Kulturförderung Thüringen übernimmt Gema-Gebühren für Vereine
Hauptinhalt
21. August 2024, 23:47 Uhr
Thüringen entlastet ehrenamtliche Vereine: Das Land übernimmt Gema-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen im zweiten Halbjahr 2024. Die Regelung gilt für eintrittsfreie Feste von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Organisationen, deren Fläche 500 Quadratmeter nicht überschreitet. Politische Organisationen sind ausgenommen. Auch Vereine mit bestehenden Gema-Verträgen können profitieren.
Die Übernahme von Gema-Gebühren des Landes für Vereine bei Festen ist besiegelt. Wie die Thüringer Staatskanzlei und die Gema am Mittwoch mitteilten, unterzeichneten beide in der vergangenen Woche einen Pauschalvertrag. Dieser ermögliche es dem Land, die Gema-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen pro Verein in diesem Jahr zu übernehmen. Das betreffe das zweite Halbjahr und gelte rückwirkend ab dem 1. Juli.
Vereinbarung soll Vereine entlasten
Die Vereinbarung soll gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen in Thüringen entlasten, die überwiegend ehrenamtlich tätig sind. Politische Organisationen sind von der Regelung ausgeschlossen. Die geförderten Vereinsfeste dürfen eine Fläche von 500 Quadratmetern nicht überschreiten und müssen eintrittsfrei sein.
Faire Lösung für Vereine und Künstler
Die Staatskanzlei betonte, dass der Vertrag eine faire Lösung für alle Beteiligten darstelle. Er entlastete die Vereine, ohne dass dies zulasten der von der Gema vertretenen Künstlerinnen und Künstler gehe. Auch Vereine, die bereits eigene Pauschalverträge mit der Gema haben, können von der neuen Regelung profitieren, wenn sie zusätzliche Veranstaltungen planen, die nicht durch ihre bestehenden Vereinbarungen abgedeckt sind.
Umsetzung des Ehrenamtsgesetzes
Mit dem Vertrag setzt die Landesregierung den im Thüringer Ehrenamtsgesetz festgelegten Landtagsbeschluss vom 20. Dezember 2023 um. Damit unterstützt Thüringen aktiv das Ehrenamt und sichert gleichzeitig die Rechte der Musikschaffenden, deren Werke bei öffentlichen Veranstaltungen genutzt werden.
Die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt in Deutschland die Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen. Sie schüttet die Einnahmen an sie aus, wenn urheberrechtlich geschützte Lieder öffentlich gespielt werden. Musikstücke, deren Urheber seit mindestens 70 Jahren tot sind, sind lizenzfrei.
MDR (dkn)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | 21. August 2024 | 23:00 Uhr