wiegen schwerer als mündliche Äußerungen bzw. vor wenigen Beteiligten.

Meinungsfreiheit bedeutet etwa keine Freiheit, zur Gewalt gegen andere aufzurufen, andere herabzusetzen, verächtlich zu machen oder zu beleidigen. Wir unterliegen in diesem Punkt anders als Twitter oder Facebook nicht dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz, müssen und mussten aber schon immer dessen zugrundeliegenden Gedanken umsetzen: Es dürfen keine strafbaren Inhalte von uns freigegeben werden, weil wir dann als Verbreiter mit belangt werden könnten. Unsere Kollegen von BR quer haben das auch mal in einem kleinen Video auf Facebook erklärt:

Außerdem bedeutet Meinungsfreiheit zunächst "nur", seine Meinung frei von Sanktionen und vom Staat unbestraft sagen zu können. Sie bedeutet kein Anrecht, sie in voller Länge an jedem selbstgewählten Ort zu veröffentlichen - so wie es kein Recht auf die Veröffentlichung eines Leserbriefs in der gewünschten Zeitungsausgabe gibt. Selbst in Parlamenten gibt es Regeln, die das Rederecht der Abgeordneten regeln und auch beschränken.

"Hausrecht" wie auf Leserbriefseiten

Das auch in mehreren Gerichtsentscheidungen (nach dem Bundesgerichtshof 2021 nun Bundesverwaltungsgericht im November 2022) grundsätzlich bestätigte "digitale Hausrecht" für Sanktionen auch unterhalb der Strafbarkeit, das wir damit ausüben, soll natürlich so fair wie möglich, so verhältnismäßig wie möglich und für alle Kommentarschreiber so gleichmäßig wie möglich gehandhabt werden. Dafür gibt es zunächst einmal die "Netiquette" des MDR. Ihr Geist ist eigentlich klar und sagt "sachlich und seriös diskutieren, niemanden persönlich angreifen, beim Thema bleiben". Das ist so allgemein leichter gesagt als im konkreten Fall entschieden. Deshalb zur Veranschaulichung hier mal einige anonymisierte Postings, die wir entweder nicht für den Kommentarbereich freigegeben oder auf unserer Facebook-Seite verborgen hatten, so dass sie nur noch der Postende und seine Freunde sehen können. Zu jedem Posting finden Sie eine - manchmal ein bisschen spöttisch zugespitzte - Erklärung von uns für die Entscheidung.

An der Netiquette gescheitert Nicht veröffentlichte User-Kommentare

"Was Du nicht willst, das man Dir tu...", ließe sich die Netiquette knapp fassen. Verstoßen Kommentare dagegen, werden sie nicht öffentlich - wie diese. So spitz wie hier gehen Erklärungen aber nicht an die User.

