Thüringen Kosten für Flüchtlinge aus der Ukraine: Land will Erstattung regeln

Das Thüringer Migrationsministerium bereitet eine neue Verordnung vor, die die Abrechnung von Kosten für die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge regelt. Demnach kriegen auch private Gastgeber Geld vom Land, wenn sie Flüchtlinge bei sich aufgenommen haben. Auch die Kommunen können dann die Kosten abrechnen, die bis 31. Mai entstanden sind. Wie es danach weitergeht, bleibt aber unklar.

Die 22-jährige Anastasia Ivanova (l), ihre Mutter Laryssa Moskvichova und zwei jüngere Schwester, Sofia und Ruslana, sitzen in einer Wohnung.
Bisher übernehmen Landkreise und Kommunen in Thüringen die Kosten von ukrainischen Flüchtlingen unter anderem für Unterbringung und Arztbehandlungen. (Symbolbild) Bildrechte: dpa

Im Streit zwischen Land und Kommunen um die Kosten für die ukrainischen Flüchtlinge deutet sich eine Lösung an. Nach Angaben des Thüringer Migrationsministeriums ist eine entsprechende Verordnung in der letzten Abstimmungsphase.

Geplant sei, die Verordnung im nächsten Gesetz- und Verordnungsblatt am 23. Juni zu veröffentlichen und damit in Kraft zu setzen. Die Verordnung sieht vor, dass die Landkreise und kreisfreien Städte die Flüchtlingskosten geltend machen können, die bis zum 31. Mai entstanden sind.

Geld für private Gastgeber

Die Verordnung gilt rückwirkend ab 24. Februar, dem Beginn des Ukraine-Krieges. Die Kommunen hatten in den vergangenen Wochen immer wieder die Landesregierung aufgefordert, eine entsprechende Regelung vorzulegen.

Die Verordnung sieht zudem vor, dass private Gastgeber, die einen oder mehrere ukrainische Flüchtlinge aufgenommen haben, für die erste Person 150 und für jede weitere 75 Euro bekommen sollen. Der Zuschuss soll privaten Gastgebern laut Landkreistag monatlich ausgezahlt werden und Kosten für Strom, Wasser und Wärme ausgleichen.

Abrechnung der Kosten ab Juni noch ungeklärt

Ungeklärt bleibt allerdings noch die Frage, wie die Kommunen die Kosten für die Flüchtlinge ab dem 1. Juni abrechnen können. Seit diesem Tag werden die Hilfen für die Geflüchteten nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach den Sozialgesetzbüchern Zwei und Zwölf finanziert.

Das bedeutet unter anderem, dass die Landkreise und kreisfreien Städte auch Arzt- oder Pflegekosten bezahlen müssen. Der Thüringische Landkreistag fordert auch hier von der Landesregierung eine Zusage, die Kosten zu refinanzieren.

Landesregierung muss über Verteilung von Bundesmitteln entscheiden

Die Kommunen erwarteten, dass die Kosten binnen weniger Wochen erstattet würden, so Thomas Budde vom Landkreistag. Eine Sprecherin des Thüringer Sozialministeriums sagte MDR THÜRINGEN, das Kabinett werde sich in der nächsten Woche mit dem Thema befassen.

Dann werde geklärt, wie die Gelder, die Thüringen vom Bund bekommt, verteilt werden. Der Bund hatte im April zugesichert, die Länder mit zwei Milliarden Euro bei den Flüchtlingskosten zu unterstützen. Thüringen erhält davon rund 50 Millionen Euro.

Etwa 19.200 Ukraine-Flüchtlinge in Thüringen

In Thüringen halten sich nach Angaben des Landesverwaltungsamtes inzwischen rund 19.200 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auf. In absoluten Zahlen wurden in den kreisfreien Städten Erfurt, Jena und Gera sowie im Wartburgkreis und Unstrut-Hainich-Kreis die meisten untergebracht.

Da nicht alle Geflüchteten registriert würden, beruhe diese Zahl auf Schätzungen, hatte die Behörde mitgeteilt. Nach Angaben des Migrationsministeriums ist nicht bekannt, wie viele davon privat aufgenommen wurden. Diese Daten würden nicht zentral erfasst.

Korrekturhinweis: In einer vorigen Version des Artikels war von rund 21.000 ukrainischen Flüchtlingen in Thüringen die Rede. Tatsächlich sind es rund 19.200. Wir haben die Angabe korrigiert.

MDR (jw)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Das Fazit vom Tag | 02. Juni 2022 | 18:10 Uhr

3 Kommentare

dimehl vor 51 Wochen

Ist doch schön: man kann sich so richtig "gut" fühlen und die Kosten bekommt man am Ende auch noch erstattet.
Das kennt man auch aus anderen Zusammenhang:
"Helfen Sie den Armen mit einer Spende. Die Spende können Sie steuerlich geltend machen... "

Sharis vor 52 Wochen

Einfach mal logisch überlegen! Natürlich müssen irgendwelche Formulare ausgefüllt werden, wenn es um Staatsknete geht - das IST dann eine Art Registrierung.

helaza vor 52 Wochen

Wie soll das funktionieren wenn keine Registrierung notwendig ist.

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