Texttafel User beschimpft andere als "Auswurf"
Das mit der "Kinderstube" haben wir uns auch gedacht - und da nicht mal ein Mikrogramm Argument vorhanden war, den Kommentar verborgen. Bildrechte: MDR THÜRINGEN
Texttafel User beschimpft andere als "Auswurf"
Das mit der "Kinderstube" haben wir uns auch gedacht - und da nicht mal ein Mikrogramm Argument vorhanden war, den Kommentar verborgen. Bildrechte: MDR THÜRINGEN
Texttafel: User unterstellt anderem User einen "Hirnschaden".
Rhetorische Fragen zählen in dieser Form wie eine Tatsachenbehahuptung - auch juristisch (so wie dieser Kommentar in Freiheit Ihnen auch eine nicht grundlose Anzeige einbringen könnte). Bildrechte: MDR THÜRINGEN
Texttafel mit Userwunsch, jemand eine Kopfnuss zu geben.
Drohungen mit verletzender Gewalt finden bei uns nicht statt - und Sie bewegen sich damit auch schnell an der Grenze der Strafbarkeit. Bildrechte: MDR THÜRINGEN
Texttafel 1 User sagt: @XY Ich persönlich finde es zum Kotzen, dass man von Ihnen hier tagtäglich belästigt wird und Sie zu jedem Thema Ihre Bemerkungen abzugeben haben. […] Argumente haben übrigens Sie noch nie geliefert, meistens wissen Sie nicht einmal zum Thema etwas sinnvolles zu schreiben. Statt dessen haben Sie sich anscheinend darauf spezialisiert Leser zu nerven und versuchen diese Leser zu belehren. MDR Thüringen sagt: Lieber User, auch der von Ihnen gemeinte User findet Ihre Meinungen vielleicht nicht soooo prickelnd, aber dafür ist es halt ein Kommentarbereich, dass andere hier nicht Ihre Meinung wiederholen, sondern ihre eigene sagen. Statt persönlicher Angriffe einfach ein paar Argumente posten - dann erscheint Ihr Kommentar auch.
MDR Thüringen: Lieber User, auch der von Ihnen gemeinte User findet Ihre Meinungen vielleicht nicht soooo prickelnd, aber dafür ist es eben ein Kommentarbereich, dass andere hier nicht die Meinung von Ihnen wiederholen, sondern ihre eigene sagen. Rein persönliche Angriffe werden nicht veröffentlicht. Bitte inhaltliche Argumente posten. Bildrechte: MDR Thüringen
Userkommentar, der behauptet, in schlechten Altersheimen dürfe legal gequält werden.
MDR THÜRINGEN: Menschen werden nicht abwertend als Tiere bezeichnet. Dass selbst schlechte Altersheime legal quälen, ist die beleglose Pauschalunterstellung einer Straftat. Bildrechte: MDR THÜRINGEN
Texttafel 2 Userin sagt: Die Leiden des jungen WERTHE": Na von vornherein 100 Frauen testen will und diese Absicht auch noch bekräftigt. Und dann den KICK ohne VERHÜTUNG sucht.  Wie wäre es denn mal mit dem FAHHRAD: Das kriminellste ist, sie haben die Straßen so gefährlich ausgebaut, das man wirklich ganz schlecht mit dem Fahrrad noch auf den Straßen fahren kann. Selbst wenn man im Sommer gerne mal eine RADTOUR machen würde, es ist unmöglich wo ohne Auto hinzukommen, weil die Straßen sind jetzt so gefährlich. … Die ZUGEWANDERTEN Weiber die reden hier nur übel nach und seit Jahrzehnten, selbst mit Partner gehen wir nicht mal in TECHNODISCOS. Wir stehen als Frauen nicht auf LESBEN! MDR Thüringen sagt: Liebe Userin, es ging um das Gemeindeauto in Werther; bitte bleiben Sie beim Thema.
MDR Thüringen: Liebe Userin, es ging um das Gemeindeauto in Werther. Bitte bleiben Sie beim Thema. Bildrechte: MDR Thüringen
Userkommentar, der asiatische Frauen wie Handelsware beschreibt
MDR THÜRINGEN: Die Beschreibung von Menschen wie eine Handelsware, als Sache, ist entwürdigend - wie auch jede Art von entmenschlichender Sprache. Bildrechte: MDR THÜRINGEN
Texttafel 3 User sagt: Irgendwie hat man den Eindruck,beim Anblick dieses Mannes, der ist aus einer Anstalt ausgebüchst. Kann mich aber auch irren . MDR Thüringen sagt: Zwei Löschgründe - falsche Tatsachenbehauptung und Äußerlichkeiten als Abwertung statt Argument.
MDR Thüringen: Zwei Löschgründe - falsche Tatsachenbehauptung und Äußerlichkeiten als Abwertung statt eines Arguments. Bildrechte: MDR Thüringen
Userkommentar, dasas Attacken von Rechtsextremisten kaum Reaktionen auslösten
MDR THÜRINGEN: Im Artikel ging es um einen mutmaßlich sexuell motivierten Übergriff durch Syrer auf eine Frau - Ihr Kommentar ist eine themenfremde Relativierung (Whataboutism), um die Diskussion aus der Bahn zu lenken. Um es mit einem Vergleich zu sagen: Wenn es um einen aktuellen Betrugsprozess gegen einen Erfurter geht, trägt es in der Regel nichts zum Thema bei, dass bestimmt auch schon mal ein Weimarer wegen Betrugs vor Gericht gestanden hat. Bildrechte: MDR THÜRINGEN
Texttafel 4 User sagt: Können sie nicht einfach mal Kommentare die am Thema vorbei und ihrem Wissen zu hoch sind ohne ihre völlige kruden Kommentare lassen ist echt nervig immer soviel Blödsinn weg scrollen zu müssen und den Speicherplatz beim MDR zu zu müllen.Wir wollen wenn diskutieren aber nicht unter Erdlochniveau.  MDR Thüringen sagt: Lieber User, rein persönliche Angriffe ohne Argumente landen leider nur in unserem unterirdischsten Speicherkeller für die nicht veröffentlichten Postings.
MDR Thüringen: Lieber User, rein persönliche Angriffe ohne Argumente landen leider nur in unserem unterirdischsten Speicherkeller für die nicht veröffentlichten Postings. Bildrechte: MDR Thüringen
User kritisiert Ungerechtigkeiten in US-amerikanischem Rechtssytem und Strafvollzug
MDR THÜRINGEN: Im Artikel geht es um einen Ausbruch aus dem Jugendgefängnis Arnstadt und um die Umstände und Verantwortlichkeiten - der Kommentar ist daher komplett themenfremd. Bildrechte: MDR THÜRINGEN
Texttafel 5 User sagt: Naja, Hund und Halter(in) werden sich im Leben immer ähnlicher, auch was die Haufen angeht. Männer stehen nach dem Kneipenbesuch auch ab und an am Baum, manche sollen dabei auch ein Bein heben. MDR Thüringen sagt: Lieber User, es ging um Hundesteuersätze, bitte bleiben Sie beim Thema.
MDR Thüringen: Lieber User, es ging um Hundesteuersätze, bitte bleiben Sie beim Thema. Bildrechte: MDR Thüringen
User wirft Demonstranten vor, Terroristen zu unterstützen
MDR THÜRINGEN: Falsche Straftatverdächtigung: Die Kritisierten beteiligten sich an einer Demonstration gegen ein Rechtsrockkonzert. Das rechtfertigt ohne jeden weiteren Beleg keine womöglich justiziable Unterstellung der Billigung von Straftaten oder gar der Beihilfe dazu ("Komplizen"). Bildrechte: MDR THÜRINGEN
Texttafel 6 User sagt: Diese Schisser. Liegen mit der Bierbüchse vor Hartz-IV-TV und uns auf der Tasche und haben Angst vor einer Moschee. Was ist nur aus den strammen Deutschen geworden. Jammerlappen und Opfer. MDR Thüringen sagt: Lieber User, das ist eine unzulässig pauschalisierende und auch noch beleidigende Unterstellung, die wie alle beleidigende Verallgemeinerungen keine Chance auf Veröffentlichung hatte.
MDR Thüringen: Lieber User, das ist eine unzulässig pauschalisierende und auch noch beleidigende Unterstellung, die wie alle beleidigenden Verallgemeinerungen keine Chance auf Veröffentlichung hatte.  Bildrechte: MDR Thüringen
Userkommentar kritisert Mann mit Bierflasche als Typen, der es zu nichts gebracht habe
MDR THÜRINGEN: Äußerlichkeiten sind kein hier akzeptiertes Argument. Noch dazu stellen Sie hier per reiner Ferndiagnose eine unbelegte und herabwürdigende Behauptung auf ("zu nichts gebracht" wegen zunächst einmal nicht unbedingt unüblicher oder verwerflicher Nutzung einer Bierflasche). Bildrechte: MDR THÜRINGEN
Texttafel 7a User sagt: Da gibt's es keine Trauer, Dummheit muss bestraft werden, da hats wenigstens den richtigen erwischt, LKW Fahrer gesund, alles gut so Texttafel 7b User sagt: Na geil...#Gulasch MDR Thüringen sagt: Liebe User, versetzen Sie sich einfach kurz mal in der Lage der Angehörigen des bei dem Unfall getöteten Autofahrers und seien Sie uns dankbar, dass wir das auf Verbergen gestellt haben.
MDR Thüringen: Liebe User, versetzen Sie sich einfach kurz mal in die Lage der Angehörigen des bei dem Unfall getöteten Autofahrers und seien Sie uns dann dankbar, dass wir das auf "Verbergen" gestellt haben. Bildrechte: MDR Thüringen
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Grenzfälle

Schwierige Fälle neben Pauschalisierungen wie "DIE Flüchtlinge", "DIE Ostdeutschen" oder "DIE xy-Wähler" sind vor allem beleidigende oder aggressive Ausdrücke. Es gibt für sie keine definierten Grenzwerte oder DIN-Normen, ab wann ein Begriff nicht mehr einsetzbar ist. Zudem zeigen Gerichtsentscheidungen, dass es immer auch noch auf den jeweiligen Zusammenhang ankommt.
Auch Umfragen geben kein eindeutiges Bild: Mehr als ein Drittel fand es noch akzeptabel, jemand öffentlich als "Dumm wie Dachpappe" oder "Der hat doch nicht alle Latten am Zaun" zu bezeichnen.

Unsere Abstimmung

Deshalb wollten wir von Ihnen wissen: Was stufen Sie als beleidigend ein, was weniger, was nicht? Wir hatten zehn mehr oder weniger heftige Begriffe auf den Laufsteg geschickt und um eine Bewertung dieser Kandidaten mit Noten von 1 („Veröffentlichen, das ist doch keine Beleidigung“) bis 6 („Auf keinen Fall veröffentlichen, das Wort geht gar nicht.“) gebeten. Unsere User sollten sich dabei vorstellen, sie selber würden damit öffentlich von jemand betitelt. Unser "digitales Hausrecht" soll schließlich auch dafür sorgen, dass Sie sich als Besucher in unserem Kommentarbereich nicht ständig Knüppel über die virtuellen Köpfe ziehen und sich nicht ständig bedroht und angegriffen fühlen. Gezielte Einschüchterung soll nicht die Meinungsfreiheit von Usern einschränken können.

Am unbeliebtesten war "Gesindel" mit der Durchschnittsnote 4,3
Dahinter folgen "Linksgrünversiffte" mit 4,1 und „Deutsche Dumpfbacken“ mit 4,0
Mit etwas deutlicherem Abstand die weiteren Platzierungen:
"verkackt" und "Hetzer" 3,1
"Lusche" 2,9
"Gutmenschen" und "zum Kotzen" 2,8
"Saustall" 2,5
"hirnrissig" 2,4

Am Ende unsere Wünsche: Seien Sie nicht schnell sehr empört und stellen dann Ihre Gegenüber gleich als extremistisch oder diskussionsunwürdig dar.
Fürs Argumentieren ist es auch nicht nötig, ständig an oder über die Grenze der erlaubten Kaliber zu gehen und die Netiquette bis zum Anschlag auszureizen. Wenn Sie für eine Position werben wollen, geht das mit bloßen Beschuss des Gegenübers ohnehin schief. Machen Sie auf Schwächen der Gegenargumente aufmerksam ohne dem Gegenüber die Daseinsberechtigung abzusprechen und kommen Sie dann mit Ihren Argumenten.
Wem es aber nur darauf ankommt, andere bloß persönlich anzugreifen, wird mit uns dauerhaft keine Freude haben.
Klügere Menschen als wir haben festgestellt, dass "Toleranz" nicht akzeptieren und zustimmen bedeutet, sondern aushalten und erdulden. Das heißt auch: Widerspruch ist zulässig.

Zuverlässigster Check vor dem Abschicken eines Kommentars: "Könnte ich das auch gegen mich gerichtet einstecken."

Zum Schluss ein nicht ganz ernst zu nehmender Rausschmeißer unserer Kollegen von NDR extra3:
Die Schule für Hasskommentare ;-)

Quelle: MDR THÜRINGEN

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